Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
55
6
Verhandlung
Drucksache:
112/2008
GZ:
AK (10) - 0321-00
Sitzungstermin:
27.02.2008
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Murawski
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Bienzle (HauptPersA)
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
- Weitergewährung von bezahlter Freistellung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 12.02.2008, GRDrs 112/2008.
Zu Fragen von StR
Kanzleiter
(SPD), welcher sich für die Vorlage bedankt, trägt Herr
Bienzle
vor, Trainingslager von Sportvereinen würden nicht unter die städtische Regelung fallen, da diese bisher nicht vom Gesetz abgedeckt seien. Für eine anderweitige Vorgehensweise gebe es auch keine Ermächtigung durch die Beschlusslage des Gemeinderates. Aus dem Bereich der Sportvereine resultierten ca. 5 bis 10 Anträge/Jahr von städtischen Mitarbeitern (siehe Ziffer 5 der Mitteilungsvorlage). Diese Anträge habe die Verwaltung bisher abgelehnt. Sollte aber der Gemeinderat einen anderweitigen Beschluss fassen - das Gesetz ließe dies zu -, könnte hier eine Änderung stattfinden.
Die Freistellung für Auszubildende müsse auf 5 Tage begrenzt werden, da das neue Gesetz für Auszubildende nur 5 Tage vorsehe. Dies hänge wohl damit zusammen, dass die Wirtschaft nicht unnötig belastet und Ausbildungsziele nicht gefährdet werden sollten. Auf freiwilliger Basis bezahle die Stadt diese 5 Tage.
Daraus ergibt sich für StR
Kanzleiter
die Schlussfolgerung, dass die Stadt auf freiwilliger Basis die bezahlte Freistellung für Auszubildende von 5 auf 10 Tage aufstocken und
die Regelung auch auf Sportvereine ausdehnen könnte. Da es sich um eine Mit-teilungsvorlage handle, sollten die Fraktionen darüber nachdenken, ob die Stadt nicht zumindest zur alten Praxis zurückkehren sollte (einschließlich Sportvereine).
Mit der Mitteilungsvorlage, so BM
Murawski
an StR Kanzleiter, liege der Verwaltungsvorschlag vor. Sollte die SPD-Gemeinderatsfraktion in ihrer politischen Bewertung zum Ergebnis kommen, dass im Wege der Freiwilligkeitsleistung über den Verwaltungsvorschlag hinausgegangen werden sollte, müsse die SPD-Fraktion dazu einen Antrag stellen. Über diesen hätte dann der Gemeinderat zu befinden.
Durch StR
Wölfle
(90/GRÜNE) wird signalisiert, dass Ansinnen der SPD-Gemeinderatsfraktion zu unterstützen.
StR
Uhl
(CDU) teilt mit, darüber könne natürlich nachgedacht werden, aber zu bedenken sei, dass die Stadt hier schon bereits weit mehr unternehme als der Gesetzgeber vorschreibe (Bezahlung der Freistellung).
Anschließend kündigt StR
Kanzleiter
einen schriftlichen Antrag seiner Fraktion an. Die CDU-Gemeinderatsfraktion und vielleicht auch der Sportkreis könnten sich dann vor einer Abstimmung damit auseinandersetzen.
BM
Murawski
stellt abschließend fest:
Die GRDrs 112/2008 hat
zur Kenntnis gedient
.
Protokoll1122008.pdf