Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1176/2002
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 02/19/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Dr. Lang
Protokollführung: Herr Häbe kr
Betreff: Betreuungsangebot im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.02.2003, GRDrs 1176/2002.

Beigefügt ist zudem der Antrag Nr. 47/2003 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 17.02.2003.

Auf den inhaltlichen Zusammenhang dieses und des heutigen Tagesordnungspunktes 15 "Neukonzeption Ferienbetreuung/GRDrs 5/2003", heutige Niederschrift Nr. 51, weist einführend BMin Dr. Magdowski hin. Zudem erklärt sie, der Oberbürgermeister, habe wohl auch aufgrund des Antrags Nr. 47/2003 der CDU-Gemeinderatsfraktion, erklärt, er wolle die Vorlage noch einmal modifizieren und daher für heute zurückziehen.

Von EBM Dr. Lang wird vorgetragen, der Teil der Vorlage, welcher auf Kritik im Gemeinderat gestoßen sei, habe sich nachhaltig durch die Stellungnahme des Finanz- und Beteiligungsreferates ergeben. Er sei BMin Dr. Magdowski dankbar, dass sie die Argumente seines Referates aufgegriffen habe. Von daher habe es die Bürgermeisterin, und damit zielt er auf Presseberichte ab, nicht verdient "aus dem Gemeinderat heraus kritisiert zu werden".

Die Kosten der Verlässlichen Grundschule und der Kernzeitenbetreuung hätten sich von 1996/97 bis 2002/03 um 450 % gesteigert (von ca. 500.000 € auf knapp 2,5 Mio. €). Parallel dazu habe sich die Haushaltslage dramatisch verändert. Seine Ausführungen vom letzten Dezember, in denen er bereits auf die Entwicklung des Jahres 2003 hingewiesen habe, wolle er heute nicht wiederholen. Die Situation habe sich zwischenzeitlich noch verschärft. Anfang nächster Woche gehe das Haushaltsanschreiben der Referat A und F an die Ämter. Ausgangspunkt seien die Ansätze für 2003 verringert um die Verfügungsbeschränkung (8,5 %). Natürlich fänden auch die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung Berücksichtigung. Darüber hinaus sei abweichend von der Vorgehensweise in der Vergangenheit keine Teuerungs- und Inflationsrate vorgesehen.

Weitere Einbrüche seien nicht ausgeschlossen. Er gehe eher davon aus, dass diese nach der Mai-Steuerschätzung wahrscheinlich würden, da das Wirtschaftswachstum bekanntermaßen deutlicher geringer ausfalle als zunächst zugrunde gelegt. Dies führe automatisch zu geringeren Steuereinnahmen.

Immer wieder werde kritisiert, dass seitens des Bundes und des Landes Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt würden. In der Praxis verhalte man sich in der Stadt Stuttgart dazu völlig konträr. Die kommunalen Landesverbände hätten ein Gutachten zu den Betreuungsangeboten in Schulen in Auftrag gegeben. Dieses werde in Bälde vorliegen und es zeichne sich ab, dass es in vollem Umfang die Position der Gemeinden bestätige. Die Kommunen hätten bereits im Bereich der 0 bis 6-jährigen eine große Last übernommen und jetzt wolle sich die Stadt gleichzeitig auch für den Bereich der Schule zuständig erklären.

Auch in der Frage der Standseilbahn vertrete der Gemeinderat einhellig die Meinung, dass man hier 1 Mio. € jährlich an Folgekosten "im Prinzip zum Fenster raus werfen kann". Daher müsse er wirklich fragen "haben Sie noch Kenntnis genommen von der Situation in der wir uns befinden?". Der Gemeinderat müsse sich wirklich überlegen wie die kommenden Monate und vor allem die Haushaltsplanberatungen bestritten werden sollen.

Darauf das die Mitarbeiterschaft an der Basis Verlässlichkeit erwartet, weist BMin Dr. Magdowski hin.

StRin A. Schmid (CDU) begründet den Antrag Nr. 47/2003. Dabei unterstreicht sie, Veränderungen am Betreuungsangebot in den Schulen würden abgelehnt. Natürlich sehe ihre Fraktion die dramatische Verschlechterung bei der städtischen Haushaltssituation. Sie kündigt Umschichtungsvorschläge zur Deckung von eventuellen Mehraufwendungen bei der Kernzeitenbetreuung an. Es gebe durchaus Möglichkeiten, diese Betreuung nicht in vollem Umfang durch den städtischen Haushalt zu finanzieren.

Die Umsetzung des Beschlussantrages der Verwaltung sieht StRin Gröger (SPD) als nicht darstellbar an. Dagegen erklärt StR Willmann (FDP/DVP), dass seine Fraktion dem Beschlussantrag der Verwaltung zustimmen kann. Dasselbe gelte für den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion.

Im weiteren Verlauf erinnert StR Föll, seine Fraktion habe im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung eindeutig dargestellt, an Kinderbetreuungs- und Schulangeboten dürften keine Einsparungen vorgenommen werden. Nachhaltig hebt er die Ziffer 1 des Antrags Nr. 47/2003 hervor und ergänzt, heute könne kein Umschichtungsvorschlag erfolgen, da die Anzahl der zusätzlich benötigten Plätze noch nicht bekannt sei. Von daher sei auch nicht bekannt, welche Mehrkosten finanziert werden müssten. Seine Fraktion verfüge durchaus über Ideen für Umschichtungsvorschläge. Diese könne die Verwaltung zu gegebener Zeit auch einfordern. In Übereinstimmung mit StR Wölfle spricht StR Föll von einer Frage der Prioritätensetzung.

