Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Finanz- und Beteiligungsreferat

Gz: A,F 9002-04
GRDrs 381/2003
Stuttgart,
04/22/2003



Haushaltssicherungskonzept 2002 - GRDrs 999/2002
Optimierung Reinigungswesen
Maßnahmen Nr. II.7




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
30.04.2003
07.05.2003



Beschlußantrag:
  1. Die Organisation des Reinigungswesens wird neu strukturiert mit dem Ziel, den Haushalt stufenweise, ab 2006 jährlich um bis zu 1.140.000 € zu entlasten (vgl. Maßnahme Nr. II, 7 des HSK 2002, GRDrs 999/2002, 2003: 300.000 EUR, 2004: 400.000 EUR, 2005: 440.000 EUR).
  2. Von der Absicht der Verwaltung, für die gesamtstädtische Steuerung und Koordination der Reinigungsaufgaben eine zentrale Stelle bei der Abteilung Allgemeiner Service des Haupt- und Personalamtes einzurichten, wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Vergabe der Reinigungsleistungen wird von der zentralen Stelle wahrgenommen.
  3. Um die Aufgaben der zentralen Stelle zügig angehen zu können, wird zugestimmt, dass eine zur Streichung vorgesehene freie Stelle bis 31.12.2005 für diesen Zweck in Anspruch genommen wird.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der konkreten Maßnahmen zur Optimierung des Reinigungswesens bis zum 31.10.2003 darzustellen.


Begründung:


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2002 im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Haushaltssicherung (GRDrs 999/2002) mehrere Zielbeschlüsse gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende April 2003 zu den gefassten Zielbeschlüssen jeweils eine Sachvorlage vorzulegen.

Das Haushaltssicherungskonzept 2002 sieht vor, im Bereich der Gebäudereinigung (Gesamtaufwand ohne Schulen: 5.700.000 €) um bis zu 20 % des Gesamtaufwandes durch Standardanpassung, Preisprüfung sowie durch zentrale Steuerung durch das Haupt- und Personalamt einzusparen (2003: 300.000 EUR, 2004: 400.000 EUR und 2005 weitere 440.000 EUR).

1. Vorbemerkung

Die Stadtverwaltung hat bereits in den 90 iger Jahren im Zuge der Haushaltskonsolidierung durch entsprechende Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit im Reinigungswesen verbessert . Dazu gehört u.a. auch, dass die Reinigungsleistungen weitgehend durch Fremdreinigungskräfte erbracht werden. Die gebäudeaufsichtsführenden Ämter und Eigenbetriebe nehmen sämtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Organisation der Gebäudereinigung anfallen, in Eigenregie wahr.


2. Auftrag

Ein Maßnahmeziel des Haushaltssicherungskonzepts 2002 ist es, die Wirtschaftlichkeit des Reinigungswesens weiter zu optimieren. Hierzu wurde eine Erhebung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass nicht bei allen Ämtern und Eigenbetrieben einheitliche Reinigungsstandards gelten. Des weiteren wurde festgestellt, dass für vergleichbare Reinigungsleistungen unterschiedliche Preise gezahlt werden.

Um Einsparmöglichkeiten zu realisieren, ist es erforderlich, die Reinigung städtischer Gebäude bezüglich Standardfestlegung und Preissteuerung zentral zu steuern.


3. Auftragsdurchführung

· Ist-Aufnahme

Die v.g. Erhebung wurde auf Basis der Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung, des Haushalts und aufgrund der Erhebung von vertraglich festgelegten Reinigungsstandards ermittelt. Um zu gesicherten Erkenntnissen zu kommen, muß diese Ist-Aufnahme fortgesetzt werden. Die vom Grundstandard abweichenden Regelungen müssen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit sowie die Reinigungsanforderungen bezüglich ihrer Definition überprüft werden. Hierzu gehört auch die Überprüfung der zu reinigenden Flächen und ggfs. erforderliche Anpassung der Verträge.

· Einrichtung einer zentralen Stelle zur Durchführung des Reinigungsmanagements


Die v.g Anforderungen und die zu setzenden Rahmenbedingungen können nur erreicht werden, wenn eine zentrale Stelle zur Durchführung des Reinigungsmanagements eingerichtet wird. Beim Haupt- und Personalamt wird seit 1999 ein zentraler Service in Form einer Beratung der Fachämter und Eigenbetriebe in Fragen der Gebäudereinigung vorgehalten (Bestandteil des Konzepts Immobilienmanagement).
Um den Auftrag zügig abzuarbeiten wird die v.g. Stelle personell verstärkt. Zu diesem Zweck wird eine freie streichbare Stelle bis 31.12.2005 verwendet. Außerdem wird für die Dauer der Auftragsdurchführung eine weitere vorhandene Kraft des Haupt- und Personalamts eingesetzt.


Die Umsetzung von ersten konkreten Maßnahmen kann erst zum 31.10.2003 dargestellt werden, da zum einen umfangreiche Vorarbeiten zu leisten sind und zum anderen mit einer Stellenbesetzung nicht vor Juli 2003 zu rechnen ist.

Beteiligte Stellen

Der Gesamtpersonalrat wird im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtzeitig über die Vorstellungen der Verwaltung eingebunden.





Klaus-Peter MurawskiDr. Klaus Lang
BürgermeisterErster Bürgermeister