Ausführliche Begründung:
Schulsituation
Die Schule für Körperbehinderte im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen führt im Schuljahr 2002/2003 152 Schüler-/innen in 25 Klassen.
Der Schule stehen im Stammgebäude (Gebäudeteile Hengstäcker 2 bis 6) 21 Klassenräume (34 bis 56 m²), 13 Gruppenräume (14 bis 34 m²), 11 Fachräume und 15 sonderpädagogische Räume und in der Außenstelle Möhringer Landstraße 103 a/103 b vier Klassenräume (je 67,5 m²), ein Werkraum, eine Tagesförderstätte und ein Raum für Krankengymnastik zur Verfügung (vgl. Raumbestandsübersicht, Anlage 2).
Unter den 152 Schülern-/innen befinden sich 112 Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernmöglichkeiten und zum Teil erheblichen Anforderungen an die pflegerische Betreuung, die im wesentlichen in Anlehnung an den Bildungsgang der Förderschulen, den Bildungsgang der Schulen für Geistigbehinderte und zum Teil auch nach dem Bildungsgang der Hauptschulen unterrichtet werden, und 40 Schwerstmehrfachbehinderte mit einem hohen Anteil an multiplen Organschäden.
Die mit der Staatlichen Schulverwaltung abgestimmte Schülerentwicklung zeigt, dass auch langfristig von mindestens 25 Klassen und einer Schülerzahl von etwa 160 Schülerinnen und Schülern ausgegangen werden muss. Dabei ist auch die Zunahme schwerer motorischer Behinderungen und der Schwerstmehrfachbehinderten zu berücksichtigen, die sich in den Jahren 1985 bis 1998 von 15 auf 25 % der Gesamtschülerzahl entwickelt haben.
Schulraumsituation
Aufgrund der Besichtigung und Besprechung mit der Schulbaukommission des Landes im Frühjahr 2002 in Stuttgart-Möhringen ist das Oberschulamt Stuttgart zum Ergebnis gekommen, dass die im Jahre 1963 erstellten beiden Schulpavillons der Schule für Körperbehinderte in der Möhringer Landstraße 103 a und 103 b aus baulichen Gründen (unzulängliche Bausubstanz, Mängel bei fast allen Gewerken) für schulische Zwecke aufgegeben werden sollten. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Erlangung eines Baustandards nach heutigen technischen und bauphysikalischen Erfordernissen (insbesondere Heizungstechnik, Wärmeschutz) ist unwirtschaftlich und steht in keinem vertretbaren Verhältnis.
Nach der Bewertung des Hochbauamtes ist ein Ersatzneubau mittel – bis langfristig gegenüber einer Sanierung der bestehenden Pavillons die wirtschaftlichere Lösung. Die Neubaulösung berücksichtigt die notwendigen Flächenaufteilungen aufgrund der veränderten sonderpädagogischen Anforderungen und schulorganisatorischen Erfordernisse, beinhaltet die bislang fehlenden sonderpädagogischen Funktions- und Nebenräume und bietet langfristig eine dauerhafte Raumlösung, die die baulichen Betriebskosten senkt.
Neben den gebäudebezogenen Aspekten sprechen auch pädagogische und schulorganisatorische Gründe
§ die bisherige Auslagerung der Praxisstufe in die Möhringer Landstraße steht einer effektiven Kooperation mit der Werkstufe der Bodelschwinghschule entgegen
§ die lange Wegstrecke zwischen dem Stammgebäude und der Möhringer Landstraße verhindert den näheren persönlichen Kontakt der Fachlehrer zu den Schwerstmehrfachbehinderten
gegen eine längerfristige schulische Nutzung der beiden Gebäude.
Weiterhin hat die Zunahme des Anteils der schwerstmehrfachbehinderten Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren dazu geführt, dass viele der wenigen großen Klassenzimmer in den Erdgeschossen für diesen Schülerkreis benötigt werden. In den anderen kleineren Klassenräumen sind in der Regel nicht mehr als sechs Schüler unterzubringen. Das erschwert eine sinnvolle Zusammensetzung von Klassen unter pädagogischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Zur Umsetzung variabler Lösungen, die der innerschulischen Kooperation entgegenkommen (zeitweise gemeinsame Unterrichtung von schwerstmehrfachbehinderten und anderen Schülern der Schule) sollten die Funktionsräume ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zugeführt und die kleinen Klassenräume im Gebäude Hengstäcker 5 durch Zusammenlegung mit den angrenzenden Gruppenräumen vergrößert werden.
Der Schule für Körperbehinderte fehlen zur Deckung des langfristigen Raumbedarfs und zur Durchführung eines ordnungsgemäßen, lehrplanmäßig vorgegebenen Unterrichts neben ausreichend bemessenen Klassenräumen als Ersatz für die in den Gebäudeteilen Möhringer Landstraße 103 a und 103 b aufzugebenden und in den Gebäuden Hengstäcker 4 und 5 entsprechend ihrem ursprünglichen Verwendungszweck zurückzuführenden Räumlichkeiten insbesondere ein Mehrzweckraum, ein Musik-/Rhythmikraum, Gruppen- und Theorieräume und ein Lehr-/Lernmittel- und Medienraum.
