3. Für die Zuwendungen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart.
Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die im Filmhaus Stuttgart angesiedelten Vereine Kommunales Kino Stuttgart e.V., Wand 5 e.V. und Filmbüro Baden Württemberg e.V. beleben den Film- und Medienstandort Stuttgart auf unterschiedliche Weise mit zahlreichen attraktiven Filmfestivals und einem abwechslungsreichen Kino- und Experimentalfilmprogramm. Im Jahr 2004 und 2005 mussten die drei Vereine die pauschale Zuschusskürzung des Landes Baden- Württemberg in Höhe von 5 Prozent auffangen. Auch 2006 und 2007 betragen die Zuschüsse des Landes wiederum nur 45 Prozent des städtischen Zuschusses. Die Verwaltung empfiehlt, wie im Haushaltsplan veranschlagt, die städtischen Zuschüsse in voller Höhe zu bewilligen. Finanzielle Auswirkungen Die Fördermittel sind im Haushaltsplan 2006/2007 bei der Finanzposition 1.3420.7000.000 Filmhaus eingestellt. Beteiligte Stellen Dr. Susanne Eisenmann Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 - Ausführliche Begründung