Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 345/2008
Stuttgart,
08/27/2008



Betrieb gewerblicher Art Rathausgarage und verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Jahresabschluss 2006



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.09.2008
17.09.2008



Beschlußantrag:

1. Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2006 der zusammengefassten Betriebe gewerblicher Art „UA 6810 Rathausgarage / UA 6815 Verpachtete Parkplätze und Parkhäuser“ wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2. Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 3,15%, die Forderungen gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 2,9% verzinst.

3. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der steuerlich zugeordneten Fremddarlehen verwendet.


Begründung:


Der Jahresabschluss 2006 der zusammengefassten Betriebe gewerblicher Art UA 6810 Rathausgarage und UA 6815 Verpachtete Parkplätze und Parkhäuser wird lediglich aus steuerlichen Gründen vorgelegt. Für diesen Zweck wurde aus der Haushaltsrechnung (Kameralistik) wie in den Vorjahren ein steuerlicher Abschluss entwickelt.

Das Geschäftsjahr schließt mit einem betrieblichen Gewinn vor Steuern in Höhe von 1.267.472,77 EUR (Vj.: 1.028 TEUR). Nach Berücksichtigung der Gewerbesteuer und sonstigen Steuern (insbesondere Grundsteuer) ergibt sich ein steuerlicher Jahresgewinn von 793.915,76 EUR (Vj.: 593 TEUR). Für 2006 ergibt sich eine Gewerbesteuerzahllast in Höhe von 240.368,40 EUR.


Die Fremdfinanzierung vom Kreditmarkt ergibt sich aus Anlage 3.

Der Regiebetrieb unterhält kein eigenes Geschäftskonto bei einem Kreditinstitut. Der Zahlungsverkehr wird daher über ein Verrechungskonto bei der Stadt abgewickelt. Als Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart wird der Saldo des im Regiebetrieb geführten Verrechnungskontos (Kassenmehrausgaben (UA 6815), Kassenmehreinnahmen (UA 6810)) ausgewiesen. Die durchschnittlichen Kassenmehreinnahmen wurden mit 2,9% p.a und die durchschnittlichen Kassenmehrausgaben mit 3,15% p.a. verzinst. Die Zinssätze entsprechen den durchschnittlichen Kommunalkonditionen in 2006. Der so entstehende Zinsaufwand stellt bei dem Betrieb gewerblicher Art steuerlich zu berücksichtigende Betriebsausgaben dar und mindert somit das zu versteuernde Einkommen. Diese Verrechnung führt zu keiner finanziellen Belastung für den Stadthaushalt.

Nach § 20 Abs.1 Nr. 10 Buchstabe b EStG liegen insoweit keine kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, als der Gewinn zulässigerweise als Rücklage ausgewiesen wird. Die Einstellung in eine kapitalertragsteuerunschädliche Rücklage bedingt jedoch, dass die Mittel für bestimmte Vorhaben (z.B. Anschaffung von Anlagevermögen) angesammelt werden, für deren Durchführung bereits konkrete Zielvorstellungen bestehen. Eine zulässige und damit kapitalertragsteuerunschädliche Mittelreservierung i.d.S. liegt auch insoweit vor, soweit die Mittel zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten verwendet worden sind. Der festgestellte Jahresüberschuss wird zur planmäßigen Tilgung der dem Betrieb gewerblicher Art zugeordneten Darlehen verwendet. Somit fällt auf die Gewinnverwendung keine Kapitalertragsteuer an.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen



1. Bilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. Darlehensübersicht


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Vorlage3452008.pdf