Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
57/2007
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 07.03.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe sp /pö
Betreff: Ausbau von Ganztagesschulen in Stuttgart

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 20.02.2007, GRDrs 57/2007.


Einführung

Die einführenden Ausführungen von BMin Dr. Eisenmann sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben:

BMin Dr. Eisenmann:
"Sie erinnern sich, wir hatten dieses Thema bereits mehrfach hier im Ausschuss und im Schulbeirat, ausgehend von dem Hintergrund, dass es mit dem Land im vergangenen Jahr sehr schwierig war, ein Verfahren zu finden, in dem wir uns als Landeshauptstadt Stuttgart wieder finden, angesichts des Gesamtbedarfs, den wir bei diesem Thema haben.

An die Vorlage ist nochmals das Schreiben vom 29.05.06 angeheftet (Anlage 3) - Sie haben es damals auch aktuell von mir zur Kenntnis bekommen - wo wir den bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen ansprechen, und darum bitten, dass das Land uns für die Auswahl dieser Schulen, Kriterien darstellt. Seitens des Gemeinderates wurde ja auch immer zu Recht die Transparenz angemahnt.

Wir haben dann sicherheitshalber - auch das wissen Sie - die Liste der gesamten Schulen, die prinzipiell einen Bedarf haben, dem Land über das Regierungspräsidium zukommen lassen, um dem Land gegenüber deutlich zu machen, wie groß der Bedarf insgesamt ist, unabhängig von den Kriterien, die das Land dann selbst zugrunde legt und um deutlich zu machen, dass wir in dem Fall dringenden Handlungsbedarf haben.

Es gab, dieses ist ebenfalls bekannt, verschiedene Versuche, mit dem Land darüber in die Diskussion zu kommen, welche Kriterien zugrunde gelegt werden. Ein solches Gespräch hat dann zwischen dem Regierungspräsidium, Vertretern des Kultusministeriums, dem Schulverwaltungsamt und mir im Dezember vergangenen Jahres endlich stattgefunden. Darüber haben wir im Schulbeirat berichtet.

Daraus hat sich dann folgender Sachstand ergeben: Der flächendeckende Ausbau von Ganztagesschulen - offen oder formale Ganztagesschulen - ist beim Land fixiert darauf, und da beginnt das Problem, dass flächendeckend definiert ist, wenn 40 % der Schulen einer Stadt oder eines Landkreises bereits solche Einrichtungen sind, dann ist der flächendeckende Bedarf definiert. D. h. 40 % ist flächendeckend und flächendeckend heißt, 40 % ist sozusagen die Grenze dessen, was Sie beantragen können. Wenn Sie dieses zugrunde legen, kann man eigentlich für die Landeshauptstadt pauschal sagen, dass bei uns das Ende der Fahnenstange erreicht ist, weil wir die 40 % eigentlich in den Bereichen, wo wir beantragen wollen, eigentlich schon erreicht haben. Im Bereich der Hauptschulen ganz extrem. Im Bereich der Grundschulen sind wir mit dem, was wir gemeldet haben, bei den 40 %. Danach ist eigentlich nach Definition des Landes unser Bedarf gedeckt. Jetzt brauchen wir, glaube ich, gemeinsam nicht drüber diskutieren, ob wir jetzt wirklich der Meinung sind, dass damit wirklich unser Bedarf gedeckt ist. Er ist es natürlich nicht.

Wir haben dann im Gespräch das Land gebeten, diese 40 % in der Hinsicht flexibel zu definieren, dass man sagt, wir nehmen die 40 % vielleicht aufs Land gerechnet, weil wir natürlich in ländlicheren Gebieten einen anderen Bedarf haben als in einer Großstadt wie Stuttgart und dass im Grunde dort, wo mit 20 % der Bedarf erfüllt ist, diese anderen 20 % auf die Großstädte je nach Größe verteilt werden. Dass wir also sagen können, wir definieren flächendeckend nicht pauschal mit 40 % und machen dann den Deckel drauf, sondern dass man eine gewisse Variabilität in der Frage der Größe und der Menge von Schulen hat. 40 % in Stuttgart ist eben angesichts der Menge, die wir hier haben, und des Bedarfs, den wir hier haben, wesentlich weniger als in einer kleineren Stadt, wo 40 % im Zweifel tatsächlich als flächendeckend ausreichen, da der Bedarf auch nicht größer ist.

Das Land denkt darüber nach, inwieweit man das flexibel handhaben kann. Es ist natürlich klar, dass die Finanzen auch beim Land wie bei der Stadt endlich sind, und dass natürlich der Finanzbedarf, wenn ich wirklich flächendeckend so definiere, wie man es wahrscheinlich definieren sollte, nämlich flächendeckend analog zum Bedarf - eigentlich ist flächendeckend ja 100 %, wenn ich vom Bedarf ausgehe -, dass das natürlich beim Land auch eine schlichte Kostenfrage ist. Das muss man realistisch sehen. Deshalb kann man sich, glaube ich, nur bedingt Hoffnung machen zu sagen, dass das Land jetzt Jahr für Jahr seine Definition von flächendeckend hoch setzt und wir irgendwann dann bei 50, 60 oder 70 % sind. Das ist momentan nicht absehbar.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass die Form der Definition von flächendeckend mit 40 % uns zugegebenermaßen auch in der Festigkeit, wie sie definiert ist, ein Stück weit überrascht hat. Das Problem ist, wie gesagt, dass wir bei den Hauptschulen 40 % klar erreicht haben, damit im Grunde eigentlich nichts mehr beantragen können bzw. wir können beantragen, es wird aber nichts mehr genehmigt werden. Und bei den Grundschulen ist das, was wir schon angemeldet haben, bereits so viel, dass wir die 40 % eigentlich auch schon erreicht haben.

