Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1238/2009
Stuttgart,
11/20/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Leonhardsviertel - Planung der Umnutzung
des Züblin-Parkhausareals nach 2011


Beantwortung / Stellungnahme


Im Rahmen der ersten Lesung hat die Verwaltung zugesagt, die Klauseln im Erbbaurechtsvertrag zur Entschädigungsregelung bei Zeitablauf und zur Verlängerungsoption darzulegen.

Im Erbbaurechtsvertrag vom 3. August 1961 ist diesbezüglich folgendes vereinbart:


Zeitablauf

11. Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf
Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, so hat die Stadt dem Erbbauberechtigten für die Bauwerke eine Entschädigung in Höhe von 4/5 ihres gemeinen Werts z. Zt. des Ablaufs zu bezahlen.“

Dies bedeutet, dass die Landeshauptstadt dem Erbbauberechtigten bei Zeitablauf (31. Dezember 2011) eine Entschädigung in Höhe von 4/5 des Gebäudewerts zum Zeitpunkt des Ablaufs zu bezahlen hat. Eine Wertermittlung müsste ggf. noch erstellt werden.


Verlängerungsoption

21. Verlängerung des Erbbaurechts
Falls nach Ablauf des Erbbaurechts noch ein weiteres Bedürfnis für eine Anlage gleicher oder ähnlicher Art besteht, erklärt sich die Stadt auf Antrag zu einer Verlängerung des Erbbaurechts bereit.“

Nach gegenwärtigem Stand ist davon auszugehen, dass Züblin von der Verlängerungsoption Gebrauch machen wird, da das Parkhaus über eine gute Auslastung verfügt und sich in einem guten baulichen Zustand befindet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

372/2009 Ziffer 3 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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