Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 873/2003
Stuttgart,
09/10/2003



Bebauungsplan Stuttgart 21 – Teilgebiet A1 in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Nord (Stgt 977 A)
- Beitrittsbeschluss
- In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
- Ergänzungsvereinbarung zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans
Städtebauliche Vereinbarung zur Teilerhaltung des Bahndirektionsgebäudes
Bibliothek 21, Beauftragung zur Einleitung weiterer Planungsschritte




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Verwaltungsausschuß
Einbringung
Vorberatung
Beschlußfassung
Vorberatung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.09.2003
23.09.2003
25.09.2003
08.10.2003



Beschlußantrag:

1. Den Maßgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart (Anlage 2) zur Genehmigung des Bebauungsplans Stuttgart 21 - Teilgebiet A1 in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Nord (Stgt. 977 A) wird beigetreten und die redaktionellen Änderungen im Bebauungsplan werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Ergänzungsvereinbarung (Anlage 3) zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 - Teilgebiet A1 - wird zugestimmt.

3. Der Städtebaulichen Vereinbarung (Anlage 4) zur Teilerhaltung des Bahndirektionsgebäudes wird zugestimmt.

4. Der Bebauungsplan Stuttgart 21 / Teilgebiet A1 (Stgt. 977.A) nördlich Osloer Straße ist in Kraft zu setzen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bibliothek 21 eine vertiefte Projektanalyse mit Teilen einer Vorplanung durchzuführen. Ziel ist, den Kosten- und Terminrahmen des Vorhabens zu konkretisieren. Hierfür werden 400.000 € bereitgestellt. Die Aufwendungen sind im Vermögenshaushalt bei Finanzposition 2.3520.9400.000-0100 (Bibliothek 21) gedeckt.


Begründung:


Der bisher noch nicht in Kraft gesetzte Teil des Bebauungsplans Stuttgart 21 – Teilgebiet A1 (Stgt. 977.A) nördlich der Osloer Straße - soll in Kraft gesetzt werden. Der Ausschuß für Umwelt und Technik hat am 17. Juni 2003 seine Bereitschaft erklärt, einer entsprechenden Inkraftsetzung zuzustimmen, wenn folgende Forderungen erfüllt sind:

1. Freihaltung des Stadtbahnkorridors für die U12
2. Herausnahme der Baufelder A1.12 und A1.13 aus der Rechtsverbindlichkeit
3. Teilerhalt der Bahndirektion
4. Einigung über den Kaufpreis für das Bibliotheksgrundstück
5. Ausbau der Wolframstraße
6. Schall- und Erschütterungsschutz für die S-Bahn im Teilgebiet A2

Diese Forderungen werden wie folgt erfüllt:

Die Forderungen 1 und 2 (Freihaltung des Stadtbahnkorridors für die U12 und Herausnahme der Baufelder A1.12 und A1.13 aus der Rechtsverbindlichkeit ) werden in der beigefügten Ergänzungsvereinbarung geregelt (siehe unten sowie Anlagen 3).

Die Forderung 3 (Teilerhalt des Gebäudes der ehemaligen Bahndirektion) wird in einer Städtebaulichen Vereinbarung (siehe unten sowie Anlage 4) geregelt.

Die Forderungen 4 und 5 (Kaufpreis für das Bibliotheksgrundstück und Ausbau der Wolframstraße) werden in der GR.Drs. 861/2003 durch eine entsprechende Bewertung geregelt. Sobald der Bebauungsplan A1 rechtsverbindlich ist, soll die Planung der Bibliothek 21 fortgesetzt werden.

Die Forderung 6 (Schall- und Erschütterungsschutz für die S-Bahn im Teilgebiet A2) wird im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Planfeststellungsverfahren Planfeststellungsabschnitt PFA 1.5 (Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt mit S-Bahnanbindung) im Rahmen einer gesonderten Vorlage behandelt. Die entsprechenden Gutachten wurden vorab dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn AG zur Kenntnis gegeben.

Weitere Voraussetzung für das Inkrafttreten des Bebauungsplans ist die Erfüllung der Maßgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart (siehe unten sowie Anlage 2).


