Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
543/2008
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 01.10.2008
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe pö/fr
Betreff: Neubau Bürger- und Veranstaltungszentrum
Stuttgart-Sillenbuch
- Grundsatzbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.07.2008, öffentlich, Nr. 113
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.09.2008, öffentlich, Nr. 131
Ergebnis: bei 4 Stimmenthaltungen mehrheitliche Zustimmung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 30.09.2008, öffentlich, Nr. 427
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.07.2008, GRDrs 543/2008, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Machbarkeitsstudie der Projektgemeinschaft Unold Diplomingenieure und Architekten + Architektengruppe Eckert Manthos Tagwerker (Variante 1 und Variante 2) zur Errichtung eines Bürger- und Veranstaltungszentrums in Stuttgart-Sillenbuch auf dem Standort der ehemaligen Buswendeschleife in der Kirchheimer Straße wird Kenntnis genommen.

2. Dem aktuellen Raumprogramm für das Bürger- und Veranstaltungszentrum wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der aus dem Raumprogramm entwickelten Variante 2 die weitere Planung vorzunehmen.

3. Basierend auf dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird das Hochbauamt ermächtigt, einen begrenzt offenen Architektenwettbewerb und die weitere Planung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) durchzuführen, um die Voraussetzungen für die Anmeldung des Projektes zum Haushalt 2010/2011 zu erreichen.

4. Die Kosten für den Wettbewerb in Höhe von ca. 180.000 € und die Kosten für die Weiterplanung bis Leistungsphase 3 mit ca. 190.000 € werden aus dem laufenden Budget des Amts für Liegenschaften und Wohnen gedeckt.


StRin Ripsam (CDU) begrüßt für ihre Fraktion den Neubau eines Bürger- und Veranstaltungszentrums in Sillenbuch. Hinweisend auf die Anstrengungen seiner Fraktion zur Stärkung der Infrastruktur in den Stadtbezirken findet der Bau eines Bürgerhauses auch die Zustimmung von StR Kanzleiter (SPD). Zum Bürgerhaus geben ebenfalls StR J. Zeeb (FW) und StR R. Zeeb (FDP) positive Signale.

Nach Aussage von StRin Ripsam ist der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner gestrigen Sitzung zum Ergebnis gekommen, die Variante 2 näher zu untersuchen. Im Gegensatz zur Variante 1 könnten mit der Variante 2 eventuelle Probleme für die Freiwillige Feuerwehr (FFW) minimiert werden. Ausdrücklich wird von StR Kanzleiter die Realisierung des Raumprogramms der Variante 2 befürwortet. Die erfolgten Einsparungen würden wie das Thema Wohnbebauung mitgetragen. Allerdings sieht er die architektonische Lösung der Variante 2 als verbesserungswürdig an. Wenn er die gestrige Beratung des Ausschusses für Umwelt und Technik richtig verstanden habe, werde die Gestaltung auch Thema des Architektenwettbewerbes sein. Die Beratung des Ausschusses für Umwelt und Technik bzw. das dortige Ergebnis bittet er seitens der Verwaltung nochmals darzustellen.

StR Kanzleiter artikuliert, Bezug nehmend auf einen Antrag seiner Fraktion, im weiteren Verlauf Klärungsbedarf beim Thema "Konkurrenzen bei Feuerwehrhäusern". Im Haushalt seien Beschlüsse zu Feuerwehrhäusern auf der Grundlage einer in der Vergangenheit aufgestellten und zwischen Branddirektion und dem Stadtfeuerwehrverband ausgehandelten Prioritätenliste gefasst worden. Diese Liste stelle eine beschlossene Grundlage dar und eine Änderung dürfe nur mit guter Begründung erfolgen. Zudem müsse die Frage der Landeszuschüsse beachtet werden. Die Verwaltung müsse erläutern, wie sie sich die Prioritäten vorstelle. Änderungen müssten ggf. gegenüber den Stadtbezirken Stammheim, Plieningen und Münster bzw. den dortigen Abteilungen der FFW vertreten werden. Der Stadtbezirk Sillenbuch habe, da die Verwaltung dieses nicht eingebracht habe, beim Themenfeld "Feuerwehrhäuser" in den vergangenen Haushaltsplanberatungen keine Rolle gespielt.

