Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 678/2009
Stuttgart,
10/21/2009


Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 für das Schulverwaltungsamt; Fehlende Mittel im Lernmittelbudget und bei der IuK-Ausstattung der Schulen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich04.11.2009

Bericht:


Im Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 für die Schulen sind für verschiedene Bereiche der Ausstattung bisher veranschlagt:

Für Lernmittel allgemein
4.134.200 Euro
Für Lernmittel für zwei Doppeljahrgänge in G8 Oberstufe
0 Euro
Für IuK-Ausstattung der Schulen
2.894.700 Euro
insgesamt damit
7.028.900 Euro

Aus Sicht der Schulverwaltung fehlen jährlich Mittel

bei den Lernmitteln allgemein
530.000 Euro
bei den Lernmittel für zwei Doppeljahrgänge in G8 Oberstufe
110.000 Euro
bei der IuK-Ausstattung der Schulen
600.000 Euro
insgesamt damit
1.240.000 Euro

Nach drei vollzogenen Haushaltskonsolidierungsrunden seit Anfang der 1990er Jahre, die Standardkürzungen zur Folge hatten, die in den Zwischenjahren nicht zurückgenommen oder mit höheren Haushaltsansätzen ausgeglichen wurden, ist mittlerweile überall das unterste Niveau bei den Standards erreicht. Die neue Deckungslücke kann vom Schulverwaltungsamt nicht mehr durch Umschichtungen im Pflichtbereich ausgeglichen werden.


Dringende Aufstockungen bei den Lernmitteln

Für die Durchführung der Lernmittelfreiheit sind nach dem Schulgesetz (§ 48) die Schulträger zuständig. Hierbei handelt es sich um eine so genannte weisungsfreie Pflichtaufgabe. Es besteht insoweit keine Aufsichts- und Weisungsbefugnis des Landes zur Mittelbewirtschaftung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die kommunalen Schulträger in der Mittelbewirtschaftung völlig frei sind. Zum einen bestimmt das Kultusministerium durch Rechtsverordnung „welche Lernmittel notwendig und welche davon zum Verbrauch zu überlassen sind“ (§ 94 Abs. 2 Schulgesetz) und zum anderen besteht die Pflicht des Schulträgers, die notwendigen Lernmittel zu beschaffen (§48 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz). Ihm steht nicht das Recht zu, über die Notwendigkeit einzelner Lernmittel zu bestimmen oder mitzubestimmen (VGH BW Urteil vom 23.01.2001, Az.: 9 S 331/00) Diese Bestimmung obliegt allein der Schule, der Schulträger ist an die Beschlüsse der Schule gebunden.

Um dies umzusetzen werden den Schulen Budgets zu Verfügung gestellt, in deren finanziellen Rahmen sie sich bewegen müssen. Die Höhe der Pauschalen werden zusammen mit den Geschäftsführenden Schulleitungen anhand der vom Land aufgrund der oben beschriebenen Vorgaben des Schulgesetzes herausgegebenen Lernmittelverordnung (definiert für jedes Fach und Klassenstufe die Anzahl der notwendigen Bücher und Höhe der Pauschalen für Verbrauchsmaterialien) und dem Lernmittelverzeichnis (zugelassene Schulbücher) unter konsequenter Berücksichtigung einer Abschreibungszeit für die Unterrichtsbücher von inzwischen 5 Jahren (bis 2001 galten 3 Jahre – 5 Jahre halten die meisten Bücher im Ausleihverfahren nicht durch) konkret berechnet.

Dass der Schulträger hier keine Entscheidungsspielräume hat, wurde bislang auch innerhalb der Stadtverwaltung so bewertet. Vor allem als aufgrund des o.g. VGH-Urteils 2001 die Bagatellgrenze für die Lernmittelfreiheit auf 1 DM festgelegt und daraufhin die Lernmittelverordnung konkret überarbeitet wurde, hat die Stadt die dadurch ermittelten Mehrkosten im Budget auch zur Verfügung gestellt und die Pauschalen entsprechend erhöht (GRDrs 536/2001).

In den darauf folgenden Jahren wurde die deutsche Rechtschreibung mehrfach reformiert, der G 8-Zug eingeführt und die Bildungsreform mit neuen Bildungsplänen ab 2004 durchgeführt. Dies erforderte einen mehrmaligen Austausch von Lernmitteln. Neben den allgemeinen Preiserhöhungen kam eine geringere Rabattierung (von 15% auf 12%) beim Kauf von Lernmitteln hinzu. Dies kommt faktisch einer Kürzung gleich. Aus diesem Grund mahnten die Schulen mehrfach eine Erhöhung der Lernmittelpauschale an.

Zum Doppelhaushalt 2008/2009 wurde, auch auf Grund eines Rechnungsprüfungsberichts, in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführenden Schulleitern die Lernmittelpauschale neu errechnet. Der konkrete Bedarf an Lernmitteln wurde durch eine Aufstellung der tatsächlich an den Schulen verwendeten Bücher auf Basis des Lernmittelverzeichnisses und des Mittelabflusses der letzten 3 Jahre erhoben. Die Berechnung ergab einen Mehrbedarf von insgesamt 1,2 Mio. €. Zum Doppelhaushalt 2008/2009 wurden 670.000 € genehmigt, diese setzten sich aus 560.600 € - interne Umschichtung – und 109.400 € durch den Gemeinderat genehmigten Haushaltsmittel zusammen. Es verblieb ein Fehlbedarf in Höhe von 530.000 €.

In Folge konnte den Schulen nicht das ihnen eigentlich durch die Neuerhebung errechnete Lernmittelbudget zugewiesen werden, es musste prozentual wieder gekürzt werden. Den Schulen wurde signalisiert, dass die fehlenden Mittel in Höhe von 530.000 € zum nächsten Doppelhaushalt 2010/2011 nochmals angemeldet werden.


Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G8)

Hinzu kommen ganz aktuell die Auswirkungen der flächendeckenden Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G8) zum Schuljahr 2004/2005. Dies hat zur Folge, dass es in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 doppelte Jahrgänge in den Klassenstufen 11 und 12 geben wird. In einem aktuellen Schreiben des Städtetags Baden-Württemberg – R15355/2009 – wird darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2010 – 2012 ein vorübergehend zusätzlicher Bedarf bei den Lernmitteln entsteht, da die Schulen die doppelte Anzahl von Büchern beschaffen müssen, diese aber nur zwei anstatt fünf Jahre eingesetzt werden können. Der hierzu errechnete zusätzliche Mehrbedarf beläuft sich auf je 110.000 € für die Jahre 2010 und 2011. Dabei wurde unter Hinweis auf die Budgets der Schulen und die ggf. wegfallenden Ersatzbeschaffungen gegenüber den Gymnasien der konkret zu errechnende Betrag bereits um 50 % gekürzt.


Mehrbedarf bei der IuK-Ausstattung der Schulen

Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 518/2009 „Schule online“ – Sicherung des Stands der IT-Technik an Stuttgart Schulen wurde der Mehrbedarf für die kommenden Jahre aufgezeigt. Vor allem muss auch für it-schule Stuttgart und andere zusätzliche Gerätebeschaffungen, aber auch für die Netzwerkupdates durch eine allgemeine Mittelaufstockung die Wiederbeschaffung der Medienausstattung sichergestellt werden.

Im Rahmen der GRDrs 762/2009 wurden angesichts der schwierigen finanziellen Lage des städtischen Haushalts auch die Abschreibungszeiträume bei Schulcomputern nochmals unter die Lupe genommen. Bereits bei der letzten Haushaltskonsolidierung wurden die Abschreibungszeiträume für die allgemeinbildenden und Sonderschulen auf fünf Jahre gestreckt. Die Prüfung ergab daher auch, dass hier nur in sehr geringem Umfang Mittel einzusparen sind, die jedoch weitgehend durch erhöhte Reparaturanfälligkeit wieder aufgefressen werden.

In Folge ist es zur Sicherstellung zumindest des bestehenden Standards in der IT-Technik an den Stuttgarter Schulen unumgänglich, das Budget um jährlich mindestens 600.000 Euro aufzustocken. Bei der Vielzahl der Schulen muss es damit möglich sein, die laufenden Ersatzbeschaffungen und die Netzwerkupdates so zu steuern, dass letztlich auch die it-schule weitgehend nach vier Jahren neue Geräte erhalten kann.


Vorschlag der Fachverwaltung zur Deckung dieses Fehlbedarfs:

Da angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Stadt für diese eingebrachten Sondereinflüsse keine zusätzlichen Mittel von der Finanzverwaltung in das Budget des Schulverwaltungsamts fließen, Umschichtungen innerhalb des Schulbudgets im Pflichtbereich aber auch nicht mehr möglich sind, schlägt die Schulverwaltung als Gegenfinanzierung den Abbau der ohnehin wenigen freiwilligen Leistungen im Schulhaushalt vor.

Nach den Vorschlägen zur Erfüllung des Haushaltssicherungskonzepts (vor allem durch Einnahmeerhöhungen aus Gebühren und Entgelten) und zum Abbau des Defizits in der Innenreinigung über die Kürzung der Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft verbleibt nur noch der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgartern Schüler/innen, die Stuttgarter Schulen besuchen, in Verbindung mit Scool-Abo gewährt wird. Diese Leistung wurde Ende der 90er Jahre eingeführt, um die Stuttgarter Schüler/innen möglichst früh an den ÖPNV heranzuführen und die Monatsfahrkarte finanziell attraktiv zu gestalten. Dies war auch sehr erfolgreich, da immer mehr Schüler/innen von dem Scool-Abo Gebrauch machten.

Der Stuttgarter Schülerbonus beträgt derzeit 7,70 Euro und verringert die Kosten einer Monatskarte im Scool-Abo auf 27,65 Euro. Im Schulhaushalt ist dieser Stuttgarter Schülerbonus mit rd. 2,105 Mio. Euro jährlich veranschlagt. Um die aufgezeigten Defizite im Pflichtbereich bei den Lernmitteln und der IT-Ausstattung der Schulen mit 1,240 Mio. Euro ausgleichen zu können, bleibt leider keine andere Möglichkeit, als diesen durchaus sinnvollen, aber freiwilligen monatlichen Zuschuss auf 3,00 Euro und der entsprechende Ansatz im Doppelhaushalt 2010/2011 auf 0,865 Mio. Euro zu kürzen.

Über diesen Vorschlag zur Gegenfinanzierung für die dringend erforderliche Mittelaufstockung im Lernmittel- und IT-Bereich der Schulen ist im Rahmen des Doppelhaushalts 2010/2011 zu entscheiden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Susanne Eisenmann




keine



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