Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs951/2009
Stuttgart,
11/18/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009
Investitionen in Stadterneuerungsmaßnahmen,Innenstadtbereich und Hauptstätter Straße, B14
Beantwortung / Stellungnahme
Zu 1. Innenstadtbereich
Für die im genannten Antrag genannten Straßenabschnitte liegen noch keine beschlossenen Gestaltungspläne vor. Mit dem geplanten Quartier S sind die Straßen zumindest
z. T. von Baumaßnahmen betroffen. Daher wurden von der Verwaltung bislang keine Mittel für den Haushalt 2010/2011 beantragt.
Der Abschnitt der Querspange (Eberhardstraße und Torstraße) zwischen Tübinger Straße und Wilhelmsplatz ist Teil des Sanierungsgebietes Stuttgart 27 – Innenstadt
(GRDrs. 682/2009). Die Aufnahme in das Programm zur städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2010 wurde gestellt (GRDrs. 307/2009).
Zu 4. Hauptstätter Straße
Im Antrag wird der Straßenabschnitt zwischen Marienplatz und Gebhardt-Müller-Platz als Hauptstätter Straße bezeichnet. Im Bereich zwischen Charlottenplatz und Gebhardt-Müller-Platz ist der Straßenname allerdings Konrad-Adenauer-Straße.
Die Verwaltung hat für den Abschnitt zwischen Österreichischem Platz und Wilhelmsplatz einen Gestaltungsvorschlag vorgestellt (724/2008). Dazu sind in der Roten Liste die dafür zusätzlichen Mittel von 5,9 Mio. € aufgeführt.
Mit den beantragten 900.000 € könnten nur Maßnahmen in wesentlich geringerem Umfang durchgeführt werden, die bislang noch nicht definiert sind.
Zu 5. Autofreier Markplatz Bad Cannstatt.
Die Verwaltung wurde am 17.11.2009 vom Ausschuss für Umwelt und Technik beauftragt, das Thema zu untersuchen und eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Mit den beantragten 80.000 € können Maßnahmen zur Beschilderung und kleinere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Eine Umgestaltung des Markplatzes ist hiermit nicht möglich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
372/2009, Ziffer 1, 4 und 5 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
462/2009 SPD