Das Land - also namentlich Regierungspräsidium und Kultusministerium als unsere Gesprächspartner - hat das Problem durchaus erkannt, dass das natürlich den Bedarf in Stuttgart nicht befriedigt und natürlich weit von dem entfernt ist, was wir tatsächlich benötigen. Nur, die Handlungsmöglichkeiten derer, die uns dann gegenübersitzen, bei aller Gutwilligkeit, das muss man ehrlich sagen, ist natürlich dadurch begrenzt, da es die klare Vorgabe seitens der Landesregierung gibt, die auch so von der Mehrheit im Landtag getragen wird. Und, wie gesagt, 40 % sind einfach auch ein Ansatz, der sich über die Menge der Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, definiert.

Das ist der Hintergrund dessen, was wir Ihnen vorschlagen. Und das ist eigentlich auch der Punkt, warum wir im Grunde Schwierigkeiten haben zu sagen, wir beantragen all das, wo eigentlich die Notwendigkeit da ist oder der Wunsch der Schulen da ist. Das ist der erste Teil. Der zweite Teil ist, das Land hat uns klar in Aussicht gestellt - sie können es nicht zusagen, weil es hier noch mehrere Beteiligte gibt -, eine Beantragung in der Größenordnung von 6 Schulen pro Durchgang, Schwerpunkt auf Grundschulen, weil da der Bedarf noch ein bisschen weniger entfernt ist von den 40 % als bei den Hauptschulen. Also mit einer gewissen Priorisierung bei den Grundschulen wäre es so, dass sie bereit wären, dieses dann durchzutragen, auch wenn Stuttgart dann peu à peu über diese definierte und eigentlich als Obergrenze festgesetzten 40 % kommt.

Es macht ja nur Sinn, wenn wir Anträge stellen, welche auch eine Chance haben, genehmigt zu werden. Ich kann zu allen Schulen, die wollen, wo ich auch der Meinung bin, dass es prinzipiell richtig ist, Anträge an das Land senden und dann kommt das freundliche Absageschreiben. Das hilft uns aber überhaupt nicht weiter. Deshalb das Vorgehen, jetzt sich ein Stück auf die Grundschulen konzentrieren, wo, wie gesagt, die 40 % noch nicht in der Form erreicht sind, und gleichsam zu sagen, wir beginnen mit dem Thema Ganztagesschulen in einer Phase eins, was sich dadurch erklärt, dass das Programm Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung auf fünf Jahre bis zum Jahr 2011 fixiert ist. Das heißt dann läuft es aus. Demgegenüber laufen die Ganztagesschulen in offener Angebotsform mit einem Beantragungszeitraum von ab jetzt 9 Jahren erst im Jahr 2015 aus. So erklärt sich, dass wir von Phase 1 und Phase 2 sprechen. Das kann man sicher auch anders machen, hat aber den einzigen Grund, dass wir sagen, wir bearbeiten zunächst mal das Programm, das deutlich kürzer läuft, nämlich vier Jahre kürzer, und schauen, dass wir dort möglichst viel von dem bekommen, was wir für so dringend notwendig erachten. Und machen parallel, aber eben weil es fünf Jahre länger geht, in einer Phase 2 die Ganztagesschulen in offener Angebotsform. Das erklärt sich einfach aus der Laufzeit von Förderprogrammen und aufgrund der Zeit, die wir haben, um zu beantragen. So ist die Struktur der Vorlage.

Nur, um ein Missverständnis auszuräumen: Die Verwaltung ist nicht der Meinung, dass wir mit dem, was wir als Vorgehen vorschlagen, auf einem glänzenden Weg sind, auf dem wir relativ zügig das erreichen, was wir benötigen. Klar ist, deshalb habe ich es eingangs auch gesagt, wir bräuchten mehr. Wir würden uns auch mehr wünschen. In Stuttgart wäre es aufgrund der Gesamtsituation dringend nötig, dass wir im Grunde Sonderquotierungen bekommen. Auf der anderen Seite habe ich natürlich auch Verständnis fürs Land bzw. ich muss dessen Position zur Kenntnis nehmen. Wir können im Grunde nur durch eine sehr enge Kommunikation und Kooperation mit dem Land versuchen, uns peu à peu vorzuarbeiten, um so auch peu à peu den 40 %-Deckel hochzuheben, einfach aufgrund des Bedarfs, den wir haben. Das ist der Hintergrund, den man wissen muss, warum es zu dem Verfahren und zu der Vorgehensweise kommt, die wir Ihnen heute vorschlagen."


