Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
443
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VerhandlungDrucksache:
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GZ:
SJG
Sitzungstermin: 09.11.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Besuch von Kindertagesstätten außerhalb der
Wohnsitzgemeinde / Regelung der Kostentragungspflicht
- Dringlichkeitsantrag Nr. 527/2005 vom 08.11.2005 -

Der im Betreff genannte Antrag, welcher diesem Protokoll beigefügt ist, wird von StR Kanzleiter (SPD) erläutert.

Die von Herrn Pfeifle zum Sachstand vorgetragenen Informationen sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben:

Herr Pfeifle: "Nach der Resolution im Juli hat Herr Oberbürgermeister am 03.08. diese Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten weitergeleitet mit der Bitte, die Position des Gemeinderates in dieses Gesetzgebungsverfahren mit einfließen zu lassen. Im Wege einer Zwischennachricht hat das Land eine Prüfung zugesagt, die aber noch Zeit benötigt. Eine abschließende schriftliche Rückmeldung des Landes liegt noch nicht vor.

Zum heutigen Zeitpunkt ist nach wie vor offen, ob ein Vorschlag zur Veränderung des Kindergartengesetzes dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird, indem die Wohnsitzgemeinden verpflichtet werden, so wie Sie es auch beantragt haben, sich an den Kosten der Gemeinden zu beteiligen, die Kinder aus anderen Gemeinden in ihren Einrichtungen betreuen. Am 15.11. (kommenden Mittwoch) soll dazu zwischen dem Land, den kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungsfraktionen ein weiteres möglichst abschließendes Gespräch geführt werden. Diese Auskunft haben wir gestern vom Kultusministerium, das ja zuständig ist für diese Angelegenheit, erhalten.

Zur Frage 2: Soweit uns bekannt ist, wünschen der Städtetag und aber auch der Gemeindetag keine gesetzliche Verpflichtung bei einem Kostenausgleich zwischen den betroffenen Gemeinden.

Zur 3. Frage: Sie haben ja bereits in den Haushaltsplanberatungen 2004/2005 beschlossen, bei den Förderrichtlinien, dass die Träger für auswärtige Kinder ab dem 01.01.2006 in ihren Einrichtungen keine Förderung mehr von der Stadt bekommen. Also, mit einer 2-jährigen Vorlaufzeit haben Sie das ja damals beschlossen. Entsprechend haben wir auch in der GRDrs 338/2005, die ja jetzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nochmals die Förderrichtlinien behandelt, wieder mit eingebracht, dass wir ab 01.01.2006 bei den Trägern keine auswärtigen Kinder mehr fördern.

Um die Eltern auch entsprechend einzubeziehen, geht in den nächsten Tagen ein Schreiben an die Eltern der auswärtigen Kinder, in dem nochmals dieser Sachstand sehr deutlich erläutert wird. Und die Eltern werden gebeten, sich mit ihren Wohnsitzgemeinden und mit den dortigen Angeboten - also in den Wohnsitzgemeinden - in Bezug zu setzen.

Unabhängig aber, ob jetzt diese Gesetzesänderung kommt oder nicht, hat die Stadt Stutgart mit dem Gemeinde- und dem Städtetag vor 14 Tagen vereinbart, dass wir in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe noch in diesem Jahr über die Modalitäten eines möglichen Finanzausgleiches zwischen den Wohnsitz- und Aufnahmegemeinden reden. Wenn eine gesetzliche Änderung kommt, braucht man diese Arbeitsgruppe nicht. Der Gemeindetag und der Städtetag haben ein großes Interesse an der Arbeitsgruppe. Und von Seiten der Stadt wird die Stadtkämmerei und das Jugendamt natürlich in dieser Arbeitsgruppe mit vertreten sein. Also, nach dem Spitzengespräch könnten wir wieder berichten. Am 18.11. ist ja dann sowieso Verwaltungsausschuss, wo das Jugendamt in den Haushaltsplanberatungen aufgerufen wird."

Das Gespräch am 15. November 2005 sieht EBM Föll als maßgeblich an. Er hat den Eindruck, dass die Landesregierung bzw. die die Landesregierung tragende Koalition durchaus die Absicht verfolgt, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Dazu liege schon ein Referentenentwurf vor. In diesen Vorgang sei BMin Müller-Trimbusch involviert gewesen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass bei dem angesprochenen Termin bezüglich Inhalt und Zeitplan zumindest ein Stück weit mehr Klarheit geschaffen werden könne, um dann auch eine Meinung bilden zu können, ob gegebenenfalls bis zur Verabschiedung bzw. In-Kraft-Treten eines Gesetzes in Stuttgart eine eigene Übergangsregelung benötigt werde. Die Verwaltung werde den Verwaltungsausschuss über die weitere Entwicklung in der Sitzung am 18. November 2005 zeitnah informieren.

StR Kanzleiter äußert die Bitte, das angekündigte Schreiben an die Eltern den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Dabei regt er an, das Schreiben erst auf der Basis des Gesprächsergebnisses vom 15.11.2005 zu verfassen.

Von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (GPR) wird geschildert, eine städtische Teilzeitbeschäftigte, welche außerhalb von Stuttgart wohne, habe sich an ihn gewandt. Diese habe ihr Kind in einer Stuttgarter Einrichtung eines freien Trägers untergebracht. Dieser Träger beabsichtige wohl, sollte die Unterstützung der Landeshauptstadt wegfallen, dieses gebührentechnisch an die Nutzer weiterzureichen. Sollte dieses so geschehen, müsste sich diese Kollegin überlegen, ihren Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben. Laut EBM Föll ist allen Beteiligten diese Problematik klar. Eine solche Problemstellung sei nicht von der Landeshauptstadt, sondern von der Wohnsitzgemeinde der Mitarbeiterin verursacht. Hilfreich wäre es, wenn diese Mitarbeiterin mit dem Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde darüber diskutieren würde. Die Wohnsitzgemeinden ließen durch die Landeshauptstadt eine ihrer Aufgaben erledigen, ohne sich zumindest in finanzieller Hinsicht an der Aufgabenerledigung zu beteiligen.

Gegenüber StRin Küstler (PDS), welche Überlegungen für eine Zwischenlösung vorschlägt, trägt der Vorsitzende weiter vor, der Oberbürgermeister und BMin Müller-Trimbusch hätten sich intensivst mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der umliegenden Kommunen unterhalten. Die Region sei hier nicht zuständig und von dort könne auch mangels Zuständigkeit kein Ergebnis herbeigeführt werden. Eine in diesem Zusammenhang abzuschließende freiwillige Vereinbarung unterliege der kommunalen Selbstverwaltung (individuelle Entscheidung der Kommunen). Dem Oberbürgermeister und BMin Müller-Trimbusch könne nicht vorgehalten werden, dass die Oberbürgermeister und Bürgermeister der umliegenden Kommunen nicht bereit seien, eine freiwillige Lösung vorzunehmen. Diese könnten dazu nicht gezwungen werden. Die korrekte Resolution des Stuttgarter Gemeinderates habe auf Landesebene Aktivitäten ausgelöst. Diesen Ausführungen stimmt StR Kanzleiter zu. Er erwartet nicht, dass in bilateralen Gesprächen mit den benachbarten Kommunen ein Ergebnis erzielt werden kann. Persönlich habe er mit einem betroffenen Oberbürgermeister gesprochen. Dieser wäre auch bereit gewesen, Entsprechendes zu veranlassen, aber dazu habe es in seinem Gemeinderat keine Mehrheit gegeben. Das Thema könne letztlich nur über den Landtag gelöst werden. Dieser Weg sollte mit Nachdruck weiter beschritten werden.


Diesen Tagesordnungspunkt abschließend stellt EBM Föll, ohne dass sich Einwendungen erheben, die Erledigung des Dringlichkeitsantrages 527/2005 fest.