Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
280
8
Verhandlung
Drucksache:
247/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
20.07.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
hr
Betreff:
Unterstützung der Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden
- Förderung -
Vorgang:
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 11.07.2005, öffentlich, Nr. 81
Ergebnis:
1) Kenntnisnahme vom Bericht von Herrn Dr. N. N.
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
2) einstimmige Beschlussfassung zum Beschlussantrag, wobei auf erforderliche Mittelbereitstellungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hingewiesen wird
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 21.06.2005, GRDrs 247/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von dem Rechenschaftsbericht des HOSPIZ STUTTGART (Anlage 2) über die mit der Beratung und Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und deren Angehörigen erzielten Ergebnisse sowie von den Empfehlungen zur
Verbesserung der Qualität der Sterbebegleitung und Palliative Care in Stuttgarter Pflegeheimen (Anlage 3)
wird Kenntnis genommen.
2. Die mit GRDrs 43/2001 und GRDrs 1222/2001 “Unterstützung der häuslichen Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden – Förderung –” beschlossene Förderung von zwei Pflegekraftstellen wird fortgesetzt.
3. Die Aufgabe des bisherigen palliativ-pflegerischen Konsiliardienstes zur Beratung von stationären Einrichtungen der Alten- und Wohnungslosenhilfe wird im Umfang einer 1/10-Fachkraftstelle durch die unter Beschlussantrag Nr. 2 genannten Pflegefachkräfte fortgeführt.
4. Die Sozialverwaltung wird ermächtigt, zu den entstehenden Personalkosten für die unter 2. und 3. genannten Pflegekraftstellen einen Fehlbetragszuschuss in Höhe der durch die Förderung Dritter (Krankenkassen) nicht gedeckten Kosten (jährlich ca. 30.000 EUR pro Stelle) zu gewähren.
5. Die Fortschreibung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, stellt EBM
Föll
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.