Aussprache

Zu Beginn ihrer Ausführungen hebt StRin Ripsam (CDU) hervor, die Fasanenhofschule sei erfreulicherweise gestern als beste Hauptschule im Land Baden-Württemberg mit dem Thema Job-Guide und Übergang von der Schule in den Beruf ausgezeichnet worden. Bei dieser Schule, welche seit 1971 verpflichtende Ganztagesschule sei, gebe es in einer Außenstelle noch eine sehr gut besuchte Grundschule. Zum Landesprogramm trägt sie vor, in Ballungsräumen reiche eine 40-prozentige Bedarfsdeckung durch Ganztagesschulen nicht mehr aus. Dennoch werde der Vorlage zugestimmt. Sechs zusätzliche vom Land finanzierte Lehrerstunden pro Klasse führten zu einer gewissen Erleichterung und eröffneten die Möglichkeit, an den Schulen pädagogisch hochwertige Betreuung sicherzustellen. Teilweise hätten diese Schulen einen sehr hohen Migrantenanteil. Für diese werde es sehr wertvoll sein, wenn auch nachmittags Lehrer vorhanden seien, um dem Förderbedarf der Kinder gerecht zu werden. Zustimmen wolle ihre Fraktion auch den im Beschlussantrag aufgeführten Stellenanteilen.

Gegenüber der Vorsitzenden zeigt sich StRin Gröger (SPD) dankbar, dass von ihr der Anteil des Landes am Geplanten deutlich angesprochen worden ist. Auch sie zeigt sich erfreut über die Auszeichnung der Fasanenhofschule. Hingewiesen werden müsse hierbei darauf, dass es sich um eine gebundene Ganztagesschule mit alter Ausstattung handle. Zum Landesprogramm wird von ihr angemerkt, Grundschulen sollen nur dann priorisiert werden, wenn diese bereit seien, sich der neuen Rhythmisierung unterzuordnen. Der damit verbundene Unterrichtsbeginn um 8:30 Uhr entspreche nicht dem Bedarf erwerbstätiger Eltern. Kritisch äußert sie sich zudem zur vom Land vorgesehenen Umverteilung auf zwei große und mehrere kleine Pausen sowie zu der beabsichtigten Lehrerzuteilung (Grundschulbereich Absenkung von 10 auf bis zu 6, Hauptschulbereich Absenkung von 7 auf bis zu 5 Std., Gewährung von bis zu 0,75 Deputaten pro Schule im Förderschulbereich). Förderschulen sollen nach dem Landeserlass darüber hinaus noch in einem besonderen Umfang an eine nahe gelegene Hauptschule angebunden werden. Ehrlich müsse darüber gesprochen werden, welche Auswirkungen das Angesprochene und der angedachte Wegfall von Förderungen haben werde. Die Verwaltung müsse dringend aufarbeiten, was die zwei Hauptpunkte "Rhythmisierung" und "Wegfall von Förderungen" für die jeweiligen Schulen letztlich bedeuteten. Dem Argument, dass Stuttgart bei Ganztagesschulen die vom Land definierte Quote bereits aufweise, müsse entschieden entgegengetreten werden. Wörtlich erklärt sie "wir wollen einen soliden Ausbau der Ganztagesgrundschulen und keinen, wo wir hinterher sagen, da sind wir in eine Falle getappt". Dazu ergänzt StR Kanzleiter (SPD), wenn man dem pädagogischen Ziel gerecht werden wolle, sei nach den Ergebnissen der Pisa-Studien ein Ausbau der gebundenen Ganztagesschulen unverzichtbar. Diese Konsequenz aus den Pisa-Studien dürfe nicht in Frage gestellt werden. Das Land Baden-Württemberg habe zu den Bundesländern gezählt, welche auf eigene Zuständigkeiten im Rahmen der Föderalismusreform gepocht hätten. Dabei sei Wert darauf gelegt worden, im Schulwesen selbst bestimmen zu können. Das bei dieser Reform Erreichte müsse nun zwingend beim Land dazu führen, dass es seiner Verantwortung insbesondere gegenüber den Großstädten gerecht werde. Falsch sei es, im ländlichen Bereich und in Großstädten dieselben Kriterien anzuwenden. Dabei weist er auf einen in der Regel über 50-prozentigen Migrationshintergrund bei Stuttgarter Schülern hin. Dieses bedarf einer besonderen Förderung. Für die anstehenden Antragsverfahren müsse sich die Stadt gut aufstellen.

Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt StR Wölfle (90/GRÜNE), wenn versucht werde, im Grundschulbereich den Vorgaben des Landes zu entsprechen, komme seine Fraktion zur Einschätzung, dass sich dann in den Grundschulen eher eine Angebotsverschlechterung ergebe. Mit den bisher von der Stadt Stuttgart in diesem Bereich durchgeführten Maßnahmen bestehe eigentlich ein besseres und verlässlicheres Angebot als jenes, welches aus dem Landesprogramm entstehen könne. Stuttgart wäre nach Ansicht seiner Fraktion gut beraten, "den Ausbau Potemkinscher Dörfer" nicht weiter mitzugehen (Verzicht auf 6 Lehrerstunden pro Klasse) und eigenständig die Kommunalisierung des Schulwesens voranzutreiben. Gesehen werden müsse, dass die Fasanenhofschule die Auszeichnung nicht deswegen erhalten habe, da es sich um eine verbindliche Ganztagesschule handle und weil dort engagierte Lehrer arbeiteten, sondern da es dort schon über Jahre hinweg durch kommunale Mittel ergänzende Angebote gebe (Jugendhilfearbeit, Schulsozialarbeit, mobile Jugendarbeit). Zudem existierten im Umfeld dieser Schule gute Hortangebote und ein Jugendhaus. Dies alles seien Elemente, welche stärker zu einem erfolgreichen Schulangebot führten als die nun vom Land angebotenen "bis zu 6 Lehrerstunden".