Raumbilanz
Die Überlegungen der Schule für Körperbehinderte sind angesichts der konzeptionellen Weiterentwicklung des Sonderschulzentrums in Stuttgart-Möhringen darauf ausgerichtet, fehlende Unterrichtsräume durch Neubau-, Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Schulgelände Hengstäcker verfügbar zu machen. Für die beabsichtigte Verbesserung der Schulraumsituation an der Schule für Körperbehinderte Stuttgart wurde vom Oberschulamt Stuttgart folgender Schulraumbedarf mit einer Gesamtprogrammfläche von 570 – 576 m² ermittelt:
7 Klassenräume
1 Mehrzweckraum
1 Musik-/Rhythmikraum
3 Gruppen-/Theorieräume
1 Lehr-/Lernmittel-/Medienraum
Genehmigungsfähigkeit bzw. bauliche Realisierung des Erweiterungsbaus
Das von den technischen Fachämtern grundsätzlich mitgetragene Projekt ist von allgemeinem und öffentlichem Interesse und soll auf dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche/Schule ausgewiesenen Gelände im Gewand Hengstäcker (Sonder-schulzentrum) realisiert werden. Da die vorgesehene Lage des geplanten Erweiterungs-baus nach dem geltenden Bebauungsplan 1989/20 auf nicht überbaubarer Grundstücks-fläche mit Stellplätzen und Pflanzverpflichtung vorgesehen ist, muss noch geklärt werden, ob die Realisierung auf dem Wege der Befreiung oder über eine Bebauungsplanänderung erfolgen wird (vgl. Lageplan Neubau mit neuer Erschließungsstraße, Anlage 4).
Um organisatorisch sinnvolle Lösungen zu erhalten, werden bei der Umsetzung des Raumprogramms im Rahmen der festgelegten Programmfläche Flächenaustausche vorgenommen, die zu einer höheren Funktionsfähigkeit der Schule führen. Zum Ausgleich der Raumsituation sind die angesichts der Umstrukturierung im Stammgebäude aufzugebenden Flächen und Bedarfe im Erweiterungsbau zu realisieren (vgl. Raumprogramm Schule für Körperbehinderte, Anl. 3).
So gibt die Schule im Gebäude Hengstäcker 2 den schwer zugänglichen Werk- und Maschinenraum mit zus. 60 m² auf. Im bisherigen Werkraum wird eine Frühberatungsstelle eingerichtet. Im Flächentausch erhält die Schule im Erweiterungsbau einen Multifunktionsraum Werken.
Ferner gibt die Schule im Gebäude Hengstäcker 5 ein Lehrerzimmer mit ca. 80 m² auf, das in einen Musik-/Rhythmikraum umgewandelt wird. Im Flächentausch wird für die Schule im Erweiterungsbau eine Küche für den lebenspraktischen Bereich (Praxisstufe) realisiert.
Für größere Veranstaltungen soll der Eingangsbereich im Erweiterungsbau als Versammlungsraum genutzt werden. Ein deutlich kleineres, für die Belange der Schule ausreichendes Lehrerzimmer steht im jetzigen Lehrmittelraum im Erdgeschoss des Gebäudes Hengstäcker 5 zur Verfügung.
Die Schule gibt im Gebäude Hengstäcker 2 einen eingeschlossenen Speiseraum und eine Verteilerküche mit zus. etwa 50 m² auf. Dieser Bereich wird in einen Lehrmittelraum umgewandelt. Im Flächentausch erhält die Schule im Erweiterungsbau einen Maschinenraum Werken.
Bei einem angenommenen Baubeginn im März 2005 und einer Bauzeit von voraussichtlich 15 Monaten kann mit einer Fertigstellung des Erweiterungsbaus im Juni 2006 gerechnet werden.
Baukosten und Folgeausgaben
Baukosten
Nach einer groben Kostenannahme des Hochbauamts vom Mai 2003 belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 4.050 Mio. €. Die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen, für Einrichtung und Lehrmittel mit 150.000 bzw. rd. 162.000 € sind zusätzlich zu finanzieren.
Bei einer Bauzeit von März 2005 bis Juni 2006 wären für die Gesamtkosten Kostenstei-gerungen in Höhe von 80.000 € zu erwarten. Dies entspricht einer erwarteten Baupreissteigerung von insgesamt 2 % bis zur Mitte der Bauzeit.
Damit ergäben sich voraussichtliche Gesamtbaukosten einschl. Prognose von 4.280 Mio. € zzgl. der Kosten für Einrichtung und Lehrmittel (rd. 162.000 €).
Das Projekt ist im Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Es soll noch vor Beginn der Haushaltsberatungen die notwendige Planungs- und Haushaltsreife erlangen, damit es in die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2004/05 aufgenommen werden kann.
Folgeausgaben
Für das Vorhaben muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Objekte ermittelter Folgelasten gerechnet werden: