Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1259/2009
Stuttgart,
12/02/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Notwendige Investitionen für Verkehrsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet Stuttgart
1. Digitalisierung stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen
2. Ausbau der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung (vgl. GRDrs. 1075/2009)


Beantwortung / Stellungnahme

Im Zusammenhang mit den Haushaltsanträgen Nr. 365/2009 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Nr. 463/2009 der SPD-Fraktion (vgl. Tagesliste 09.11.2009, lfd. Nr. 46) empfahl die Verwaltung mündlich, der Umrüstung von 18 stationären Überwachungsanlagen auf digitale Technik Vorrang vor einem weiteren Ausbau der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung einzuräumen. Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Wunsch, diese Empfehlung ebenfalls zum Beschlussantrag zu erheben.

Dieser könnte wie folgt lauten:

1. Der Umrüstung von 18 Verkehrsüberwachungsanlagen von veralteter analoger Technik (12 Geschwindigkeitsmessanlagen und 6 Rotlichtüberwachungsanlagen) auf digitale Technik wird zugestimmt.

2. Aus Gründen des Arbeitsschutzes wird dem Austausch der sechs noch vorhandenen starren Masten durch Hubmasten zugestimmt.

3. Die Investitionskosten der Maßnahmen betragen 417.700 Euro. Die kalkulatorischen Kosten belaufen sich auf 26.700 € (Haushaltsjahr 2010) bzw. auf 53.300 € (Haushaltsjahr 2011). Der Aufwand ist im Finanzhaushalt 2010 des Amts für öffentliche Ordnung zu decken:

4. Die Mehreinnahmen in Höhe von 270.000 Euro sind im Ergebnishaushalt des Amts für öffentliche Ordnung zu veranschlagen. 5. Von den mit GRDrs. 1075/2009 in der 1. Lesung dargestellten Voraussetzungen für den Ausbau der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wird Kenntnis genommen.


1. Digitalisierung stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen:

Gegenwärtige Situation

Der Großteil der stationären Geschwindigkeitsmess- und Rotlichtüberwachungsanlagen in Stuttgart ist älter als 10 Jahre und basiert auf technisch veralteter analoger Technik. Die Mechanik der teilweise 20 Jahre alten Kameras unterliegt durch die hohe Beanspruchung einem starken Verschleiß, welcher immer wieder zu hohen Einnahmeausfällen führt, da die Filme „festhängen“.

In der Folge sind diese Filme mit bis zu 800 Aufnahmen schlichtweg unbrauchbar. Dieser Fall trat im letzten Jahr bei mindestens 10 Filmen auf. Bei einem durchschnittlichen Einnahmebetrag von 30,- EUR je Fall (konservative Betrachtung, tatsächlicher Durchschnitt lag im letzten Jahr über 40,- EUR je Fall) und durchschnittlichen 500 Fällen je Film bezifferte sich der Einnahmeverlust hier im vergangenen Jahr auf mindestens 150.000 Euro.

Ein weiteres Problem ist die Filmqualität und die damit verbundene Gerichtsverwertbarkeit der dokumentierten Verstöße. Die bei der alten analogen Technik notwendige Verscannung der Filme führt bei den Beweisbildern zu einem deutlich spürbaren Qualitätsverlust. Ein beachtlicher Teil der Fahrerinnen und Fahrer ist nicht zweifelsfrei zu erkennen. Durch die schlechte Bildqualität der alten Anlagen konnten viele Verfahren nicht weiterbetrieben werden oder wurden von den Gerichten eingestellt, da die Gerichte bei der Beweisführung inzwischen hohen Wert auf die deutliche Erkennbarkeit des Fahrers bzw. der Fahrerin legen und die Verfahren bei schlechter Bildqualität einstellen. Dies führte im Jahr 2008 zu einem weiteren Einnahmeverlust in einer Größenordnung von 120.000 Euro.

Digitalisierung der alten Anlagen

Die seit dem Beschluss des Gemeinderats in den vorherigen Haushaltsplanberatungen (GRDrs. 28/2007) zur Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung beschafften neuen stationären Anlagen bedienen sich bereits digitaler Technik.

Bei einer Digitalisierung wird das Verfahren zur Verarbeitung der dokumentierten Verstöße deutlich vereinfacht, da die Verstöße direkt vom Speicherstick in das System eingelesen werden. Die neue digitale Technik liefert gestochen scharfe Bilder, die sofort auch innerhalb des landeseinheitlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens „owi 21“
verarbeitet werden können. Die Filmentwicklung und das zeitaufwendige Einscannen der Filme entfallen und damit derzeit noch notwendige Wartungskosten in Höhe von 10.000 Euro im Jahr.

Hubmasten

An noch 6 Standorten befinden sich die Messanlagen auf starren Masten. Für das Wechseln der bis zu ca. 20 kg schweren Einschübe sind an diesen Standorten Leitern notwendig. Eine Anpassung an die geltenden Sicherheitsstandards (Hubmasten statt starrer Masten, dadurch entfällt die Arbeit auf der Leiter und das Einsetzen der Einschübe in 3 Metern Höhe am Straßenrand) ist zwingend und macht Behelfsmaßnahmen wie Sperrungen von Fahrbahnen oder Hilfestellungen durch weitere Personen auf Dauer überflüssig.

2. Ausbau der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung:















Maßnahme
HH 2010
HH 2011
EINNAHMEN
AUSGABEN
€EINNAHMEN
€AUSGABEN
1. Investitionsaufwand
· Umrüstung Geschwindigkeits-Rotlichtüberwachungsanlagen
- Geschwindigkeit
(12 Anlagen a 20.035 €)
240.400
- Rotlichtüberwachung
(6 Anlagen a 20.035 €)
120.200
    - Hubmasten
57.100
· Investitionskosten
417.700
    2. Kalkulatorische Kosten
· Abschreibung des Anlage-vermögens (10 v. H.)
20.90041.800
· Kalkulatorische Zinsen
5.80011.500
· Kalkulatorische Kosten gesamt
26.70053.300
3. Einnahmen / Minderaus-gaben
· Mehreinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern
- durch Wegfall unbrauchbarer Filme
75.000
150.000
    - durch verbesserte Bildqualität / zweifelsfreie Beweisführung
60.000
120.000
    - Mehreinnahmen gesamt
135.000
270.000
· Wartungsauftrag Bildscanner / Wegfall der Kosten (HH Amt 10)
- 5.000- 10.000
Einnahmen / Ausgaben gesamt
135.000
21.700270.00043.300
Überschuss / Abmangel
+ 113.300
+ 226.700

Ein zusätzlicher Personalbedarf ist damit nicht verbunden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 365/2009 Bündnis90/GRÜNE - GR-Fraktion
Nr. 463/2009 SPD - GR-Fraktion





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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