Die Schlussfolgerung von StR Wölfle, auf die Landesförderung zu verzichten, wird von StR Kanzleiter nicht geteilt. Das Land dürfe man nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Die Verwaltungsreform müsse zu Ende gebracht werden, indem die Zuständigkeit der Kommunen für die Schulen gestärkt werde. Der Beamtenapparat beim Land sollte gekürzt werden und mit den so eingesparten Mitteln könnten die Kommunen Vernünftiges in die Wege leiten.

Für StR J. Zeeb (FW) ist dagegen die Position von StR Wölfle, auf die Landesförderung zu verzichten, genauso interessant wie das geplante Landesprogramm. Ob mit städtischen Mitteln manches zum Wohle der Stuttgarter Kinder nicht besser und schneller geregelt werden könne, müsse abgewogen werden. Daher sollte die Verwaltung die Anregungen von StR Wölfle ernsthaft bearbeiten. Heute gehe es, so dazu StR Wölfle, auch um eine strategische Ausrichtung. Unstrittig sei sicherlich, dass Stuttgart das Land nicht aus der Verantwortung entlassen dürfe. Aufgrund der Tatsache, dass z. B. der vom Land vorgesehene Schulbeginn um 8:30 Uhr nicht den Realitäten entspreche, müsse, um frühere Tageszeiten abzudecken, erneut ein kommunales Angebot erfolgen. Vielleicht reagiere ja das Land, wenn ihm deutlich gemacht werde, dass heute schon im Grundschulbereich in Stuttgart ein besseres Angebot bestehe als dieses das Landesprogramm ermöglichen würde. StRin Ripsam spricht sich im selben Zusammenhang nochmals dafür aus, der heute zur Beratung anstehenden Vorlage zuzustimmen. Bezüglich künftig noch vorhandener Angebotslücken zeigt sie Bereitschaft, wie schon in der Vergangenheit kommunale Mittel im Wege eines Stuttgarter Sonderweges einzusetzen. Nichtsdestotrotz solle dem Land vermittelt werden, dass in Stuttgart mit dem vom Land Geplanten eine Verschlechterung der bisherigen Situation stattfinde. Eventuell bewege sich dann das Land auf Stuttgart zu. Die Stuttgarter Landtagsabgeordneten müssten die Stuttgarter Sichtweise in den Landtag hineintragen.

Zu Fragen von StR Ripsam erläutert Frau Korn, da lediglich für eine begrenzte Anzahl von Schulen Anträge gestellt werden könnten, wolle die Verwaltung strikt nach den in der Vorlage enthaltenen Listen vorgehen (jeweils die ersten 6 Schulen der Grundschulliste und der Liste zum Bereich Grundschulen mit Hauptschulanschluss). Diese Schulen würden zunächst angeschrieben; die Schulen sollten bekanntlich nicht zu Anträgen verpflichtet werden. Gerechnet werden müsse damit, dass nicht alle Schulen, welche als erstes angeschrieben werden, sich auch bereit erklärten. Dies eröffne den Weg, weitere Schulen anzuschreiben. Auf alle Fälle erfolgten Anträge für insgesamt 12 Schulen. Gegebenenfalls würden Anträge auch nachgereicht.

Zu den Hauptschulen habe zumindest das Regierungspräsidium die Hoffnung gemacht, dass wenn z. B. in Verbindung mit der Grund- und Hauptschule Ostheim bzw. mit der Bismarckschule etwas gewünscht werde, Anträge gestellt werden sollten. Dort stünden ja derzeit auch bauliche Lösungen zur Diskussion, sodass gegebenenfalls hier wohl mit Zuschüssen gerechnet werden könne. Wie schon erwähnt, handle es sich allerdings um vage Angelegenheiten.

Keinesfalls wolle die Verwaltung alle auf den Listen befindlichen Schulen anschreiben. Bei der Elise von König-Schule und der Carl-Benz-Schule habe man erfahren können, wie viel Frust verursacht werde, wenn ein pädagogisches Konzept eventuell auch in vier Jahren noch nicht umgesetzt werden könne. Wenn Schulen beantragt würden, sollte eine zeitnahe Umsetzung wahrscheinlich sein, damit die derzeit an der Schule befindlichen Schüler/-innen und deren Eltern noch vom Konzept profitieren könnten.

Die Rahmenrichtlinien des Landes, so die Erfahrung des letzten Jahres, könnten sich ständig ändern. Bei dem Versuch Klarheit zu erhalten, sei die Verwirrung bei allen Beteiligten groß gewesen. Daher sei der Vorlage das neueste Papier des Kultusministeriums angeheftet, wo das Ministerium selbst versuche, für etwas Klarheit zu sorgen. Gleichwohl könne der aktuellsten Landtagsdrucksache zu diesem Thema z. B. entnommen werden, dass die ehrenamtliche Zubereitung des Mittagessens begrüßt werde. Zur Priorisierung sei dabei wiederholt worden, dass Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Vorrang haben sollten.

