Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A 1014-02
GRDrs 424/2003
Stuttgart,
05/07/2003


Anpassung der Revierstruktur der Stuttgarter Polizei



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußKenntnisnahmeöffentlich 21.05.2003

Bericht:


In Stuttgart gibt es mehrere Kleinreviere, die denselben organisatorischen Aufbau wie ihre größeren Pendants (mit Revierleitung, Führungsgruppe, einem Bezirks- und einem Streifendienst) aufweisen. Um einen reibungslosen Dienstbetrieb, insbesondere einen 24-Stunden-Betrieb aufrecht zu erhalten, ist für den Personalansatz eines Kleinreviers eine Mindeststärke erforderlich. Dazu wird bei einem Kleinrevier regelmäßig mehr Personal benötigt, als belastungsmäßig erforderlich wäre. Dieses Mehr an Personal kann nur von größeren Polizeirevieren abgezogen werden. Dies hat nicht nur eine deutlich ungleiche Arbeitsbelastung bei den Beamten zu Folge, sondern führt auch zu einer unterschiedlichen Polizeidichte im Stadtgebiet.

Um eine möglichst belastungsorientierte Verteilung des vorhandenen Personals zu erreichen, muss deshalb neben der Änderung von Reviergrenzen auch die Zusammenlegung von Polizeirevieren verfolgt werden. Dies entspricht auch der Intention des Rechnungshofes.

Nach §§ 62 Abs. 2 und 4 PolG i. V. m. § 13 Abs. 1 Ziff. 2 LVG ist die Landeshauptstadt Stuttgart Kreis- und Ortspolizeibehörde. Die Organisationskompetenz für die Landespolizeidirektion Stuttgart II ist nach §§ 63, 64 PolG Sache des Landes Baden-Württemberg. Demnach ist die Organisationsoptimierung der Landespolizeidirektion Stuttgart II keine Angelegenheit der Stadt. Nur nach einer Anlage zu einer internen Verwaltungsvorschrift über die Organisation des Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg ist vor der Einrichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Polizeirevieren, Polizeiposten usw. das Einvernehmen mit den kommunalen Verantwortungsträgern herzustellen. Der Oberbürgermeister hat den Änderungen der Revierstruktur der Stuttgarter Polizei zugestimmt (§ 44 Abs. 3 GemO).

Nach Vorstellung der beabsichtigten Änderungen in den betreffenden Bezirksbeiräten durch Polizeipräsident Dr. Martin Schairer hat die LPD Stuttgart II in vielen Fällen die Haltung dieser Gremien berücksichtigt. Insbesondere die Forderung, die Reviergrenzen sollen sich an den Stadtbezirksgrenzen orientieren, wurde öfters erhoben. Es wurde als problematisch angesehen, wenn für einen Stadtbezirk mehrere Polizeireviere zuständig wären. Die Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Polizei würde erschwert, wenn die Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche nicht soweit möglich deckungsgleich wären. Diese Einwände haben die LPD Stuttgart II veranlasst, geografische und polizeitaktische Überlegungen zurückzustellen und die Bezirksgrenzen auch bei der Reviergliederung zu berücksichtigen. Ob dies auch in zukünftigen Fällen regelmäßig geschehen kann, lässt die Polizei dagegen offen.

Folgende Änderungen plant die Landespolizeidirektion Stuttgart II im Einzelnen:

Änderung der Reviergrenzen zwischen den Polizeirevieren Vaihingen-Möhringen und Degerloch
Die Stadtbezirke Birkach und Plieningen sollen aus dem Zuständigkeitsbereich des PRevs Vaihingen-Möhringen herausgenommen und dem PRev Degerloch zugeteilt werden. Die Umsetzung der Änderungen ist zum 1. Januar 2004 geplant.

Die Änderungen haben folgende Auswirkungen:
Der Bezirk Degerloch hat die geplante Änderung zur Kenntnis genommen.
Der Bezirksbeirat Möhringen hat der geplanten Änderung zugestimmt.

Die Bezirksbeiräte Plieningen und Birkach verzichteten auf das Angebot, die Hintergründe der Maßnahme durch einen Vertreter der LPD in den Sitzungen darzustellen. Sie haben die Änderungen abgelehnt und sich dafür ausgesprochen, die jetzige Struktur beizubehalten.


