Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 244/2008
Stuttgart,
09/16/2008



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Neuaufnahmen im Programmjahr 2008
Prioritätensetzung 2009 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.09.2008
01.10.2008



Beschlußantrag:

1. Von den drei Neuaufnahmen und den zwei Aufstockungen im Programmjahr 2008 sowie von den Umschichtungen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Der Prioritätensetzung für mögliche Aufstockungsanträge für das Programmjahr 2009 wird zugestimmt (Anlage 3).

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stellen zur Wahrnehmung der Projektleitung für die Neumaßnahme Mühlhausen 3 -Neugereut- im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 (vorläufige Projektlaufzeit 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016) wird Kenntnis genommen. Über die Stellenschaffung wird im Rahmen der Vorgriffsstellenschaffungen zum Stellenplan 2010 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs. 278/2007 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am 17. Juli 2007 und der Verwaltungsausschuss am 18. Juli 2007 die Prioritäten für Neuaufnahmen und Aufstockungsanträge in verschiedene Förderprogramme des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr berichtet. Für die Antragstellung im Programmjahr 2009 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung.

Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2008 und 2009 benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die 2010ff. benötigten Finanzmittel werden für den Doppelhaushalt 2010/2011 angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AK


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Neuaufnahmen, Aufstockungen und Umschichtungen im Programmjahr 2008
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für welche für das Programmjahr 2009 ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden soll
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für welche für die Prgrammjahre 2010ff. ein Antrag auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden soll

Anlage 1 zur GRDrs 244/2008


Ausführliche Begründung:


Zu 1. Neuaufnahmen 2008 und Aufstockungen

Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 10. März 2008 mitgeteilt, dass folgende Anträge für das Programmjahr 2008 aufgenommen worden sind:

1. Das Verfahren Mühlhausen 3 -Neugereut- wurde in das Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt" (SSP) mit einem Förderrahmen von rund 3,17 Mio. € aufgenommen (beantragter Förderrahmen rund 12 Mio. €).

2. Das Verfahren Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- wurde in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) mit einem Förderrahmen von rund 1,33 Mio. € neu aufgenommen (beantragter Förderrahmen rund 4,4 Mio. €).

3. Das Verfahren Stammheim 3 -Freihofstraße- wurde ebenfalls in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) mit einem Förderrahmen von rund 0,833 Mio. € aufgenommen (beantragter Förderrahmen rund 2,77 Mio. €).

4. Für das Verfahren Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im allgemeinen Bund-Länder-Programm (SEP) um rund 3,3 Mio. € bewilligt (beantragte Aufstockung rund 16,76 Mio. €). Die Aufstockung entspricht der vom Wirtschaftsminister zugesagten Jahresrate von rd. 2 Mio. € Finanzhilfe.

5. Für das Verfahren Zuffenhausen 6 -Rot- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" (SSP) um rund 1,33 Mio. € bewilligt (beantragte Aufstockung 1,6 Mio. €).

Insgesamt erhält die Landeshauptstadt Stuttgart damit weitere Bundes-/Landes-finanzhilfen in Höhe von 6 Mio. € (60 % des Förderrahmens s. jeweils Anlage), dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von 10,0 Mio. € (100 %).


Zu 2. Prioritäten 2009

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2009 erfolgt im Herbst 2008. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Rangfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann bzw. Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 Maßnahmen und Zielsetzungen dargelegt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen. Über die Aufstockungsanträge wird im Frühjahr 2009 endgültig entschieden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2010 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.

Neuanträge können wegen fehlender Personalkapazitäten für 2009 nicht gestellt werden. Die Anträge auf Neuaufnahme der Gebiete Bad Cannstatt 17 -Güterbahnhof- und Stuttgart 27 -Innenstadt- können dadurch frühestens für das Programmjahr 2010 gestellt werden. Die Antragstellung für das im Stuttgarter Westen geplante Gebiet Stuttgart 28 -Bebel-/Schwabstraße- ist dann für das Programmjahr 2011 möglich.

Der Satzungsbeschluss für die in diesem Jahr bewilligten Gebiete Zuffenhausen 8
-Unterländer Straße- und Stammheim 3 -Freihofstraße- kann am Jahresende herbeigeführt werden.


Zu 3. Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt"
Neuaufnahme Programmjahr 2008

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat mit dem Stellplanantrag Nr. 14/2007 die Schaffung einer Stelle in EG 12 für eine/n Projektsachbearbeiter/in Soziale Stadt für den Stadtteil Neugereut beantragt. Bei den Beratungen des Gemeinderats zum Stellenplan 2008/2009 und im Personalbeirat wurde die Schaffung zurückgestellt, bis die Förderzusage des Landes für das Projekt vorliegt.

Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 15. September 2007 zur Kenntnis genommen. In der Mitteilungsvorlage GRDrs. 617/2007 wurde der Personalbedarf für die weitere Durchführung des Projektes angemeldet.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 11. März 2008 die Bewilligungen für das Programmjahr 2008 bekannt gegeben und darin für das Programm Soziale Stadt (SSP) Mühlhausen 3 -Neugereut- eine Finanzhilfe des Landes i. H. v. 1.900.000 € innerhalb eines bewilligten Förderrahmens von 3.166.700 € zugesagt.

Nun soll zeitnah mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Der Aufbau von Strukturen einer offenen Bürgerbeteiligung, die Koordination städtischer und nichtstädtischer Institutionen (wie Sozialunternehmen, Interessenvertretungen oder Vereinen), die Beratung von Eigentümern oder Investoren und die Öffentlichkeitsarbeit kann vom vorhandenen Personal des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung nicht zusätzlich geleistet werden. Aufgabe des Stelleinhabers/der Stelleninhaberin wird es sein, das Verfahren im Sinne des Städtebaurechts und der Städtebauförderung für ein komplexes Sozialgefüge mit ca. 10.000 Einwohnern kompetent zu steuern. Die Beauftragung eines Stadtteilmanagements ersetzt nicht die beim Amt notwendigen Personalressourcen.

Der Personalbedarf in Höhe von 1,0 Stellen zur Wahrnehmung der Projektleitung für die Neumaßnahme Mühlhausen 3 -Neugereut- im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ für die vorläufige Projektlaufzeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2016 in Entgeltgruppe 12 wird zur Kenntnis gegeben.


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