Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
391a
15c
VerhandlungDrucksache:
644/2003
GZ:
AK
Sitzungstermin: 07/23/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe kr
Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2002
Strukturelle Maßnahmen der Verwaltungsreform
zur Konsolidierung des Stadthaushalts und
Maßnahme III. Nr. 12
- Sachstand E-Government und (interne)
elektronische Geschäftsprozesse (Workflow),
E-Procurement, Optimierung Bauverwaltung sowie
Immobilienmanagement
und weiteres Vorgehen -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 04.07.2003, GRDrs 644/2003.

Das Papier des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 21.07.2003 (Tischvorlage) ist ebenfalls beigefügt.

Dieses Papier, so BM Murawski einführend, sei auf Wunsch des Reform- und Strukturausschusses (RSA) erstellt worden. Demnach gehe die Verwaltung, im optimalsten Fall, von einem erreichbaren Einsparvolumen in Höhe von 63,5 Mio. €/Jahr aus. In dem sogenannten "Mai-Papier" des Jahres 2002 seien von der Verwaltung noch 98,7 Mio. €/Jahr benannt worden. Bezüglich des Rückgangs verweist der Vorsitzende auf die auf der Seite 3 des genannten Papiers dargestellte Tabelle.

StR Föll (CDU) bemerkt, seine Fraktion hätte sich mehr Mut seitens der Verwaltung was die Umsetzung der vier Maßnahmenblöcke E-Government, E-Procurement, Optimierung Bauverwaltung und Immobilienmanagement angehe. Bei diesen vier Bereichen, welche immerhin ein Einsparvolumen von ca. 40 Mio. €/Jahr aufwiesen, befinde man sich erst "auf dem Weg zu den Startblöcken". Die CDU-Gemeinderatsfraktion werde der Vorlage heute zustimmen. Bis zum Herbst müsse aber die Verwaltung zügig die notwendigen Beschlussvorlagen mit entsprechenden Zielbeschlüssen wie beim E-Government für das E-Procurement, für die Bauverwaltung und das Immobilienmanagement einbringen. Wenn BM Murawski hierzu die Rückendeckung des Ausschusses benötige, könne ein entsprechender Auftrag auch beschlossen werden. Seine Fraktion sei zudem bereit einen Grundsatzbeschluss zum Immobilienmanagement dergestalt zu fassen, dass in diesem Bereich wieder eine Zentralisierung eingeführt werde. Dieser Bereich müsse möglichst optimal geführt werden.

Eine zustimmende Kenntnisnahme der Vorlage könne seine Fraktion, so StR Kanzleiter (SPD), heute nicht verweigern. Eine gewisse Skepsis wolle er aber bezogen auf die Realisierbarkeit der geweckten Erwartungen äußern. Einsparungen könnten einmal durch das Einführen neuer technischer Verfahren (Innovation) und zum anderen durch den Abbau von Qualität und Leistungen erzielt werden. Das Letztere lehne seine Fraktion ab. Eine Zentralisierung des Immobilienmanagements zur Erzielung besserer Ergebnisse könne er sich durchaus vorstellen. Dieses könne aber nicht im Zurufverfahren entschieden werden. Die einzelnen Fachverwaltungen müssten hier einbezogen werden. Zunächst müsse sich hier die Verwaltung intern einigen, um dann gegebenenfalls eine Vorlage vorzulegen.

Danach erklärt BM Murawski, er wolle gerne eine Beauftragung beschließen lassen, dass bis zu den Haushaltsplanberatungen seitens der Verwaltung konkrete Beschlussanträge vorgelegt werden.

Zum Immobilienmanagement ruft der Vorsitzende ein vor Jahren in Auftrag gegebenes Markterkundungsverfahren in Erinnerung, in dessen Rahmen abgeklärt werden sollte, welche Aufgaben aus dem Bereich des Immobilienmanagements überhaupt vergeben werden können. Daraus habe damals ein Beschluss zur Durchführung eines Pilotprojektes, mit einer Vergabe des Facility-Managements, resultiert. Dieser Pilot sei dann im Zusammenhang mit dem Dezentralisierungsbeschluss eingefroren worden, um abzuwarten, zu welchen wirtschaftlichen Ergebnissen das Immobilienmanagement in der Eigenregie der Ämter komme.

Zum Immobilienmanagement ergebe sich für ihn die Zusatzfrage, ob die Verwaltung lediglich einen Beschlussantrag bezüglich einer möglichen Zentralisierung vorlegen solle, je nach dem zu welchem Ergebnis die verwaltungsinternen Gespräche führten (letztendlich entscheide dies der Oberbürgermeister) oder ob die Verwaltung dann das Thema erneut aufgreifen solle, welche Teile, in welchem Umfang mit welchem Kostenreduzierungspotential überhaupt vergeben werden könnten. Mittlerweile gebe es Beispiele von öffentlichen Händen die entsprechend vorgingen und bei denen dann die Sinnhaftigkeit einer solchen Vorgehensweise hinterfragt werden könne.

In diesem Zusammenhang spricht StR Föll von einem offenen Auftrag und verweist auf die in der Vergangenheit erfolgte Beschlussfassung bzw. auf die lediglich ausgesetzte Beschlussumsetzung.

Beim Themenfeld "Vergabe des Immobilienmanagements" vermisst StR Kanzleiter Ergebnisse der bisher beim Immobilienmanagement praktizierten Vorgehensweise. Diese Ergebnisse sollten der Zentralisierungsvariante bzw. in einem dritten Schritt der Vergabe (einzelner Teile) des Immobilienmanagements gegenübergestellt werden. Er regt an, sich zunächst auf die ersten beiden Schritte zu beschränken. Mit dem vorstehenden Beschluss sieht BM Murawski diese beiden ersten Schritte bereits als beschlossen an. Insofern sei nur noch die Frage offen, ob parallel dazu auch die Vergabe des Immobilienmanagements geprüft werden solle. Nachdem sich StR Barg (CDU) für eine parallele Vorgehensweise ausspricht ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.