Vorschlag | Wertgrenze bisher | Wertgrenze künftig |
Beteiligung der gemeinderätlichen Gremien | ab 640.000 Euro | ab 1.250.000 Euro |
Neu:
Mitteilungsvorlage
zur Information des Fachausschusses, Bezirksbeirats und des Verwaltungsausschusses | bisher Beschlussvorlage | Mitteilungsvorlage zwischen 640.000 und 1.250.000 Euro |
Architekten-, Ingenieur- und Gutachteraufträge/Honorarvolumen
(Anhebung analog der neuen Wertgrenze für die Einschaltung einer externen Projektsteuerung) | bis 77.000 Euro Verwaltung
ab 77.000 Euro UTA
| bis 250.000 Euro Verwaltung
ab 250.000 Euro UTA |
Bauaufträge bis
(Vergaben für Hochbauvorhaben nach VOL und VOB) | bis 260.000 Euro Hochbauamt
bis 640.000 Euro Referat T
ab 640.000 Euro UTA | bis 640.000 Euro Hochbauamt bis 1.250.000 Euro Referat T
darüber UTA |