Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5674-09
GRDrs 899/2007
Stuttgart,
11/12/2007


Downhillstrecke in Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich21.11.2007

Bericht:


Entsprechend den Anträgen Nr. 145/2006 und Nr. 324/2006 der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wurden in der Sitzung des Sportausschusses vom 15.05.2007 die grundsätzlichen Überlegungen für die Einrichtung einer Downhill-Strecke in Stuttgart vorgestellt und daraufhin die Verwaltung einmütig beauftragt, die Möglichkeiten für eine Downhill-Strecke in Stuttgart zu prüfen und dem Gemeinderat einen Verfahrensvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.

Seit einigen Jahren hat sich in Stuttgart eine Downhill-Moutainbike-Szene gebildet, die die Topographie Stuttgarts nutzt und auf verschiedenen Strecken, die fast alle im Wald liegen, vom Kesselrand ins Tal fahren. Da die Stuttgarter Wälder ganzjährig von einer großen Zahl von Waldbesuchern frequentiert werden, bleibt es nicht aus, dass es immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern kommt. Ziel soll es sein, durch die Freigabe einer bereits genutzten Strecke, Konfliktsituationen zu entschärfen, sowie die Stuttgarter Downhillfahrer zu unterstützen und die bisher teilweise illegale Nutzung auf einer legalen Strecke zu konzentrieren.

Downhill ist ein Teil des Mountainbikesports, bei dem in aller Regel auf besonders ausgewiesenen Strecken ausschließlich bergab gefahren wird. Es werden spezielle Fahrräder mit besonders stabilen Rahmen und Gabeln, speziellen Federungen und leistungsstarken Bremsen benötigt.

In einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Downhillszene, des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes und des Sportamtes wurden verschiedene Alternativstrecken untersucht um eine mögliche Strecke für eine „Legalisierung“ vorzuschlagen. In die Prüfungen wurden die Deponie Einöd in Stuttgart-Hedelfingen, der Bereich Fernsehturm/Bopser und der Bereich Dornhalde einbezogen. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass derzeit nur der Bereich Dornhalde für eine legale Downhillstrecke in Frage kommt. Die anderen Strecken sind vom Geländeprofil und insbesondere von der Anbindung ans öffentliche Nahverkehrsnetz nicht geeignet.

Nach Auffassung der Verwaltung könnte in der Dornhalde den Wünschen der Downhiller nach einer legalen Downhillstrecke entsprochen, aber auch den berechtigten Interessen der Anlieger und sonstigen Waldbenutzer für einen möglichst störungsfreien Aufenthalt im Wald Rechnung getragen werden. Mit der Einrichtung der Strecke soll eine Konzentration der Downhiller auf den für sie ausgewiesenen und für sonstige Nutzer gesperrten Bereich erreicht und andere Waldgebiete in Stuttgart dadurch entlastet werden.

Die vorgeschlagene Strecke liegt im Landschaftsschutzgebiet „Waldfriedhof Dornhalde“ (Verordnung der Landeshauptstadt Stuttgart als untere Naturschutzbehörde vom 20.04.1999). Der Dornhaldenwald wurde unter anderem als Schutzgebiet ausgewiesen, damit dieses naturnahe in Oberflächenform und Vegetationszusammensetzung von der Geologie des Stuttgarter Keuperstufenrandes geprägte Gebiet als stadtnahe Erholungsfläche für die Allgemeinheit gesichert wird. Das Gelände zeichnet sich durch seine bewegte Topographie mit mehreren Klingen und einer extensiven Waldbewirtschaftung aus. Dieser Waldbereich ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die angrenzenden Wohngebiete in Stuttgart-Süd, Stuttgart-Degerloch und Stuttgart-Sonnenberg. Vor allem auf dem Dornhaldenweg sind sehr viele Spaziergänger und Erholungssuchende unterwegs.

Die Sportverwaltung hat zusammen mit Vertretern der Downhillfahrer und unter Einbeziehung des Garten-, Friedhofs- und Forstamts von der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) die bereits ähnliche Projekte realisiert hat, für den Bereich Dornhalde ein Ausbaukonzept erarbeiten lassen.