Zu 1. Maßgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 8. März 1999 den vom Gemeinderat am 8. Oktober 1998 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan unter den Maßgaben genehmigt, dass die Festsetzung über die Zulässigkeit von Vergnügungseinrichtungen im Kerngebiet - MK1 (Baublöcke der Galeria Ventuno) modifiziert wird (alt: “Vergnügungsstätten können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn insbesondere die Einrichtung einen untergeordneten Charakter hat und die Eigenart der näheren Umgebung nicht beeinträchtigt wird.” neu: “Vergnügungsstätten können nur ausnahmsweise zugelassen werden.”) und das Außer-Kraft-Treten von Vorgänger-Bebauungsplänen redaktionell klargestellt wird (Anlage 2).

Den Maßgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart kann beigetreten werden, da die Grundzüge der Planung hiervon nicht berührt werden. Die Begründung wird entsprechend angepaßt.

Redaktionelle Änderungen

Im Rahmen der Erschließungsplanung für das Teilgebiet A1 wurde festgestellt, dass die im Bebauungsplan enthaltenen Richtungspfeile der Straßenlängsneigung in der Lissabonner Straße zwischen Stockholmer und Londoner Straße versehentlich fehlerhaft eingetragen wurden. Auf Grund der Bebauungsplanänderungen für die Teilbebauungspläne Stgt. 977.2 (Hochhaus LBBW) und Stgt. 977.3 (SüdLeasing/Pariser Platz) ist es wegen dort geänderter Straßenhöhen erforderlich, die Höhenfestsetzungen in der Moskauer Straße, der Lissabonner Straße und der Athener Straße geringfügig zu verändern. Diese Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und sind mit dem Erschließungsträger und Grundstückseigentümer (Bahn) abgestimmt. Die Angaben sind redaktionell zu korrigieren.

Zu 2. Ergänzungsvereinbarung zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans
Stuttgart 21 / Teilgebiet A1 / Teilbereich nördlich Osloer Straße

Vorgang

Im Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss vom 8. Oktober 1998 / GR.Drs. 425/1998 zum Bebauungsplan hat der Gemeinderat entschieden, dass das Inkrafttreten des Planes vom Abschluss der städtebaulichen Verträge zur Sicherung städtebaulicher Ziele abhängig zu machen ist.

Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Vertrag (Stammvertrag) zum Teilgebiet A1 am 3. Dezember 1998 zugestimmt. Die Zustimmung des Aufsichtsrates der Deutsche Bahn AG erfolgte erst am 12. März 2003. Im Stammvertrag sind Regelungen zu weiteren vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bahn und Stadt sowie Mitwirkungsverpflichtungen der Bahn enthalten (z.B. Erschließungsvertrag, Energievertrag). Darüber hinaus hat der Gemeinderat in verschiedenen Sitzungen - zuletzt am 12. Juli 2001 - beschlossen, den Bebauungsplan erst dann in Kraft zu setzen, wenn das Bahnprojekt unumkehrbar ist.

Am 16. Mai 2001 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG entschieden, dass die Planungen zu Stuttgart 21 und zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm fortgeführt werden. Die abschließende Entscheidung der Bahn zur Realisierung des Projekts Stuttgart 21 steht jedoch noch aus.

Der Bebauungsplan Stgt. 977.A wurde in den Jahren 2000, 2001 und 2003 im Bereich der Baufelder 1,2,3 und 14 sowie des Pariser Platzes – also südlich der Osloer Straße - durch drei Bebauungsplan-Änderungsverfahren modifiziert, die zur Satzung beschlossen und in Kraft getreten sind.

Zu diesen Teilbebauungsplänen wurden Städtebauliche- und Erschließungsverträge auf der Grundlage des Stammvertrags 1998 abgeschlossen (GR.Drs. 497/2001 Beschluss 28. Juni 2001 und GR.Drs. 225/2003 Beschluss 10. April 2003).

Im Interesse einer baldigen Aufsiedlung von Teilgebiet A1 und der Sicherung der städtebaulichen Ziele soll der Bereich des Bebauungsplans Stuttgart 21 / Teilgebiet A1 / nördlich Osloer Straße nunmehr in Kraft gesetzt werden. Der der Ausschuß für Umwelt und Technik hat – wie oben bereits dargestellt - am 17. Juni 2003 entschieden, unter welchen Voraus-
setzungen eine entsprechende Inkraftsetzung in Betracht kommt. Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden.

