Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1450/2005
Stuttgart,
12/20/2005



Förderung des Stuttgarter Kammerorchesters e. V. in den Jahren 2006 und 2007



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
31.01.2006
01.02.2006



Beschlußantrag:

1. Das Stuttgarter Kammerorchester erhält einen einmaligen städtischen Zuschuss in Höhe von 52.000 € zum Abbau seines Defizits unter den Bedingungen, dass sich das Land Baden-Württemberg an der Entschuldung mit einem Betrag in Höhe von 52.000 € und das Orchester selbst mit einem Betrag in Höhe von 70.000 € beteiligen.

2. Das Stuttgarter Kammerorchester erhält einen Sonderzuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 €, jeweils 100.000 € in den Jahren 2006 und 2007. Dies ist an die Bedingung geknüpft, dass das Land seine Zuschusspraxis in der Orchesterförderung, die derzeit an den Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1998 gebunden ist, überarbeitet und sich an der Erhöhung des Zuschusses für das Stuttgarter Kammerorchester beteiligt.

3. Das Stuttgarter Kammerorchester erhält in den Jahren 2006 und 2007 einen laufenden Zuschuss in Höhe von 695.000 €.

4. Das Kulturamt wird ermächtigt, im Jahr 2008 für den laufenden Zuschuss an das Stuttgarter Kammerorchester bis zur Beschlussfassung Abschlagszahlungen bis zu 80 % der im Vorjahr bewilligten Mittel nach Maßgabe des noch zu beschließenden Haushaltsplans 2008/2009 und etwaiger haushaltsrechtlicher Sperren zu leisten.


Begründung:


Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 wurde nach Vorlage eines Sanierungskonzeptes durch das Stuttgarter Kammerorchester e. V. beschlossen, zum einen das Orchester mit einem einmaligen Betrag zu entschulden, zum anderen das SKO durch einen Sonderzuschuss, der auf zwei Jahre befristet ist, vorerst auf eine realistische finanzielle Basis zu stellen.

Der Kulturverwaltung wurde seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst signalisiert, dass es sich an der einmaligen Entschuldung des Orchesters mit einem Betrag in Höhe von 52.000 € beteiligen würde. Auch das Orchester selbst wird sich mit 70.000 € an dem Defizitabbau beteiligen.

Bei dem auf zwei Jahre befristeten Sonderzuschuss in Höhe von jeweils 100.000 € handelt es sich explizit nicht um eine Erhöhung des institutionellen Zuschusses. Nach zwei Jahren wird die Finanzsituation des Orchesters und die Positionierung am Markt evaluiert und eine Entscheidung über die Erhöhung des institutionellen Zuschusses getroffen. Diese ist zum einen von der dann bestehenden Situation des Orchesters abhängig. Zum anderen ist dies an die Bedingung geknüpft, dass das Land seine Zuschusspraxis in der Orchesterförderung, die derzeit an den Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1998 gebunden ist, überarbeitet und sich an der Erhöhung des Zuschusses für das Stuttgarter Kammerorchester beteiligt.

In einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an die Beigeordnete für Kultur, Bildung und Sport wurde signalisiert, dass das Land die Vorbehalte der kommunalen Finanzträger gegen die derzeitige Zuschusspraxis in der Orchesterförderung kenne und grundsätzlich bereit sei, diese Zuschusspraxis nochmals zu überprüfen. Dies werde aber frühestens in der nächsten Legislaturperiode möglich sein.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel werden in den Verwaltungshaushalten 2006 und 2007 bei der Finanzposition 1.3320.7010.000 (Institutionelle Förderung Musik) bereit gestellt.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine