Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
530
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VerhandlungDrucksache:
904/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 12.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:Frau N.N.(GeshA/Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht))
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Städtische Förderung der AIDS-Hilfe Stuttgart e. V.
ab dem Jahre 2003

Vorgang: Gesundheitsausschuss vom 24.10.2003, öffentlich, Nr. 114

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 13.10.2003, GRDrs 904/203, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die AIDS-Hilfe Stuttgart e. V., Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart, wird ab dem Jahr 2003 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Zuwendungsvereinbarung (Anlage 2) mit den Bestandteilen Vergütungsvereinbarung (Anlage 3), Leistungsvereinbarung und Berichtswesen A (noch zu erarbeiten) sowie Berichtswesen B (Anlage 4) gefördert.

2. Die Leistungsbeschreibung sowie das Berichtswesen A sind bis Mitte des Jahres 2004 zu entwickeln und dem Gesundheitsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Der jährliche Förderaufwand ist aus Mitteln des jeweiligen Verwaltungshaushalts - Finanzposition 1.4700.7031.000 - Behindertenhilfe - zu decken.


Durch StR Föll (CDU) wird vorgetragen, nach dem Haushaltssicherungskonzept sei das Einfrieren der Zuschüsse für die Jahre 2004 und 2005 für freie Träger auf dem Stand des Jahres 2003 vorgesehen. Im Leistungsvertrag sei nun eine Zuschusserhöhung entsprechend der Personalkostensteigerung nach BAT enthalten. Da das Budget nicht anwachse, bedeute dies zwangsläufig Umschichtungen aus anderen Bereichen, um diese Kostensteigerung nach dem Leistungsvertrag erfüllen zu können.

Dazu wird von Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) angemerkt, der für das Jahr 2003 ausgerechnete Betrag beinhalte bereits die Steigerung durch den Tarifabschluss 2003. Im Jahr 2004 werde nicht mit weiteren Steigerungen gerechnet. Unter Punkt 2.1, 3. Absatz der Zuwendungsvereinbarung (Anlage 2 der Vorlage) stehe "Die Zuwendung erfolgt jährlich und pauschal im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ...". Wenn es also Zuwächse gebe, würden diese anteilig weitergegeben. Wenn nicht, müsse auch im vorliegenden Fall entsprechend der Deckelungsbeschlüsse verfahren werden. Wenn es zu gesteigerten Tarifabschlüssen kommen sollte, würde im Jahr 2005 geprüft, ob im Rahmen der Haushaltsmittel diese weitergegeben werden könnten.

Danach bezieht sich StR Föll auf die Zuwendungsvereinbarung, Seite 10 der Vorlage, 3. Absatz (noch zu Punkt 2.1 gehörend) "Die Anpassung der Personalkostenpauschale erfolgt ab 2004 im Rahmen der Tarifsteigerung des BAT. Die Sachkostenpauschale und die Raumnebenkosten werden entsprechend der Steigerungsrate des städtischen Haushalts fortgeschrieben.". Dies, so Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), stehe allerdings unter dem Vorbehalt des von ihr Zitierten. Der Begriff "Leistungsvertrag" sei irreführend. Der Begriff "Zuwendungsvereinbarung" sei bewusst gewählt worden, da kein idealtypischer Leistungsvertrag abgeschlossen werden könne (wegen der städtischen Haushaltsmittel und wegen des gewünschten Berichtswesens).

Als nicht zufriedenstellend sieht StR Kanzleiter (SPD) das Geplante an. Dabei räumt er jedoch ein, dass wohl im Moment nicht wesentlich anders vorgegangen werden kann. Eine Leistungsvereinbarung besage, dass eine Leistung für Geld erwartet werde. Wenn aber dem Träger eine Anpassung vorenthalten werde, stelle eine Kürzung der Leistung die Konsequenz dar.

Abschließend stellt EBM Dr. Lang fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.