Ergänzungsvereinbarung

Die Ergänzungsvereinbarung zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans Stuttgart 21 / Teilgebiet A1 / Teilbereich nördlich Osloer Straße regelt im Wesentlichen:

- Die Inkraftsetzung des Bebauungsplans
- Die Freihaltung der Baufelder A1.4 (nördlicher Teil) und A1.5 , die vom Korridor der Stadtbahnlinie U12 berührt werden, von Bebauung in Abhängigkeit von drei Varianten : - Die Freihaltung der Baufelder A1.12 und A1.13 von Bebauung ebenfalls in Abhängigkeit von den o. g. drei Varianten: - Die Übernahme der Finanzierung der Stadtbahnfolgemaßnahme Heilbronner Straße durch die Bahn nach Baufreigabe von Stuttgart 21.


Zu 3. Städtebauliche Vereinbarung zur Teilerhaltung des Bahndirektionsgebäudes

Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 (Talquerung) (GR.Drs. 887 / 2002) am 22.Oktober 2002 gefordert, dass das ehemalige Direktionsgebäude der Bahn zu erhalten ist.

Am 17.Juni 2003 hat der Ausschuß für Umwelt und Technik diese Auffassung dahingehend konkretisiert, dass das zur Heilbronner Straße hin orientierte Hauptgebäude sowie der an der Südseite vorgesetzte Baukörper nicht, wie von der Bahn beantragt, abgebrochen werden sollen.

In der städtebaulichen Vereinbarung zwischen Stadt und Vivico Real Estate GmbH – der künftigen Eigentümerin des ehemalige Direktionsgebäudes der Bahn - werden im Wesentlichen folgende Aspekte geregelt:

§ Das Procedere zur Neubebauung des Areals zwischen Heilbronner -, Jäger- und
Ossietzkystraße unter Wahrung der Belange des Denkmalschutzes und der Beachtung wichtiger städtebaulicher Vorgaben:

§ Entschädigung für nutzlose Planungsaufwendungen für den Fall, dass der Bebauungsplan nicht beschlossen wird oder das Maß der baulichen Nutzung nicht unwesentlich unterschritten wird
§ Erhalt des zur Heilbronner Straße hin orientierten Hauptgebäudes und des an der Südseite vorgesetzten Baukörpers sowie die Zustimmung der Stadt zum Abbruch der übrigen Gebäudeteile im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Die DB ProjektBau GmbH hat namens der DB Netz AG in ihrem Schreiben vom 02.September 2003 an Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster die Absicht erklärt, nach Wirksamwerden einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen DB ProjektBau GmbH und Vivico über die bauzeitliche und endgültige Inanspruchnahme des Grundstücks für das Projekt Stuttgart 21 sowie den teilweisen Erhalt des Direktionsgebäudes ihren Planfeststellungsantrag im Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit Hauptbahnhof) dahingehend zu ändern, dass anstelle eines Vollabrisses für das Direktionsgebäude lediglich ein Teilabriss beantragt wird (Anlage 5).

Mit dem neuen Planfeststellungsantrag wird eine erneute Beteiligungsrunde der Träger öffentlicher Belange insbesondere mit den Denkmalschutzbehörden durchgeführt.

Zu 4. Inkraftsetzung / Rechtsverbindlichkeit

Durch die Ergänzungsvereinbarung sowie die Städtebauliche Vereinbarung sind die von der Stadt wahrzunehmenden Belange ausreichend gesichert. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Stuttgart 21,Teilgebiet A1 (Stgt. 977.A) ist – soweit er nicht durch die Teilbebauungspläne Stgt 977.1 - 3 ersetzt wurde – in der Fassung des Stadtplanungsamts vom 15.09.1998 einschließlich der Ergänzungen durch den Beitrittsbeschluss und der o. g. redaktionellen Ergänzungen (Strassenhöhen) umgehend amtlich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Es gelten der Bebauungsplan vom 14. April / 16. Juni 1998 / 15. September 1998 / 25. September 2003 mit den Ergänzungen durch den Beitrittsbeschluss sowie die Begründung vom 15. September 1998 / 25. September 2003 .

