Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG 5012-11.5
GRDrs 418/2007
Stuttgart,
05/29/2007



Städtischer Investitionszuschuss an den Caritasverband für Stuttgart
e. V. für den Umbau und die Renovierung der Räume von Café Maus, Hauptstätter Straße 108, 70178 Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.07.2007
04.07.2007



Beschlußantrag:

1. Dem Caritasverband für Stuttgart e. V., Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, wird zu den Kosten der Umbau- und Renovierungsmaßnahmen der Räume des Café Maus, Hauptstätter Straße 108, 70178 Stuttgart, ein Investitionszuschuss in Höhe von 50.000 Euro bewilligt. 2. Die Gesundheitsverwaltung wird ermächtigt, für nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen von bis zu 10 % der anerkannten Baukosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine zusätzliche Finanzierungshilfe in eigener Zuständigkeit zu bewilligen.

3. Der Aufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts 2007, Finanzposition 2.5000.9880.000 – 0050 – Einrichtungen der Gesundheitspflege – zu decken.

4. Der Bewilligung liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen und folgende besondere Bewilligungsbedingung zugrunde:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Caritasverband für Stuttgart e. V. bietet im Café Maus im Erdgeschoss der Hauptstätter Straße 108, 70178 Stuttgart, niedrigschwellige Drogenhilfe mit medizinischer Behandlung von Drogenabhängigen und Methadon-Ausgabe an diese Personengruppe an. Hierüber wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss mit GRDrs 1140/2004 am 24.01.2005 und mit GRDrs 176/2006 am 08.05.2006 informiert.

Wie in der GRDrs 176/2006 ausgeführt, wurde aus der Kontakt- und Anlaufstelle Café Maus/Methadonvergabestelle eine Substitutionsambulanz. Der offene Bereich/Café wird nicht mehr in den Räumlichkeiten der Substitutionsambulanz vorgehalten. Während der Hauptvergabezeit in der Substitutionsambulanz gibt es ein spezielles Angebot für substituierte Drogenabhängige im High Noon. Somit ist der niedrigschwellige Zugang für Substituierte zum Beratungs- und Versorgungsangebot gewährleistet.

Für die veränderte Angebotsausrichtung im Café Maus sind folgende Umbau- und Renovierungsarbeiten erforderlich:

- Neustrukturierung des bisher offenen Cafébereiches. Ein mit Sitzgruppen ausgestatteter Wartebereich sowie zwei von der Wartezone bzw. von der Methadonvergabe aus zugängliche Arztzimmer werden geschaffen.
- Aufteilung des derzeitigen Aufenthaltsraums / Billardzimmer in ein Besprechungszimmer / Büro für Sozialarbeiter und eine Teeküche.
- Schaffung zusätzlicher Toiletten für Personal und Klientel.
- Barrierefreier Zugang zum Kontakt- und Anlaufcafé sowie Einbau einer behindertengerechten Toilette.
- Anpassung der Installationen des EDV- und Telefonnetzes sowie der Sprech- und Videoüberwachungsanlage.
- Erneuerung der Decken- und Wandanstriche sowie der Bodenbeläge.

Mit der Durchführung der Maßnahmen soll baldmöglichst begonnen werden. Voraussichtlich werden hierfür acht Wochen benötigt.

Die Kosten für die o. g. Umbau- und Renovierungsarbeiten werden auf ca. 145.000 Euro geschätzt. Ein städtischer Investitionszuschuss von 50.000 Euro erscheint erforderlich, angemessen und ausreichend. Einzelheiten zur Zuschussberechnung und Finanzierung sind aus Anlage 1 ersichtlich.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 50.000 Euro stehen bei Finanzposition 2.5000.9880.000 – 0050 – Einrichtungen der Gesundheitspflege – zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Zuschussberechnung / Finanzierung
Anlage 1 zur GRDrs 418/2007


Zuschussberechnung / Finanzierung:

Die Umbau- und Renovierungskosten für die Räume des Café Maus im Erdgeschoss des städtischen Gebäudes Hauptstätter Straße 108 werden auf rund 145.000 Euro geschätzt. Hiervon sind rund 125.000 Euro förderfähig.

Zur Finanzierung dieser Umbau- und Renovierungskosten hat der Caritasverband für Stuttgart e. V. einen städtischen Investitionszuschuss im höchstmöglichen Umfang beantragt.

Investive Zuschüsse im ambulanten Bereich sind auf Grundlage bestehender Förderrichtlinien nicht möglich und bedürfen der Einzelentscheidung des Gemeinderats.

Die Förderung ambulanter Dienste liegt eindeutig in kommunaler Zuständigkeit. Unter Beachtung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ erscheint es konsequent und folgerichtig, investive Maßnahmen ambulanter Dienste zu fördern, sofern die jeweilige Maßnahme im konkreten Einzelfall für sinnvoll und geeignet erachtet wird, das in Stuttgart vorhandene Dienstleistungsangebot zu optimieren.

Eine Bezuschussung im Umfang von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erscheint angemessen und ausreichend.

Damit wird folgende Finanzierung möglich:

Zuschuss Stadt (beantragt):
50.000 Euro
(= 34 %)
Zuschuss Aktion Mensch (beantragt):
50.700 Euro
(= 35 %)
Eigenmittel:
44.300 Euro
(= 31 %)
Insgesamt:
145.000 Euro
(= 100 %)



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