Weitere Änderungen von Reviergrenzen
Im Zuge der Anpassung der Revierstruktur sind noch weitere, meist sehr kleinteilige Verschiebungen von Reviergrenzen beabsichtigt. Im Wesentlichen handelt es sich um Wald- bzw. Industriegebiete, die aus polizeitaktischen Gründen oder im Zuge der Anpassung an städtebauliche Entwicklungen anderen Polizeirevieren zugeteilt werden sollen. Wohnbevölkerung ist hier, wenn überhaupt, nur in einem äußerst geringen Umfang betroffen.


Umwandlung des Polizeireviers Freiberg in einen Polizeiposten
Beabsichtigt ist die Zuteilung des gesamten Stadtbezirks Mühlhausen zum PRev Zuffenhausen bei gleichzeitiger Zuteilung von Steinhaldenfeld zum PRev Wiesbadener Straße. Die Polizeiposten Mühlhausen und Neugereut bleiben erhalten. Nach der Umwandlung des Reviers Freiberg in einen großen Polizeiposten werden sich dessen Öffnungszeiten an den Ladenöffnungszeiten orientieren. So ist werktags eine Öffnungszeit von 6:00 - 21:00 Uhr und samstags von 8:00 - 14:00 geplant. Die Streifentätigkeit wird rund um die Uhr von dem dann verstärkten PRev Zuffenhausen übernommen. Eine Umsetzung der Vorschläge ist zum 1. Januar 2004 geplant.

Durch die Änderungen ergeben sich folgende Synergieeffekte und Vorteile:
Entgegen der ursprünglichen Planung werden nicht nur einzelne Stadtbezirke verschiedenen Polizeirevieren zugeordnet, sondern der Gesamtbezirk Mühlhausen.

Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat dieser Regelung mehrheitlich zugestimmt.
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt hat die Änderung betreffend das PRev Wiesbadener Straße zur Kenntnis genommen. Mit dieser Änderung wird eine alte Bad Cannstatter Forderung umgesetzt.


Zusammenlegung der Polizeireviere Willy-Brandt-Straße und Mönchhaldenstraße in der Wolframstraße
Die voraussichtliche städtebauliche Entwicklung durch Stuttgart 21 mit der Entstehung eines neuen Innenstadtbereichs erfordert einen neuen Zuschnitt der Revierbereiche in der Innenstadt. Ziel ist, den Personaleinsatz und die polizeiliche Betreuung in der Innenstadt zu optimieren sowie eine Lösung für die zu erwartenden Probleme und Einschränkungen des Dienstbetriebs beim PRev Willy-Brandt-Straße in Zusammenhang mit dem Bahnprojekt "Fildertunnel" zu finden. Deshalb wird die Zusammenlegung des Polizeireviers Willy-Brandt-Straße mit dem Polizeirevier Mönchhaldenstraße in der Wolframstraße angestrebt. Aus organisatorischen Gründen ist auch die Schutzpolizeiinspektion Mitte mit unterzubringen. Die Polizeiposten Killesberg und Klett-Passage sollen erhalten bleiben.
Aussagen zum zeitlichen Ablauf der Zusammenlegung können erst mit Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages für das Gebäude Wolframstraße und nach Terminierung der notwendigen Baumaßnahmen getroffen werden.

Diese Vorteile sprechen für die Zusammenlegung:
Die Bezirks- und Sicherheitsbeiräte Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Nord haben der Zusammenlegung zugestimmt.


Zusammenfassung
Die beschriebenen Maßnahmen bewirken in ihrer Gesamtheit sowohl eine Hebung der Leistungsfähigkeit der organisatorisch betroffenen Reviere, als auch eine personelle Verstärkung anderer Reviere um 34 Stellen.

Den Bürgerinnen und Bürgern erwachsen durch die Anpassung der Revierstruktur keine Nachteile, vielmehr erfolgt eine Verbesserung durch die belastungsorientierte Personalzuteilung. Alle Überlegungen wurden unter Maßgabe einer Fortführung der erfolgreichen Sicherheitspolitik für die Landeshauptstadt Stuttgart geführt.

Beteiligte Stellen








Klaus-Peter Murawski