Zu 5. Bibliothek 21, vertiefte Projektanalyse mit Teilen einer Vorplanung

Mit der Inkraftsetzung des Bebauungsplans A1 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Bibliothek 21 auf dem Baufeld A1.10 gegeben. Der Gemeinderat hat am 29.11.2001 (GR.Drs. 1197/2001) für die Errichtung der Bibliothek 21 den Standort Mailänder Platz im Teilgebiet A1 von Stuttgart 21 beschlossen. Das ca. 3200 qm große Grundstück für die Bibliothek 21 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Stuttgart 21 – Teilgebiet A1 und ist als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und wird von der Stadt erworben. Die Stadt beabsichtigt, mit den Bauarbeiten für die städtische Bibliothek spätestens zum 31.12.2006 zu beginnen (GR.Drs. 861/2003).

Für die Realisierung des vorliegenden Wettbewerbsentwurfs des Büros Yi Architects aus Köln wurden vom Büro Drees & Sommer im Rahmen der Prüfung des Entwurfs Kosten - einschließlich Grunderwerb - in einer Größenordnung von 60 Mio. € abgeschätzt (Stand Februar 2002). Diese Kosteneinschätzung liegt über dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.06.1998 festgelegten Gesamtprojektbudget von 46 Mio. € und enthält darüber hinaus noch Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf Baugrund, neuartige Fassadenkonstruktion, Brandschutzanforderungen, Gebäudetechnik und Energiekonzeption, Wärmeschutz, Anbindung an U12 und Integration in das Gesamtprojekt Stuttgart 21.

In einem ersten Schritt ist daher eine vertiefte Analyse des Projekts durchzuführen. Hierzu sollen die Projektgrundlagen (Kosten, Termine etc.) unter Einbeziehung des Architekten sowie der wesentlichen Fachplaner und Berater detailliert ermittelt werden. Der Wettbewerbsentwurf muss weiterentwickelt, alle kostenrelevanten Punkte untersucht und ein stimmiges Gesamtkonzept (Gebäude und Haustechnik) aufgestellt werden. Als Ergebnis entsteht ein Pflichtenheft für die technische Gebäudeausrüstung, in dem neben den technischen Anforderungen auch die Nutzeranforderungen formuliert sind und das den Fachingenieuren als Leitfaden für die weitere Planung dient.

Die zu erbringenden Leistungen der Objektplanung und der haustechnischen Gewerke umfassen die Grundlagenermittlung gemäß Leistungsphase 1 HOAI und Teile der Leistungsphase 2 - Vorplanung. Hierbei erreicht die Kostenermittlung den Stand einer Grobkostenschätzung.

Beauftragt werden sollen das Büro Yi Architects in der Objektplanung, das Büro Drees & Sommer als Berater in der Projektsteuerung sowie Fachberater im gebäudetechnischen Bereich nach Bedarf. Die Beauftragungen werden im Einzelnen entsprechend der Zuständigkeit im Ausschuss für Umwelt und Technik noch behandelt. Die zu erbringenden Leistungen werden mit einem Aufwand von insgesamt 400.000 € geschätzt.

Nach Vorliegen der Ergebnisse im März / April 2004 werden dem Gemeinderat Vorschläge über das weitere Vorgehen vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen
Infolge des Beitrittsbeschlusses und des Inkrafttretens des Bebauungsplans entstehen keine unmittelbaren Kosten. Hinsichtlich des Grunderwerbs für die Bibliothek wird auf die gesonderte Gemeinderatsdrucksache 861 / 2003 verwiesen.
Der Aufwand für die weiteren Planungen in Höhe von 400.000 EUR ist im Vermögenshaushalt bei Finanzposition 2.3520.9400.000-0100 (Bibliothek 21) gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referate St, T, WFB, KBS, OB/82




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1. Lageplan Teilgebiet A1 s. Dateianhang
2. Genehmigungserlass Regierungspräsidium Stuttgart vom 8. März 1999 s. Dateianhang
3. Entwurf Ergänzungsvereinbarung zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans s. Dateianhang
4. Entwurf Städtebauliche Vereinbarung zur Teilerhaltung des Bahndirektionsgebäudes s. Dateianhang
5. Schreiben der DB ProjektBau GmbH vom 02. September 2003 s. Dateianhang