Grundsätzlich hinterfragt StR J. Zeeb die Gründe, weshalb die FFW mit dem Bürgerhaus zusammen untergebracht werden muss. Zudem fordert er Aussagen der Verwaltung zur Gültigkeit der bisher festgesetzten Prioritäten hinsichtlich der Realisierung von Feuerwehrhäusern, damit die Ratsmitglieder vor der Kommunalwahl 2009 in den Stadtbezirken dazu Aussagen abgeben können. Er hält Überlegungen für erforderlich, im kommenden Architektenwettbewerb z. B. folgende Varianten abzufragen: Bürgerhaus mit Veranstaltungszentrum (mit und ohne Feuerwehr), eventuell späterer Bauabschnitt mit Feuerwehr. Entsprechend äußert sich StR R. Zeeb. Darauf eingehend schildert der Vorsitzende, derzeit seien das Bezirksrathaus und die Freiwillige Feuerwehr in einem Gebäude untergebracht. Dieses Gebäude, in dem sich auch der Polizeiposten befinde, sei angemietet. Nicht machbar sei mit dem Bezirksrathaus auszuziehen und die Feuerwehr am bisherigen Standort verbleiben zu lassen. Schon zu Beginn der Überlegungen habe sich gezeigt, dass dieses der Vermieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht akzeptiere. Der vorgelegte Vorschlag, welcher im Übrigen, was die Machbarkeitsstudie anbelange, mit dem Gemeinderat abgestimmt sei, sehe in einem Bauwerk vier Funktionen vor. Dabei handle es sich um das Bezirksrathaus, die FFW, den Bürgersaal plus weiterer Räumlichkeiten für bürgerschaftliche Nutzungen und eine Stadtbücherei. Die beiden letzten Nutzungen seien neu für Sillenbuch. Die entsprechenden Raumbedarfe seien von den jeweiligen Fachämtern gemeldet worden.

Eine Lösung würde verbaut, wenn aus dieser Ausgangsposition einzelne Funktionen herausgenommen werden sollten. Deswegen dürfe dies auch nicht Gegenstand eines Realisierungswettbewerbes sein. Das Wettbewerbsergebnis sollte, wenn im Haushalt die entsprechenden Mittel bereitgestellt würden, umgesetzt werden können.

Weiter trägt der Vorsitzende vor, in der Tat gebe es auch die Themen "Feuerwehrhäuser für Stammheim und Münster". Bei Stammheim versuche die Verwaltung derzeit die Bauleitplanung im entsprechenden Gebiet voranzubringen. Erforderlich sei eine Bodenneuordnung und es müsse Grunderwerb getätigt werden. Heute könne nicht verbindlich erklärt werden, wie zügig man hier vorankomme. Im Herbst 2009 müsse entschieden werden, ob es eine realistische Prognose zur Realisierung im Doppelhaushalt 2010/2011 gebe, oder ob weitere Planungsmittel bereitgestellt werden müssten. Zu gegebener Zeit werde die Verwaltung einen aktuellen Bericht geben. Dazu, ob weitere Planungsmittel bereitgestellt werden müssten, könne heute keine Aussage getroffen werden. Auch wenn dies nicht befriedigend sei, müsse er um Verständnis bitten, dass zu Stammheim die Verwaltung heute keine abschließenden Vorschläge unterbreiten könne; zum Doppelhaushalt 2008/2009 habe die Verwaltung die GRDrs 1208/2007 vorgelegt. In einer Anlage dieser Vorlage stehe zu Stammheim: Baubeginn 2012 und zu Münster: Baubeginn 2014. Dies sei damals die Haltung des Gemeinderates und der Verwaltung gewesen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik habe den Beschlussantrag einstimmig in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Dabei sei klargestellt worden, dass nicht die Gestaltung der Variante 2 aber doch deren Raumprogramm und Funktionalität Wettbewerbsgrundlage sein solle. BM Dr. Schairer und die Feuerwehr hätten sich eindeutig für die Variante 2 ausgesprochen, nicht zuletzt aus einsatztaktischen Gründen. Die Variante 1 ließe sich so wie dargestellt nicht umsetzen, da es zwischen der Wagenhalle und den weiteren Räumlichkeiten der FFW keine Niveaugleichheit gebe. Dies sei von den funktionalen Abläufen her nicht denkbar. Neben der Gestaltung werde auch die Frage, wie der Zugangsbereich für das Bürgerhaus und das Bezirksrathaus prominenter gestaltet werden könne, zu behandeln sein. In diesen Realisierungswettbewerb müsse der Gemeinderat mit einer klaren Vorgabe gehen, da sich ansonsten kein brauchbares Ergebnis einstelle.