Heute schon sei es in Grundschulen zum Teil so, dass es parallel zur verlässlichen Grundschule Horte gebe. Dann handle es sich um ein Ganztagesangebot. Hier seien viele Schulen dabei, welche nicht auf der Liste von Schulen mit besonderen sozialen und pädagogischen Angeboten stünden. Bei der Diskussion im Regierungspräsidium sei vom Land erklärt worden, es könne durchaus sein, dass beide Angebote parallel gefahren werden könnten (Einrichtung eines Zuges als gebundene Ganztagesschule). Dies erleichtere das Ganze nicht, da dann eine Rhythmisierung sich noch schwieriger darstellen lasse, da die anderen Angebote rund um den Unterricht angesiedelt werden sollten. Wie dieses gemacht werden solle, könne sie sich heute noch nicht vorstellen. Hier stünden die Schulleitungen bei der Umsetzung der Landeswünsche vor großen Problemen.Problematisch sei zudem, dass mit einem Ganztagesbetrieb nicht unbedingt eine Ferienbetreuung einhergehe. Wenn Horte an den Schulen angesiedelt seien, gebe es derzeit aber auch während der Ferien ein volles Angebot. Bis überhaupt 6 Schulen in die Gänge gebracht werden könnten, müsse noch viel geleistet werden. Fragen könnten angesichts der vielen unterschiedlichen Angebotsfacetten nicht einfach mit Ja oder Nein beantwortet werden. Nun gehe es darum, dass einige Schulen ihre Wünsche konkretisierten und dass bis zu den Haushaltsplanberatungen abgesehen werden könne, was letztlich mit dem Landesprogramm auf die Stadt zukomme.

Übereinstimmend mit StRin Gröger vertritt StRin Ripsam die Auffassung, allein die Übertrittsquote von den Schulen dürfe nicht ausschlaggebend sein. Hier müssten detaillierte Einzelbetrachtungen stattfinden. Von aufeinander aufbauenden Kriterien (Aspekte wie Anteile von Migrantinnnen/Migranten, Einzugsgebiete nach dem Sozialdatenatlas und Übertrittsquoten) spricht BMin Dr. Eisenmann. Ihrer Einschätzung nach können, um eine bessere Anpassung an die Realität zu erreichen, Kriterien immer noch weiter verfeinert werden. Versucht werde bereits, die Kriterien analog zum Umfeld der Schulen so real wie möglich abzubilden.

Zur Frage von StR Kanzleiter, weshalb er die Vorlage nicht mitgezeichnet hat, teilt EBM Föll mit, er habe nicht die Notwendigkeit einer Stelle beim Schulverwaltungsamt für die anstehenden Aufgaben in Frage gestellt. Vielmehr habe er die Auffassung vertreten, dass diese Stelle aus dem Stabsstellenbereich des Oberbürgermeisters (S/OB) herangezogen werden sollte, da dort in der Vergangenheit Teile der zur Diskussion stehenden Aufgaben wahrgenommen worden seien. Aus seiner Sicht kann es nicht sein, dass die Aufgaben in die Linie übertragen werden, aber die Personalressourcen im Stabsstellenbereich des Oberbürgermeisters unangetastet bleiben. Als vor einigen Monaten im Ausschuss über diese Angelegenheit gesprochen worden sei, habe eine Stimmungslage vorgeherrscht, welche der Position nahe komme, welche er im Mitzeichnungsverfahren eingenommen habe. Im Blick auf das Hochbauamt sei im Zusammenhang mit einem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion berichtet worden, dass die kw-Vermerke für die entsprechenden Stellen verlängert werden. Hierzu unterstreicht StR Wölfle, da ihm die Liste vorliege, mit welchen Aufgaben die entsprechenden Mitarbeiter bei S/OB beschäftigt seien, teile er die Einschätzung von EBM Föll. Der in der Vorlage aufgezeigte Bedarf sei nachvollziehbar und dieser könne aus dem Bereich S/OB abgedeckt werden. Dies erhebt er zum Antrag und StR Kanzleiter schließt sich im Namen seiner Fraktion diesem Antrag an. Er begründet dies damit, dass die bei S/OB erwähnten Stellen nicht mit Aufgaben betraut sind, welche der Gemeinderat beschlossen hat.

Von BMin Dr. Eisenmann wird ausgeführt, StRin Gröger habe richtigerweise darauf hingewiesen, dass mit dem Geplanten das bisher für Ganztagesschulen an Lehrerstunden zur Verfügung stehende deutlich abgesenkt werde. Die Formulierungen "bis zu" ließen natürlich großen Spielraum. Bislang sei noch nicht bekannt, ob z. B. im Verlauf des Landesprogramms die Lehrerstunden reduziert werden. Dies treffe auch auf die Carl-Benz-Schule zu. Außer Frage stehe, dass das neue Landesprogramm hinter die bisherige Grundlage zurückgehe. Somit werde der Spielraum beim Thema Lehrerstunden geringer. Interessierte Schulleitungen müssten gemeinsam mit der Verwaltung bei genauerer Betrachtung des Landesprogramms feststellen, dass zwar einige zusätzliche Lehrerstunden bereitgestellt werden sollen, und dies mache natürlich im Rahmen von pädagogischen Konzepten auch durchaus Sinn, aber andererseits Bezuschussungen wie z. B. für die Ferienbetreuung wegfielen. Damit würde sich in vielen Schulen eine Angebotsverschlechterung ergeben, und davon seien Grundschulen und andere Schulen betroffen. Die Verwaltung befasse sich einzeln mit den Schulen. Abgewogen werde dabei, ob durch zusätzliche Lehrerstunden eine Schule positiv weiterentwickelt werden könne, bei gleichzeitigem Wegfall andere Angebote, oder ob es nicht letztlich doch
besser wäre, auf einen Antrag zum Landesprogramm zu verzichten. Hier müssten Einzelfallentscheidungen erfolgen. Sehr viele Schulleitungen, welche sich durchaus zunächst für eine Ganztagesschule aussprechen, nehmen von Beantragungen Abstand, sobald ihnen die Details dargelegt werden. Für die zum Teil bei den Schulleitungen vorhandene Verwirrung habe sie Verständnis.

