Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009
Klima und Umwelt - Naturschutz
Beantwortung / Stellungnahme
1. Umsetzung Biotoppflegekonzeption Bezirk Nord (Zuffenhausen und Weilimdorf)
Für den Bezirk wurde in den Jahren 2005 bis 2007 ein Biotoppflegekonzept erarbeitet. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben müssen die Biotope § 32 A (besonders geschützte Biotope) und Stadtbiotope gepflegt und weiterentwickelt werden. Eine fachliche Unterstützung der ausführenden Gärtner erfolgt durch Biologen. Dadurch ist die fachliche Qualität und Kontinuität der Pflege gewährleistet. Als Biotoppflegearbeiten sind durchzuführen: Rodungen, Nachpflanzungen, Grundstücksdefinitionen, Mäharbeiten und Müllbeseitigung. Für die Arbeiten sind einmalig 25.000 € erforderlich, die weiteren Pflegearbeiten werden aus dem Budget bestritten.
2. Biotopentschlammung Filder (Birkacher Täle und Rotwiesenanlage)
Für die Entschlammung der Biotope Birkacher Täle und Rotwiesenstraße sind einmalig insgesamt 44.000 € erforderlich. Durch Eintrag von Schwebestoffen und Laub verringert sich die Tiefe des Wasserstands. Da die Kulturlandschaft spontan keine neuen Wasserflächen zu schaffen im Stande ist, sind die bestehenden zu erhalten. Diese Maßnahmen sind notwendig, damit der Verlandung der Gewässer entgegengewirkt wird. Zu seichte und flache Gewässer können Amphibien nicht mehr genügend Lebensraum bieten und drohen in warmen Sommern durch Sauerstoffverlust umzukippen.