Dazu ergänzt BM Dr. Schairer, beide Referate und die Branddirektion stimmten völlig darüber überein, dass die Variante 1 für die feuerwehrtechnischen und die einsatztechnischen Belange nicht geeignet sei. So sei z. B. der Kurvenradius der Ausfahrt völlig untauglich. Im Raumprogramm der Variante 2 seien die für die Feuerwehr notwendigen Flächen erfasst. Für die notwendige Funktionalität müssten noch Optimierungen vorgenommen werden. Die Branddirektion werde sich weiterhin an der Entwicklung der Planung beteiligen.

StR Uhl (FDP) hebt auf den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 273/2007 zu den Haushaltsplanberatungen ab. Dort sei eine Machbarkeitsstudie für das neue Bürger- und Veranstaltungszentrum Sillenbuch gefordert worden. Richtig wäre es gewesen, wenn die Verwaltung in ihrer Prioritätenliste für die Feuerwehrhäuser an erster Stelle Sillenbuch aufgeführt hätte. Politischer Wille aller Fraktionen sei gewesen, als nächstes die Feuerwehrhäuser in Stammheim und Münster auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung müsse diesbezüglich erklären, wie sich dies umsetzen lasse. Die Verwaltung sollte mit dem Vermieter in Sillenbuch darüber sprechen, ob es keine Möglichkeit gibt, die Feuerwehr weiter am bisherigen Standort unterzubringen. Angesichts der vorliegenden Prioritätenliste seien in den betroffenen Stadtbezirken natürlich Erwartungen geweckt worden. Die Funktionalität in Stammheim wird von ihm als sehr schlecht dargestellt.

Dazu entgegnet EBM Föll, der vom Gemeinderat formulierte Auftrag entspreche nicht dem, was StR Uhl geäußert habe. Die Verwaltung habe natürlich Kontakt mit dem Vermieter, aber außer Frage stehe, dass dieser Vermieter der Stadt keine einzelnen Gebäudeteile überlassen wolle, da, wenn das Bezirksrathaus dort ausgezogen sei, das Gebäude abgebrochen werden solle. Das Grundstück solle einer Wohnnutzung zugeführt werden. Angesichts dessen müssten keine vertiefenden Verhandlungen geführt werden. Bei der Annahme, dass erst im Jahr 2018 in Stammheim auf Baustelle gegangen werde, handle es sich um eine Worst-Case-Betrachtung. Für die Verwaltung gelte der Auftrag, die planungsrechtlichen und grundstückstechnischen Voraussetzungen für das Feuerwehrhaus Stammheim so rasch wie möglich zu schaffen. Für realistisch sehe die Verwaltung einen Baubeginn im Jahr 2012 an, wenn es nicht unerwartete Schwierigkeiten bei der Bodenneuordnung gebe. Sollte es dort zu einer amtlichen Umlegung kommen, müsste bis zu deren Rechtskraft mit zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Dies sei der Grund, weshalb sich die Verwaltung darüber Überlegungen gemacht habe, was im Worst-Case-Fall passiere. Hilfreich sei es nicht, wenn in den Diskussionen vor Ort ausschließlich die Worst-Case-Szenarien betrachtet würden.

Laut StR Kanzleiter muss vermieden werden, dass, die Erwartungen, welche sich aufgrund der anstehenden Beschlussfassung ergeben, nicht bereits als Vollzug dargestellt werden. Wenn es finanziell machbar sei und wenn die planerischen Themen abgearbeitet seien, könne dieses Projekt auch umgesetzt werden. Die festgelegte Prioritätenfolge für Feuerwehrhäuser gelte weiterhin [Obertürkheim, Plieningen, Stammheim (als Neubau) und Münster mit Erweiterungsbau]. Änderungen müssten politisch entschieden werden. Sillenbuch komme hinzu. Die Verwaltung müsse sich rechtzeitig dem Thema Landesförderung annehmen.