Die Diskussion mache deutlich, wie wichtig dem Gemeinderat dieses Thema sei. Diskussionen zu Themen wie interkulturelle Schulentwicklung und das Durchführen von entsprechenden Kongressen würden doch nicht aus Langeweile durchgeführt, sondern solche Dinge stellten für eine Großstadt wie Stuttgart ein Muss dar. Aufgrund der Landesvorgaben werde die Entwicklung in Stuttgart nicht nur eingeschränkt, sondern massivst gehemmt.

Weiter betont sie, seitens des Landes gebe es keine Zusage, dass dann auch tatsächlich 6 Schulen/Jahr genehmigt werden. Das Land sage jedoch, wenn von Stuttgart 10 oder gar 20 Anträge gestellt würden, hätten diese keine Aussicht auf Erfolg. Deshalb mache es keinen Sinn, Schulen zu Anträgen aufzufordern und zeitintensive Konzeptionen zu erarbeiten. Dieser Sachstand rufe natürlich bei den Schulen Enttäuschungen und auch Missverständnisse hervor.

An StR Wölfle gewandt unterstreicht sie, gerne bestehe die Bereitschaft im Detail abzuwägen, ob die inhaltlichen Gewinne im Grundschulbereich durch das Landesprogramm die damit einhergehenden Verluste übersteigen. Finanzielle Vorteile müssten zudem bezweifelt werden.

Für die in der Diskussion enthaltenen Rückmeldungen der Fraktionen zeigt sich Frau Korn dankbar. Sie merkt an, genauso umstritten, wie der Ausschuss über das Thema diskutiere, seien die Einschätzungen der Verwaltung. Einfacher wäre es, wenn man vor 10 Jahren bereits mit dem Ausbau von Ganztagesschulen begonnen hätte. Damals hätte man nicht auf bestehende Strukturen aufbauen müssen, welche nun sehr mühsam umgewandelt werden müssten. In der Vorlage sei versucht worden, die Punkte aufzuzählen, welche bei einer Aufnahme in das Landesprogramm entfallen. Dabei handle es sich einmal um Zuschüsse, welche z. B. durch eine Umwandlung von verlässlicher Grundschule und Horten an Grundschulen in Ganztagesschulen entfallen; die Landeszuschüsse für verlässliche Grundschulen seien relativ hoch. Bei offenen Ganztagesschulen falle zweifellos auch die Förderung flexibler Nachmittagsbetreuung weg. Hier sei nicht nachvollziehbar, weshalb das Letztgenannte bei Hauptschulen nicht aber bei Grundschulen wegfallen solle. Diese Ungleichbehandlung, welche viele Kommunen wohl von Anträgen abhalte, hätten die Kommunen beim Städtetag stark moniert. Der Presse habe sie entnehmen können, dass bei Jugendbegleitern, wenn ein Angebot über 20 Stunden erfolge, plötzlich die eine Stunde für die Schulleitung gewährt werde. Dies sei bislang nur in Verbindung mit der Genehmigung zur Ganztagesschule möglich gewesen.

In der Folge sieht StRin Gröger den zu fassenden Beschluss als Vorbehaltsbeschluss an, welcher notwendig ist, um später nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein "die Stadt hat keinen Antrag gestellt". Bei der Abwägung der noch notwendigen Zahlen müsse der Gemeinderat die Freiheit haben, pro Schule noch endgültig zu entscheiden. Dazu müssten in der Beschlussantragsziffer 2 die Worte "bis zu" entfernt werden und in derselben Beschlussantragsziffer müsse das Datum 01.12. durch das Datum 01.11. ersetzt werden. Der Verwaltung, so die Vorsitzende, sei natürlich bekannt, dass der 01.11. Abgabetermin der Anträge beim Regierungspräsidium sei. Hier werde kein Fehler gemacht.


Hinsichtlich der Auswahlkriterien plädiert StRin Gröger, neben dem Kriterium Sozialdatenatlas Möglichkeiten für situative Entscheidungen offenzulassen. Zudem bekräftigt sie, es sollte nicht immer betont werden, dass die Schulen auch selbst den Wunsch haben müssen, Ganztagesschule zu werden. Irgendwann müsse sich eine Schule ihrem Umfeld und den sich daraus ergebenden Bedarfen stellen, und wenn ein Staatliches Schulamt an einer Landeshauptstadt einen Sinn haben solle, dann nur dann, wenn es von dort aus Einwirkungsmöglichkeiten auf die Lehrerschaft gebe. Sie will dieses nicht als pauschale Lehrerschelte verstanden wissen, aber ihrer Einschätzung nach kommt es einer Pflichtverletzung gleich, wenn entsprechende Bedarfe ignoriert werden und wichtige Dinge nicht auf den Weg gebracht werden. Dieses, so die Vorsitzende, mache den kleinen aber entscheidenden Unterschied aus, dass das Staatliche Schulamt nicht ein- sondern an die Stadtverwaltung angegliedert sei. Zu dieser Frage habe sich die Stadtverwaltung gegenüber dem Städtetag klar positioniert.

Dies greift StR Wölfle auf und teilt mit, wenn dieses Staatliche Schulamt in die Stadtverwaltung eingegliedert wäre, könnten mit der Kommunalisierung fortgefahren werden. Wenn dieser Weg ohnehin als der vielversprechendere angesehen werde, sollte den Vorlageninhalten heute nicht gefolgt werden. Schon alleine zur Vorbereitung der Anträge müsste die Stadtverwaltung einen hohen Ressourceneinsatz (Personal- und Sachmittel) erbringen, um pro Klasse lediglich 6 zusätzliche Lehrertunden zu erhalten. Zugegebenermaßen könnte die Stadt von den Investitionsmitteln profitieren. Letztlich habe die Stadt Vorleistungen zu machen, ohne zu wissen, was letztlich realisiert werden könne. Vor diesem Hintergrund könne dem Beschlussantrag eigentlich nicht gefolgt werden. Solange die Landesförderung für die auch weiterhin erforderlichen ergänzenden Angebote nicht geklärt sei, sollten seitens der Stadt keine weiteren Vorarbeiten durchgeführt werden. Für StRin Ripsam ist das Voranbringen des Themas Ganztagesschule unbestritten. Offen sei lediglich, welcher Weg hierzu eingeschlagen werde. Eine Möglichkeit zur weiteren Vorgehensweise ist für sie, anhand der ersten 6 in Frage kommenden Schulen exemplarisch die beiden aufgezeigten Alternativen und deren Auswirkungen aufzuzeigen. Als sehr problematisch wertet sie, das Signal nach außen zu geben, dass das Thema Ganztagesschulen abgelehnt werde. Dies könnten die Betroffenen nicht nachvollziehen. Für StR Kanzleiter steht es außer Frage, dass an der Zielsetzung gebundene Ganztagesschule festgehalten werden muss. Andererseits sei der vom Land vorgegebene Weg völlig unbefriedigend. So wie von StRin Ripsam skizziert könne durchaus vorgegangen werden. Heute sollte die Vorlage beschlossen werden, verbunden mit der Bitte an die Verwaltung, eine Ergänzungsvorlage vorzulegen; mit einer Zustimmung zum heutigen Beschlussantrag wäre noch nichts entschieden. Bis zu den Haushaltsplanberatungen müsse an diesem Thema weiter gearbeitet werden, um für die Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise über eine vernünftige Grundlage zu verfügen.

Auch StR Wölfle spricht sich für den Vorschlag von StRin Ripsam, die Auswirkungen des Landesprogramms am Beispiel von 6 Schulen exemplarisch aufzuzeigen und diese Ergebnisse dann mit dem bisherigen System zu vergleichen, aus. Allerdings sollte bis dahin eine Abstimmung über den Beschlussantrag unterbleiben.

Das Grundproblem des Landesprogramms formuliert BMin Dr. Eisenmann wie folgt: Wir können nicht so wie wir wollen und wir können nicht so wie wir müssen. Die Intention von StR Wölfle könne sie nachvollziehen. Wie gesagt werde mit den einzelnen Schulen genau betrachtet, welche Vorteile eine Ganztagesschule analog des Landesprogramms habe. Zwar seien dabei die finanziellen Auswirkungen bedeutsam, aber die Entwicklung einer Schule, die vielfältigen Angebote für die Eltern, für die Kinder und für die Jugendlichen könnten mit dem Landesprogramm gravierend verschlechtert werden. Darüber müssten sich die Beteiligten im Klaren sein.

Entgegen einer Zurückstellung der Vorlage äußert die Vorsitzende den Vorschlag, die Vorlage heute in der Vorberatung mit den genannten Kritikpunkten zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung sage demgegenüber verbindlich zu, die angesprochene politische Grundsatzentscheidung mit Modellrechnungen zur Frage "wollen wir wirklich mit dem Land das Thema Ganztagsschulen weiter bearbeiten oder wollen wir das Thema auf kommunaler Ebene voranbringen" vorzubereiten. Die Vorlage, so kritikwürdig dieses Landesprogramm auch sei, werde als Basis benötigt, um auf der Grundlage der Landesvorgabe weiter arbeiten zu können. Wenn dieser Basis vom Ausschuss nicht zugestimmt würde, könnte nach dem anstehenden Abwägungsprozess es zeitlich nicht mehr ausreichen, die dann eventuell erforderlichen Anträge zum Landesprogramm fristgerecht zu stellen. Daher wolle sie darum bitten, die Vorarbeiten für den Vergleich, aber auch für die Anträge vornehmen zu können. Die weiteren Arbeiten, also auch die für die Grundsatzentscheidung, würden in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat vorbereitet. Sollte der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen sich gegen das Landesprogramm aussprechen, könne die Liste sofort wieder zurückgezogen werden. Damit werde auch das Land keine Probleme haben. Mit einer zweigleisigen Vorgehensweise würde sichergestellt, dass nichts versäumt werde.

