Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 329/2005
Stuttgart,
06/20/2005



Verlässliche Grundschule - Situationsbericht Ferienbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.07.2005
06.07.2005
07.07.2005



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die positive Entwicklung der Ferienbetreuung zum Schuljahr 2004/2005 wird Kenntnis genommen.

2. Die Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebotes werden auch im Schuljahr 2005/2006 weitergeführt.


Begründung:


1. Ausgangslage und aktueller Stand

Parallel zur Einführung der Subjektförderung war die Nachfrage nach Ferienbetreuungsplätzen zurückgegangen. Die Gründe hierfür können in Übergangsproblemen, aber auch in der Verschlechterung der konjukturellen Lage mit zunehmender Arbeitslosigkeit liegen. Am 8. November 2004 (GRDrs. 816/2004) hat daher der Gemeinderat Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebotes zugestimmt. Begrenzt auf das Schuljahr 2004/2005 wurden folgende Punkte vereinbart:

· Künftig wird das Angebot auf Ferienwochen mit mindestens vier Betreuungstagen begrenzt.

· Bei nur vier Betreuungstagen wird für den fünften Tag der halbe Gutscheinwert in den Fällen vergütet, wenn die Gruppenauslastung von zehn bzw. 20 Kindern nicht erreicht wird.

· Zur Sicherstellung des flächendeckenden Standortangebots wird in besonders gelagerten Einzelfällen die kostendeckende Abrechnung für bis zu zehn Gutscheine weitergeführt. Sollte sich auch nach dem Schuljahr 2004/2005 die sehr geringe Nachfrage bestätigen, müssten diese Standorte aufgegeben werden.

· Diese Regelungen gelten nur, wenn weiterhin der Schnitt von 600 Kindern/Ferienwoche unterschritten wird.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dürfen dabei nicht überschritten werden.

Die durch Beschluss des Gemeinderates vom 20. Februar 2003 (GRDrs. 5/2005) erfolgte Umstellung der Förderung der Freien Träger (Objektförderung) auf ein Gutscheinverfahren (Subjektförderung) mit festgelegtem Platzangebot hat sich inzwischen gut eingespielt. Es wurden durchschnittlich rund 620 Betreuungsplätze pro Ferienabschnitt durch die kooperierenden Träger der Jugendhilfe bereitgestellt. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel für die Ferienbetreuung reichen nach wie vor aus, um im Schnitt 600 Plätze jeweils in den sieben Ferienwochen (insgesamt also 4200 Plätze im Schuljahr) anzubieten.

Die Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und den Freien Trägern verläuft sehr gut. Auch diesmal mussten in keiner Einrichtung Kinder abgewiesen werden. Das vielgestaltige Angebot, das auch das Spektrum der Träger widerspiegelt, hat sich weiter bewährt.


2. Bericht über die Ferienbetreuung

2.1 Entwicklung der Teilnehmerzahlen

Im Berichtszeitraum (Herbstferien 2004 bis Osterferien 2005 mit insgesamt fünf Ferienabschnitten) ist insgesamt eine deutliche steigende Tendenz bei der Teilnahme an der Ferienbetreuung gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Obwohl immer noch an Weihnachten ein starker Einbruch zu verzeichnen ist, ist hier die Steigerung mit 55,3 % in der ersten und gar 91,3 % in der zweiten Ferienwoche gegenüber den 103 Teilnehmern in der einen angebotenen Woche im vergangenen Jahr besonders hoch. Aber auch an Ostern ist mit 19,3 % sowie im Herbst und an Fasching mit jeweils 9 % eine höhere Inanspruchnahme des Angebots festzustellen. In letzteren drei Ferienwochen hat sich die Zahl der teilnehmenden Kinder auf immerhin ca. 450 eingependelt. Über die Inanspruchnahme während der Pfingstferien kann bei Bedarf während der Beratungen noch ein aktueller Stand nachgereicht werden. Die Teilnehmerzahlen im Detail sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Für die gleichwohl noch festzustellende Zurückhaltung bei einem großen Teil der rd. 4.000 Schüler/innen, die im Rahmen der verlässlichen Grundschule betreut werden und auf die dieses Angebot schwerpunktmäßig ausgerichtet ist, können inzwischen keine Informationsdefizite mehr geltend gemacht werden. Die Informationen werden auf folgenden Wegen gesichert:

· über die Tagespresse und das Amtsblatt, sowie Fachpublikationen (Elternzeitschrift “Luftballon”) sind für Interessierte aktuelle Informationen verfügbar (beteiligte Einrichtungen, buchbare Ferienabschnitte, Vielgestaltigkeit des Angebotes der verschienenen Einrichtungen)

· An den Schulen ist zum Schuljahresbeginn direkt ein Informationsschreiben an die Eltern und ein Flyer der beteiligten Freien Träger verfügbar, in dem ebenfalls alle aktuellen Informationen aufgeführt sind (beteiligte Einrichtungen mit Programmschwerpunkten, allgemeine Bedingungen, Anmeldungsverfahren, Fristen)

· Schließlich sind im Internet auf der Seite des Stuttgarter Jugendhaus e.V. (www.jugendhaus.net) aktuelle Informationen, insbesondre zu freien Plätzen, zur Ferienbetreuung abzurufen.