StR R. Zeeb sieht die in den Jahren 2006/2007 aufgestellte Forderung, dass eine deutliche Reduzierung der Baukosten von 13,7 Mio. € erfolgen soll, durch die jetzt genannte Summe von 12,7 Mio. € (Reduzierung von 7,26 %) als nicht erfüllt an. Weitere Einsparmöglichkeiten fragt er nach. Finanziell, so daraufhin EBM Föll, handle es sich um eine erhebliche Investition. Die Summe von 12,7 Mio. € beinhalte eine Kostenprognose (ohne Grundstück). Zu berücksichtigen sei, dass die Stadt durch die Wohnbebauung, welche die Variante 2 ermögliche, zwischen 2,5 und 3 Mio. € an Grundstückserlösen erzielen könne. Im Saldo könne daher von einer finanziellen Belastung in der Größenordnung von 10 Mio. € gesprochen werden. Nicht eingerechnet seien eventuelle Landeszuschüsse für den von der FFW genutzten Bauteil. Eine "Riesensumme" werde dies allerdings nicht sein. Im Übrigen fielen die derzeitigen Anmietungskosten in Höhe von115.000 €/Jahr weg. Kapitalisiert entspreche dies einer rezufinanzierenden Summe in der Größenordnung von 2 Mio. €. Indem er sich an StRin Ripsam wendet fährt er fort, er könne nicht zusagen, dass dieses Projekt von der Verwaltung für die kommenden Haushaltsplanberatungen für die grüne Liste vorgeschlagen werde. Zunächst einmal müsse die finanzielle Situation der Landeshauptstadt im Herbst 2009, die finanziellen Prognosen für 2010/2011 und wo Akzente im kommenden Haushaltsplan liegen sollen, abgesehen werden können. Zudem werde es aus dem Bereich der Bezirksrathäuser und dem Bereich der Feuerwehr noch andere Projekte geben. Beispielsweise nennt er die Sanierung des Bezirksrathauses in Bad Cannstatt; dazu komme in einigen Wochen eine Vorlage. Zwingenden Handlungsbedarf gebe es zudem bei der Feuerwache Filder (Berufsfeuerwehr). Angesichts der erheblichen Probleme stehe dort eine Sanierung an. Diese Maßnahmen, zu denen es zwischen dem Referat RSO und dem Referat WFB Einvernehmen gebe, würden sich in der Größenordnung zwischen 3 und 5 Mio. € bewegen. Das Referat RSO spreche sogar von einem höheren Aufwand. Dies alles sei in einen Kontext zu bringen.

Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters hinsichtlich der Gestaltung und auch zum Thema "Gesamtschau der Feuerwehr bezogen auf die kommenden Haushaltsplanberatungen" bestätigt BM Dr. Schairer. Dabei betont er ebenfalls, auch bei der Berufsfeuerwehr müssten erhebliche Maßnahmen/Probleme bewältigt und die Projekte der Feuerwehr müssten in einem Gesamtkontext betrachtet werden. Die fünf Feuerwachen wiesen erheblichen Nachholbedarf auf. Zudem stehe die Frage, wie viel Feuerwachen man in Stuttgart überhaupt noch haben will, an.

Heute, so StRin Ripsam, müsse insbesondere über den finanziellen Rahmen des Projektes gesprochen werden. Da dieser nicht gerade gering sei, sollte analog den Bürgerzentren in den Stadtbezirken Vaihingen und Möhringen auch für dieses Projekt bis zu den kommenden Haushaltsplanberatungen nach Sponsoren gesucht werden. Die Finanzierung bzw. der Zeitpunkt zur Realisierung muss laut StR Kanzleiter im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen geklärt werden. Dabei müsse noch ein Abwägungsprozess mit den Planungen in anderen Stadtbezirken stattfinden.

Nachdem Herr Theilen (GPR) auf die Beteiligung des GPRs in Form einer Anhörung bei dem Geplanten aufmerksam macht, erklärt EBM Föll, in der jetzigen Phase sei es noch nicht für notwendig angesehen worden, den GPR um Stellungnahme zu bitten. Bei der Planung seien die üblichen städtischen Standards für Büroflächen angelegt worden. Der GPR werde dann, wenn das Wettbewerbsergebnis vorliege, beteiligt.

Zu einer Frage von StRin Ripsam bezeichnet Herr N. N. (HochbA / Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), eine Erhöhung der Anzahl teilnehmender Büros, wie sie von StR J. Zeeb vorgeschlagen wird, als finanziell unproblematisch. Nur der Bearbeitungsaufwand werde sich erhöhen. In einer separaten Vorlage werde der Wettbewerb im Ausschuss für Umwelt und Technik noch dargestellt.

Beim EU-weiten Bewerbungsverfahren, so StR J. Zeeb (FW), sei vorgesehen, vier Büros zu setzen und lediglich acht weitere Büros einzuladen. Da er dieses Verhältnis
als überdenkenswert ansieht, stellt er zum Ende der Aussprache den Antrag, fünf Büros zu setzen und zehn Büros einzuladen.


Dazu stellt EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Antrag für das EU-weite Ausschreibungsverfahren, fünf Büros zu setzen und zehn Büros einzuladen, mehrheitlich zu.

Mit dieser Maßgabe stimmt der Verwaltungsausschuss dem Beschlussantrag einmütig zu.
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