Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1332/2009
Stuttgart,
12/03/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Übersicht über die allgemeinen und zweckgebundenen Planungsmittel

Beantwortung / Stellungnahme

Im Budget des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung sind insgesamt 447.800 € (HSK 317.800 €) an allgemeinen Planungsmitteln für jedes der beiden Haushaltjahre vorgesehen.

Davon sind nicht zweckgebundene Mittel i. H. v. 207.800 € (HSK 125.800 €) vorgesehen für Vergaben im Bereich der
Stadtentwicklungsplanung (60.000 € - HSK 36.000 €): Infrastrukturkonzepte, Untersuchungen und Konzepte (z. B. UrbanWohnen, Gewerbeentwicklungskonzept), Dialogveranstaltungen und Berichte
Verkehrsplanung (57.800 € - HSK 34.800 €): verkehrliche Gutachten, Erarbeitungen im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzepts
Stadt- und Bauleitplanung (50.000 € - HSK 30.000 €): städtebauliche Rahmenpläne, Erarbeitung von Planungsvarianten zu Einzelprojekten
Grünordnungsplanung (40.000 € - HSK 25.000 €): Untersuchungen im Rahmen des Artenschutzes und der Landschaftsplanung

Für zweckgebundene Planungsmittel stehen im Budget insgesamt 240.000 € (HSK 192.000 €) zur Verfügung.
Diese Mittel sind gebunden u. a. an Vergaben im Bereich der
Radverkehrsplanung (20.000 € - HSK 16.000 €): Durchführung der Fahrradaktionstage, Moderierung der Sitzungen des Radforums und weitere Öffentlichkeitsarbeit.
Bauleitplanung (140.000 € - HSK 112.000 €) : Gutachten zu Schall, Schadstoffen, Schwingungen, Klima, etc., Vergabe von Umweltberichten
Verkehrsplanung (60.000 € - HSK 48.000 €): regelmäßige Verkehrszählungen
Grünordnungsplanung (20.000 € - HSK 16.000 €): Kosten für Baumsachverständige

Reduzierung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts

Vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderats sollen 20 % der gesamten Sachmittel des Amtes, also 180.000 € eingespart werden. Durch die Tatsache, dass viele Ausgaben des allgemeinen Betriebsaufwandes in ihrer veranschlagten Höhe relativ fixiert sind, lassen sich in diesen Kostenarten nur unterproportional (50.000 €) Einsparungen erbringen. Aus diesem Grund muss der Aufwand im Bereich der Allgemeinen Planungskosten überproportional reduziert werden. Dies bedeutet, dass in erster Linie gesetzlich vorgeschriebene Gutachten im Bereich der Bauleit- und Umweltplanung sowie regelmäßig stattfindende Untersuchungen, wie z. B. Verkehrszählungen vergeben werden. Bei diesen zweckgebundenen Planungskosten kann kein höherer als der HSK-Kürzungsansatz von 20 % angewendet werden. Bei den nicht zweckgebundenen Planungskosten erhöht sich dadurch der HSK-Kürzungsansatz auf etwa 40 %. Für die Vergabe von Untersuchungen zu Fragestellungen der Stadtentwicklung oder von städtebaulichen Alternativuntersuchungen von Planungsvarianten sowie für die Konzeption von Publikationen (z. B. von Forschungsberichten) stehen nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen Mittel zur Verfügung.


Vorliegende Anträge/Anfragen

StR Pfau mündlich




Matthias Hahn
Bürgermeister




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