Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
144
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VerhandlungDrucksache:
187/2009
GZ:
AK 0322-05
Sitzungstermin: 13.05.2009
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen
Jugendratswahlen 2010

Vorgang:

Jugendhilfeausschuss vom 04.05.2009, öffentlich, Nr. 36
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 09.04.2009, GRDrs 187/2009, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Der turnusgemäßen Wahl von Jugendräten in allen Stadtbezirken im Februar/ März 2010 sowie der Neufassung der Rahmenbedingungen über die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen (Anlage 2) wird zugestimmt.

2. Vom Bedarf, für die laufende Arbeit der bis zu 19 möglichen Jugendratsgremien jährlich 62.700 Euro bei FIPO 1.0520.6220.000 (Haupt- und Personalamt) bereitzustellen, wird Kenntnis genommen. Über die endgültige Höhe der Mittelbereitstellung wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

3. Der Durchführung des turnusgemäßen stadtweiten Jugendhearings im Jahr 2011 wird zugestimmt. Über die Bereitstellung der dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 12.000 Euro bei der FIPO 1.0520.6220.000 wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

4. Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen 2010 in den Stadtbezirken, in denen sich nach Ablauf der Anmeldefrist ausreichend Kandidaten beworben haben, werden maximal 115.000 Euro bei der FIPO 1.0510.6210.000 (Statistisches Amt: Wahlen, Sonderaufgaben) bereitgestellt, davon 35.000 Euro im Jahr 2009 und 80.000 Euro im Jahr 2010.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.1978, zuletzt geändert am 19.07.2007, wird entsprechend der Anlage 3 beschlossen.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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Protokoll1872009.pdf