Daneben sind die aktuellen konjunkturellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Eltern, die schon direkt von Arbeitslosigkeit betroffen oder unsicher über die weitere Entwicklung sind, überlegen gründlicher, ob sie sich bei knapper werdenden finanziellen Mitteln noch eine Ferienbetreuung leisten können.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt fünf Förderschulkinder betreut. Die geringe Inanspruchnahme hat ihre Ursache darin, dass dieses Ferienangebot im Gegensatz zur Betreuung während der Unterrichtszeit kostenpflichtig ist.

2.2 Inanspruchnahme der Übergangsregelungen

· Die Sonderregelung, wonach bei nur vier Betreuungstagen für den fünften der halbe Gutscheinwert in den Fällen vergütet wird, wenn die Gruppenauslastung von zehn bzw. 20 Kindern nicht erreicht wird, wurde im Berichtszeitraum in 22 Fällen angewendet.

· Zur Sicherstellung des flächendeckenden Standortangebotes wurde in zehn Fällen die kostendeckende Abrechnung für bis zu zehn Gutscheine weitergeführt.

· Trotz flexibler Weiterführung des Angebotes ist jedoch in den schon bekannten Standorten (Zuffenhausen, Sillenbuch, Giebel) eine vergleichsweise geringe Nachfrage festzustellen. Wenn sich dies weiterhin festigt, ist eine wirtschaftliche Führung der dort beteiligten Einrichtungen nicht mehr möglich. Im Westen (Jugendhaus) liegt die geringere Teilnahme an vorübergehenden Baumaßnehmen, so daß dort nach deren Beendigung wieder eine steigende Tendenz erwartet werden kann.Es fehlen für einen Gesamtüberblick jedoch noch die Zahlen der Pfingstferien.


3. Weiteres Vorgehen

Im Blick auf das derzeitige Nutzerverhalten ist das Angebot der Stadt reichlich bemessen und kann auch von interessierten Kindern, die nicht im Rahmen der verlässlichen Grundschule betreut werden, in Anspruch genommen werden. Die positive Bilanz bei der Inanspruchnahme wird weiter steigen, da auch die Zahl der Betreuungsgruppen im Rahmen der verlässlichen Grundschule weiter steigt (gesonderte Vorlage folgt).

Die im letzten Jahr beschlossenen Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebotes müssen aber auch im Schuljahr 2005/06 weitergeführt werden.

Die im vergangenen Jahr aufgeworfene Frage, auch Kinder mit verschiedenen Behinderungen in die Betreuung aufzunehmen, wird von den Freien Trägern grundsätzlich positiv und offen gesehen. Um bei der Betreuung von Förderschülern die Gruppen kleiner halten zu können, wird hier mit dem Freien Träger der doppelte Gutscheinwert abgerechnet. Es gibt bei den Freien Trägern teilweise auch schon Erfahrungen durch andere Angebote, allerdings unter anderen Rahmenbedingungen.

Viele Behinderungsarten wie Seh-, Hör- oder Sprachbehinderungen wären im Regelfall relativ unproblematisch. Bei geistiger oder körperlicher Behinderung kommt es jedoch auf den Behinderungsgrad und die damit verbundenen, häufig sehr speziellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes an, so dass eine Betreuung mit den Sorgeberechtigten detailliert darauf abgestimmt werden müsste. Hier kommt ggf. eine große Verantwortung auf die Betreuungskräfte zu. Erst nach Klärung dieser Rahmenbedingungen könnte im Einzelfall entschieden werden, ob und in welcher Weise ein behindertes Kind mitbetreut werden kann. Da eine Mitbetreuung auf jeden Fall nur in deutlich kleineren Gruppen stattfinden kann, müsste der finanzielle Ausgleich im Einzelfall mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt werden. Nachdem derzeit die Kapazitätsgrenzen bei der Inanspruchnahme nicht erreicht werden, bieten sich Versuche auf diesem Gebiete im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durchaus an, um weitergehende Erfahrungen zu sammeln.

Der Verwaltungsaufwand für die Stadt bleibt für die Abrechnung der Gutscheine nach den Ferienwochen zeitweise weiterhin hoch.


Finanzieller Ausblick auf den Doppelhaushalt 2006/2007

Die seit dem Schuljahr 2003/04 festgesetzten Gutscheinwerte können auch im Schuljahr 2005/06 beibehalten werden, wenn die Übergangsregelungen fortgesetzt werden. Ab dem Schuljahr 2006/07 halten die beteiligten Freien Träger jedoch insbesondere wegen inzwischen gestiegener Personalkosten eine Neuverhandlung der Sätze als unumgänglich und bitten, dies im Blick auf die anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 zu berücksichtigen.

Der Handlungsbedarf hängt vor allem weiter von der Entwicklung der Nachfrage ab. Darüber wird in gewohnter Weise im kommenden Jahr wieder berichtet.



Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt stehen jährlich für das Angebot insgesamt 424.800 Euro zur Verfügung. Damit können im Schnitt jeweils rd. 600 Plätze für die insgesamt sieben Ferienwochen finanziert werden. Da die Inanspruchnahme derzeit noch deutlich darunter liegt, werden diese Mittel nicht ausgeschöpft. So lange dies nicht der Fall ist, kann auch bei Veränderung der Gutscheinwerte auf eine Mittelaufstockung verzichtet und das noch zu prüfende Anliegen der Freien Träger ggf. im Rahmen des fortgeführten Haushaltsansatzes abgedeckt werden.


Beteiligte Stellen

Das Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin


Anlagen

1