Weiter gegenüber StR Wölfle, welcher erklärt, eine Zustimmung zum Beschlussantrag würde nicht dem Diskussionsverlauf entsprechen und es würden bei einer Entscheidung gegen das Landesprogramm unnötige Arbeiten vorgenommen, teilt Frau Korn mit, die Fachverwaltung habe sich durchaus darüber Gedanken gemacht, eine Vergleichsrechnung vorzulegen. Bei einer Gegenrechnung auf der Basis "eine Gruppe verlässliche Grundschule plus Gruppe flexible Nachmittagsbetreuung oder Hort einerseits und andererseits Ganztagesschule Landesprogramm" ergebe sich bei einer groben überschlägigen Berechnung ein Ergebnis "Null auf Null", wenn 6 zusätzliche Lehrerstunden bereitgestellt würden und das Betreuungskontingent wegfalle. Dies beinhalte aber Unsicherheiten, da es ja sein könne, dass verlässliche Grundschule und Hort weiter bestünden, aber zudem noch eine Ganztagesschule eingeführt werde (in einem Zug gebundenes oder teilgebundenes Angebot). Mit einer Zustimmung zum Beschlussantrag wolle die Verwaltung nicht, dass die betreffenden Schulen bereits Ganztagesschulen werden, sondern dass die Verwaltung den Auftrag erhalte herauszufinden, was es für eine Schule im Detail koste und was dafür die Landeshauptstadt leisten müsse. Den eigentlichen Beschluss für die zu beantragenden Schulen solle erst im Herbst durch den Gemeinderat gefasst werden.


Zusammenfassung/Ergebnis

In ihrer Zusammenfassung der ausführlichen Diskussion führt BMin Dr. Eisenmann aus, wenn so wie sie vorschlage verfahren werde, würden zum einen die sechs in Frage kommenden Schulen analog den Vorgaben des Landes zur Beantragung vorbereitet. Parallel dazu würde bis zur Beschlussfassung, ob diese Anträge dann auch tatsächlich beim Land eingereicht werden sollen, bei jeder dieser Schulen aufgezeigt, was in der Konsequenz die Regelungen des Landes finanziell und inhaltlich bedeuteten (gewinnt man wirklich konzeptionell und in Sachen Flexibilität, wenn man zusätzliche Lehrerstunden erhält). Indem man also das eine vorbereite und das andere nicht lasse, wäre man auf der sicheren Seite. Die Grundsatzentscheidung darüber, welchen Weg die Landeshauptstadt ab 2008 ff. einschlage, werde dann getroffen werden können, wenn einerseits die Anträge theoretisch fristgerecht gestellt werden könnten und andererseits die Konsequenzen der Anträge, wie z. B. geringere Landesförderungen, aufgezeigt würden. Dann hätte der Gemeinderat eine Beschlussgrundlage, welche ihm und aber auch der Verwaltung alle Optionen offen lasse.

Im Verlauf der Aussprache beantragt StR Wölfle, die in der Beschlussantragsziffer 5 angesprochene Stelle nicht neu zu schaffen, sondern diese aus dem Bereich der Stabsstelle des Oberbürgermeisters mit sofortiger Wirkung heranzuziehen. Er begründet dies damit, dass zwei Stellen, welche früher für die IZBB-Thematik bei S/OB zuständig gewesen sind, derzeit Aufgaben wahrnehmen, welche der Gemeinderat nicht beschlossen hat (s. auch zweiter Absatz Seite 7 dieses Protokolls). Zu diesem Antrag stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Antrag von StR Wölfle bei 10 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

Weiter stellt sie fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der von ihr dargestellten parallelen Vorgehensweise einmütig zu.

Daran anknüpfend wird von BMin Dr. Eisenmann wiederholt, für den angekündigten Grundsatzbeschluss zur Frage "Welchen Weg geht die Schulpolitik der Landeshauptstadt in Zukunft im Bereich der Ganztagesbetreuung?" erhalte der Gemeinderat Einzelbewertungen zu den betreffenden Schulen.

Zu der von StR Barg (CDU) aufgeworfenen Frage, ob nach der erfolgten Beschlussantragsänderung dieser Tagesordnungspunkt überhaupt noch in der morgigen Gemeinderatssitzung zu behandeln ist, bemerkt EBM Föll, der Beratungsgang der GRDrs 57/2007 sehe insbesondere wegen der im Beschlussantrag enthaltenen Stellenneuschaffung eine Beschlussfassung im Gemeinderat vor. Nach dem nun in öffentlicher Sitzung geänderten Beschlussantrag handle es sich allerdings um eine Stellenübertragung. Der inhaltliche Arbeitsauftrag sei wahrscheinlich nicht vollversammlungspflichtig. Möglich sei allerdings, dass die Verwaltung am unveränderten Beschlussantrag festhalte. Für diesen Fall sehen er und die Vorsitzende eine Behandlung im Gemeinderat als zwingend an.
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