Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0605
GRDrs 25/2009
Stuttgart,
02/16/2009



Wahlstatistische Auswertungen der Gemeinderatswahl 2009



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.03.2009



Beschlußantrag:

1. Die Gemeinderatswahl 2009 wird wahlstatistisch aufbereitet und untersucht.


2. Es wird eine bewerberbezogene Analyse des Abstimmungsverhaltens erstellt, die nur den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zur Verfügung gestellt wird.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Über alle parlamentarischen Wahlen in Stuttgart wird vom Statistischen Amt ein Bericht mit kleinräumig gegliederter Dokumentation der Wahlergebnisse, Zeitreihenvergleichen und Analyse von Einflussfaktoren auf das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler erarbeitet. Generell sind für diese Analysen die Auszählung der Stimmen nach Altersgruppen und Geschlecht aus den repräsentativen Wahlbezirken, sozialstrukturelle Merkmale der Wahlbezirke und eine Nachwahlbefragung die Datenbasis. Bei der Gemeinderatswahl gibt es Stimmzettel nach Altersgruppen und Geschlecht nicht. Dafür bietet das Abstimmungsverhalten selbst, das heißt die Verteilung der abgegebenen Stimmen auf veränderten Stimmzetteln auf die Bewerber, wo sie und wie oft mit 1, 2 oder 3 Stimmen gewählt und auf welchen Stimmzetteln sie mit 1, 2 oder 3 Stimmen panaschiert wurden, einmalige Ansatzpunkte für die Wirkungsanalysen.

Gemeinden sollten auf eigene wahlstatistische Untersuchungen nicht verzichten. Gerade beim kleinräumigen Analyseansatz lassen sich - bei strikter Wahrung des Wahlgeheimnisses - mit statistischen Analysemethoden wichtige Informationen über die Ursachen des Wahlverhaltens gewinnen. Deren Kenntnis liegt im öffentlichen Interesse und ist sowohl für die Träger von Wahlvorschlägen als auch für die Bewerber selbst unverzichtbar. Ohne diese Kenntnis fehlt den Parteien eine wichtige Voraussetzung, um dem Verfassungsauftrag, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, gerecht werden zu können. Mutmaßungen über die Ursachen bestimmter Wahlverhaltensweisen werden nach jeder Wahl vielfältig geäußert. Die Analyse der amtlichen Wahlergebnisse durch das örtliche Wahlamt ist ein notwendiger und zweckmäßiger Beitrag zur Objektivierung.

Die statistische Auswertung der Wahlergebnisse durch Gemeinden ist im Kommunalwahlrecht nicht geregelt. Grundlage für die vorgesehenen Auswertungen, die sich bei vorangegangenen Gemeinderatswahlen bewährt haben, ist ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsausschusses. Die bewerberbezogenen wahlstatistischen Auswertungen werden nur den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

keine




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Vorlage252009.pdf