In Übereinstimmung mit StRin Gröger trägt StR Föll weiter vor, eine unstrittige Erkenntnis gebe es sicherlich, und diese habe EBM Dr. Lang zu Ende des Gemeinderatsseminars zum demographischen Wandel zusammengefasst. Diese laute, es müsse Sorge dafür getragen werden, möglichst viele Einwohner nach Stuttgart zu bekommen. Dies bedeute, möglichst viele Familien mit Kindern, da diese im Grunde den unabweisbar demographischen Wandel um Jahre/Jahrzehnte nach hinten schieben könnten. Die Verlässliche Grundschule stelle einen Mosaikstein für ein einheitliches familienfreundliches Angebot dar. Die Beschlusslage des Gemeinderates, und diese entspreche dem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, ist von StR Kanzleiter (SPD) umzusetzen.

Nach Aussage von BMin Dr. Magdowski besagt eine Vorgabe der Haushaltskonsolidierung, dass zumindest für eine Betreuungsstunde 0,70 € erhoben werden müssen. Darüber ist laut StR Föll im Zuge des Bedarfsberichtes zur Kernzeitenbetreuung zu beraten. Bis dahin, so BMin Dr. Magdowski, sind bei Neuanmeldungen die derzeitigen Kosten zu nennen. Deutlich macht Frau Korn (SchulverwA), dass dann aber nichts nachgeholt werden kann. Dem Vorschlag der Vorsitzenden, in der Abstimmung über den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion auch die Betreuungskosten von 0,70 Euro einzubeziehen, wird nicht näher getreten. Dazu bemerkt in der Folge StR Föll, sicherlich sei es für Eltern wichtig die finanzielle Belastung zu kennen. Diese müsse aber nicht exakt feststehen. Es wäre durchaus möglich noch im Juli eine Gebührenerhöhung zum Schuljahresbeginn 2003/04 zu beschließen. Im Zusammenhang mit dem Bericht zur Bedarfsabfrage bzw. im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der benötigten zusätzlichen Mittel müsse dann eine Verständigung über die Gebührenerhöhung erfolgen. Bis dahin sollte dieses zurückgestellt werden. Sicherlich werde es keine drastische Gebührenerhöhung geben.

Im selben Zusammenhang erklärt StR Kanzleiter, seine Fraktion hätte sich heute nicht wegen Stundenkosten von 0,69 Euro oder 0,70 Euro echauffiert. Dies sei nicht das eigentliche Thema. Da die Vorlage zurückgezogen sei, bleibe es bei 0,69 Euro. Demgegenüber spricht sich StR Wölfle dafür aus, eine konkrete Bedarfsabfrage erst dann durchzuführen, wenn Klarheit über die Betreuungskosten besteht. Er regt an, zumindest bei dieser Bedarfsabfrage dann von Kosten zwischen 0,70 Euro und 1,50 Euro zu sprechen.

Nach Einschätzung von StRin Gröger sollte die Verwaltung heute mitnehmen, dass ein Betrag von 0,70 Euro auf Akzeptanz stößt. Dies treffe für einen Betrag von 1,50 Euro aber nicht zu. Die Gebührendiskussion endet mit dem Hinweis von StR Föll und StRin A. Schmid, dass zur heutigen Sitzung kein Antrag auf Gebührenerhöhung vorliegt.

Die Haltung des Landes bedauern StRin Gröger und StR Wölfle. Hierzu führt StR Föll aus, natürlich wäre es schön, wenn das Land für die Betreuungsangebote der über 6-jährigen die volle Verantwortung übernehme. Aber angesichts der Haushaltssituation des Landes glaube er nicht daran, dass mit Rechtsgutachten etwas bewegt werden könne. Außer Frage steht für EBM Dr. Lang, dass der Gemeinderat für die Prioritätensetzung zuständig ist. Diese setze der Gemeinderat aber derzeit lediglich bei den Dingen, welche aktuell auf der Tagesordnung stünden. Über die Posterioritäten sei ihm nahezu nichts bekannt. Zuträglich sei es auch nicht, wenn alle Fraktionen unterschiedliche Prioritäten und Posterioritäten setzten. Wenn das angesprochene Gutachten so vorgelegt werde wie erwartet, biete dieses nicht nur eine reelle Chance in politische Gespräche mit der Landesregierung einzutreten, sondern auch gegebenenfalls im Klagewege etwas klarzustellen. So wie nun die Stadt Stuttgart vorgehe, werde die Solidarität der Kommunen untergraben; der Gutachter sage nicht ohne Grund, wenn Gemeinden Aufgaben welche eigentlich das Land abzudecken hätte, freiwillig übernehmen, könnten diese später nicht kommen, und fordern, diese Aufgabe solle nun das Land wahrnehmen.

Die Diskussion abschließend stellt BMin Dr. Magdowski zum Antrag Nr. 47/2003 fest: