Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
290/E
21a und b
Ergebnis der Beratung
Drucksache:
430/2006 und 257/2006
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
26.07.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Übernahme der Betreuungsleistung i.R.d.
Verlässlichen Grundschule durch freie Träger der
Jugendhilfe
Verlässliche Grundschule - Situationsbericht 2006
- GRDrs 257/2006 und 430/2006 -
Vorgang zu GRDrs 257/2006: Verwaltungsausschuss v. 12.07.2006, öffentl., Nr. 234
Ergebnis: einmütige Zustimmung zu den Ziffern 1 - 6 und 8 - 10, Vertagung der Ziffer 7
Gemeinderat vom 12.07.2006, öffentlich, Nr. 153
Ergebnis: Beschlussfassung der Ziffern 1 - 6, 8 und 10, Vertagung von Ziffer 7, mehrheitliche Beschlussfassung zu Ziffer 9
StRin
Feindor
(90/GRÜNE) beantragt, die Beschlussantragsziffer 8 der GRDrs 430/ 2006 wie folgt zu ergänzen (Ergänzung ist fett dargestellt):
8. Um beim Wechsel der Betreuungsaufgabe zum freien Träger für die Betreuungskräfte eine gehaltliche Verschlechterung und einen Schulwechsel zu vermeiden, wird die Verwaltung ermächtigt - falls keine andere zumutbare Lösung gefunden werden kann - das vorhandene städtische Personal den freien Trägern im Rahmen einer Zuweisung nach § 4 Abs. 2 TVöD
für längstens zwei Jahre
zur Verfügung zu stellen. Dies ist dann in der Förderung entsprechend zu berücksichtigen.
Unterstützung findet dieser Antrag bei StRin
Ripsam
(CDU).
StRin
Gröger
(SPD) schlägt als Kompromiss vor, nach einem, eineinhalb oder zwei Jahren einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung zu geben. Erst im Anschluss daran sollte eine Entscheidung über eine Befristung getroffen werden.
Im weiteren Verlauf regt StR
Kanzleiter
(SPD) an, beide Tagesordnungspunkte ohne Votum in die morgige Vollversammlung zu verweisen. Bis dahin könnten sich die Fraktionen nochmals mit der Thematik befassen.
Nachdem er dies zum Antrag erhebt und sich dagegen keine Einwendungen ergeben, stellt BMin
Dr. Eisenmann
fest:
Die beiden im Betreff genannten Tagesordnungspunkte werden durch den Verwaltungsausschuss
ohne Votum an den Gemeinderat verwiesen.