Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1048/2009
Stuttgart,
11/17/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Neue Investitionsmaßnahmen - weitere Planungsmittel für Investitionsvorhaben an Stuttgarter Schulen für den Doppelhaushalt 2010/2011

Beantwortung / Stellungnahme

Mit der Gemeinderatsdrucksache 621/2009 wurde ein ausführlicher Überblick über die notwendigen Planungsmittel mit einer Gesamtsumme von 3,42 Mio. € gegeben, die zur Weiterplanung von neuen Investitionsvorhaben an Stuttgarter Schulen für den Doppelhaushalt 2010/2011 erforderlich sind. Auf diese Drucksache wird daher verwiesen (in Anlage 2 ist nochmals eine entsprechende Übersicht aus dieser Drucksache, Anlage 3, beigefügt). Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass alle darin genannten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2010/2011 nur fortgeführt werden können, sofern die erfordelrichen Planungsmittel bereitgestellt werden.

Die Anträge der Gemeinderatsfraktionen zu diesem Thema wurden in einer Übersicht zusammengefasst (siehe Anlage 1).

Zum Bedarf der Schule für Körperbehinderte wird auch mit separater HH-Vorlage GRDrs 1184/2009 Stellung genommen.

Die Maßnahmen an der Hedwig-Dohm-Schule sowie der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau stellen Folgemaßnahmen des Neubaus der beiden neuen Beruflichen Schulen für Gesundheit und Pflege sowie Ernährung und Sozialwesen (GRDrs 873/2006) dar. Die Verwaltung weist daher insbesondere darauf hin, dass die Nachnutzung der Schulgebäude der Hedwig-Dohm-Schule und der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau nach der Verlagerung der Schularten und Berufe an die beiden neuen Schulen für Gesundheit und Pflege sowie Ernährung und Sozialwesen bereits während des Doppelhaushaltes 2010/2011 geplant werden muss, um rechtzeitig zum Doppelhaushalt 2012/2013 den erforderlichen Finanzbedarf benennen zu können.

Für die Weiterplanung der Schulraumkonzeption im Hallschlag (Verlegung der Steigschule; Schaffung einer TVH; Weiterentwicklung der Altenburgschule zur Ganztagesschule) entsprechend der GRDrs 603/2009 werden ebenfalls Planungsmittel benötigt.
Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien sind die Kosten zur Schaffung einer Turn- und Versammlungshalle anteilig förderfähig. Die Förderung hierzu erfolgt wiederum anteilig über Bundes- und Landesmittel. Die Mittel werden auf Abruf und gegen Vorlage entsprechender Rechnungen ausgezahlt. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierung Bad Cannstatt 20 – Hallschlag – endet grundsätzlich am 31.12.2016. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Bewilligung der zur Verfügung gestellten anteiligen Bundesmittel derzeit zum 31.12.2013 ausläuft. Daher ist eine Weiterplanung im Doppelhaushalt 2010/2011 erforderlich, um das Ziel einer maximalen Förderung sicherzustellen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

369/2009 (I,7) der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
399/2009 der CDU-Gemeinderatsfraktion
449/2009 Ziff. 5 der SPD-Gemeinderatsfraktion
486 der FDP-Gemeinderatsfraktion
658/2009 der SÖS/LINKE-Fraktionsgemeinschaft





Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Anlage 2 zu GRDrs 1048_2009 -endgültig -Übersicht benötigte Planungsmittel.pdf
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091118 Anlage 1 zu GRDrs 1048-2009.pdf