Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1097/2009
Stuttgart,
11/04/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Stadt am Fluss: Neckar erlebbar machen

Beantwortung / Stellungnahme

Entlang des Neckars liegen mehrere Flächen und Uferabschnitte, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen könnten und die gleichzeitig das Stadtbild und die Erlebbarkeit des Flusses verbessern würden.

Im Einzelnen sind folgende Projekte im Sinne einer Projektidee soweit vorgeprüft, dass eine weitere planerische Bearbeitung (Vorentwurf, Kostenschätzung) als Grundlage für die weitere Beschlussfassung sinnvoll erscheint:

§ Das IKONE – Projekt (Auwiesen Hofen)
§ Saugraben, Teilabschnitt II (unterhalb der Behelfsbrücke)
§ Neckarterrassen im Oberwasser der Schleuse Cannstatt (Wasenufer)
§ Umgestaltung der Flussaue im Bereich Reinhold-Maier-Brücke mit Altarm und Flussinsel
§ Renaturierung der Uferstrecke zwischen Aubrücke und Gaststätte Keefertal

Die planerische Vorbereitung dieser Projekte erscheint sinnvoll, da für bestimmte Projekte eine Mitfinanzierung durch die Bundeswasserstraßenverwaltung in Aussicht gestellt wurde. Das Angebot der Mitfinanzierung ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf wenige Jahre beschränkt. Dabei werden von der Bundeswasserstraßenverwaltung nicht pauschal Co-Finanzierungsmittel für Städtische Projekte zur Verfügung gestellt. Vielmehr müssen Kooperationsprojekte zusammen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt entwickelt werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Schleusenausbau oder der Bundeswasserstraße Neckar stehen. Bei derartigen Kooperationsprojekten übernimmt der Bund die Kosten für die im Bereich der Bundeswasserstraße anfallenden Maßnahmen (Fahrrinne, Ufersicherung, technische Einrichtungen der Bundeswasserstraße). Die landseitigen Maßnahmen muss die Stadt in voller Höhe selbst finanzieren. Grundlage für eine Finanzierungszusage durch die Bundeswasserstraßenverwaltung sind entsprechend ausgearbeitete Planungen, die unmittelbar realisiert werden können und für die die städtische Finanzierung gesichert ist.

Aus finanziellen und personellen Gründen ist die Verwaltung derzeit nicht in der Lage, die für die Vorbereitung möglicher Kooperationsprojekte erforderlichen Leistungen zu erbringen. Eine Bearbeitung in Eigenleistung ist aufgrund anhaltender personeller Engpässe nicht möglich, aufgrund der begrenzten Mittel für Planungsleistungen kann eine Vergabe der Leistungen ohne zusätzliche Mittel nicht erfolgen. Insofern sind für eine zeitnahe planerische Bearbeitung zumindest Planungsmittel in Höhe von 200.000 € erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag vom 20.10.2009 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Nr. 380/2009




Matthias Hahn
Bürgermeister




<Anlagen>