Der Streckenvorschlag ist aus der Anlage 1 ersichtlich und führt von der Endhaltestelle der Zacke in Stuttgart-Degerloch nach Stuttgart-Süd bis zur Eierstraße. Dadurch ist gewährleistet, dass die Downhiller mit öffentlichen Verkehrsmitteln wieder zum Startpunkt gelangen können. Die Strecke ist ca. einen Kilometer lang und überwindet einen Höhenunterschied von ca. 140 Metern. Um die Strecke attraktiv zu machen ist es erforderlich, zusätzliche Elemente in die Strecke zu integrieren, die fahrerische Anreize setzen. Hierzu gehören sog. Anlieger, Sprünge und Sprungkombinationen (Tables und Kicker). Die Hindernisse sollen weitgehend naturnah hergestellt werden und werden so gebaut, dass sie auch umfahren oder überrollt werden können.

Bereits Ende 2006 hat sich der Bezirksbeirat Stuttgart-Degerloch für die Ausweisung einer Downhillstrecke ausgesprochen. Auch der Sportausschuss des Gemeinderates hat die Initiative begrüßt. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd wurde im Mai 2007 über die Planungen informiert und hat vor allem auf Gefährdungen im Bereich des Streckenendes und der Ableitung der Downhillfahrer zum Marienplatz hingewiesen. Es hat sich auch eine Bürgerinitiative gebildet (Bürgerinitiative für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Dornhalde), die sich grundsätzlich gegen die Einrichtung einer Downhillstrecke im Bereich Dornhalde ausspricht.

In den Abstimmungen mit der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde hat sich gezeigt, dass bei diesem Vorhaben auch wichtige Belange des Forstes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes tangiert sind. Um eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen vornehmen zu können wären die Forst- und Naturschutzbehörde mit einer auf zwei Jahren befristeten versuchsweisen Einrichtung der Downhillstrecke einverstanden. Sollte der Versuch nicht erfolgreich sein, müsste ggf. die Strecke wieder zurückgebaut werden.

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist für die Nutzung der Downhillstrecke eine Nutzungsordnung erforderlich. Dort werden die Bedingungen für die Nutzung der Strecke geregelt. Die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht sowie regelmäßige Streckenkontrollen würden durch die Sportverwaltung unter Mitarbeit der Downhillfahrer sichergestellt.

Zur Sicherung von Kreuzungspunkten sind bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Ganz besondere Bedeutung kommt der Kreuzung des 1. Querweges zu. Hier wird vorgeschlagen, den Querweg mit einer Holzbrücke für die Downhillfahrer zu überbauen, die ins Gelände eingepasst wird. Dies wird erforderlich, da an dieser Stelle wegen der sehr hohen Frequentierung durch Fußgänger und andere Waldbesucher sowie durch die vom Gelände vorgegebene Geschwindigkeit der Downhillfahrer gegenseitige Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können. Am Ende der Strecke müssen die Biker durch eine Z-Schranke abgebremst werden und werden durch entsprechende Hinweisschilder auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung hingewiesen.

Die Anregung des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd, für die Downhillfahrer am Ende der Strecke zusätzliche Brücken zu bauen und die Downhillfahrer entlang der Karl-Kloß-Straße Richtung Marienplatz zu führen, soll während der Versuchsphase zunächst zurückgestellt werden. Die Versuchsphase soll zeigen, ob mögliche Konflikte zwischen Downhillfahrern und Anwohnern durch die vorgesehenen Maßnahmen (Z-Schranke und Beschilderungen) vermieden werden können.

Im Hinblick auf die zweijährige Versuchsphase hat die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) einen Kostenanschlag für die Einrichtung und Beschilderung der Downhillstrecke ausgearbeitet, der sich auf das Mindestmaß der notwendigen Einbauten beschränkt. Danach ist mit Baukosten in Höhe von ca. 60.000 Euro zu rechnen. Zur Feststellung der Auswirkungen der Downhillstrecke soll während der Versuchsphase eine begleitende Untersuchung, die auch vom BUND vorgeschlagen wurde, in Auftrag gegeben werden. Für die jährliche Unterhaltung und Kontrolle wird mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro gerechnet.

Beteiligte Stellen

Die Referate T und StU haben die Vorlage mitgezeichnet


Vorliegende Anträge/Anfragen

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145/2006 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
324/2006 Bündnis 90/DIE GRÜNEN





Dr. Susanne Eisenmann




Streckenvorschlag



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