Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 594/2002
Stuttgart,
03/04/2003



Hort-Konzept 2000drei



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.3.03
24.3.03
26.3.03



Beschlußantrag:

1. Dem Hort-Konzept 2000drei wird zugestimmt. (Anlage 1)

2. Die Gebührentabelle zur Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart vom 15. November 2001 (Stadtrecht 4/6) wird gemäß Anlage 2 geändert.

3. Dem erforderlichen Stellenmehrbedarf über 6,3 Stellen stehen entsprechende Stellenstreichungen gegenüber.


Begründung:


Die Beratungen des Gemeinderats zum Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern, der intensive öffentliche Diskurs über PISA und die Gespräche zwischen den Kommunen und dem Land hinsichtlich der Finanzierung entsprechender Angebote machen die Dynamik deutlich, von der auch die Schulkindbetreuung gegenwärtig geprägt ist. Deshalb ließen sich der städtische Träger und die Fachkräfte seiner zentralen Hort-AG bei der Ausarbeitung des Hortkonzeptes 2000drei von folgenden Zielen leiten:
  1. Auswertung der Erfahrung und Rückwirkungen im Zusammenhang mit der verlässlichen Grundschule.
  2. Zwischenbilanz der Angebotsentwicklung in der Schulkindbetreuung.
  3. Entwicklung von Qualitätszielen.
  4. Entwicklung eines Übergangskonzeptes für ältere Hortkinder.
  5. Modifizierung der Vereinbarung vom 18.07.2001 mit dem Landesjugendamt bezüglich Gruppengrößen in reinen Hortgruppen.


Die konzeptionelle Bearbeitung hatte im wesentlichen folgende Ergebnisse:

zu 1:

Die Konzentration des zeitlichen Betreuungsbedarfes auf den Mittags- und Nachmittagsbereich im Zuge der Einführung der verlässlichen Grundschule hat eine Änderung der Öffnungszeiten während den Unterrichtswochen zur Folge.

zu 2:

Es gibt eine signifikante Differenz zwischen dem Angebot von städtischen Ganztagesplätzen für 3- bis 6-Jährige (pro Jahrgang 714 Kinder) und von Hortplätzen (458 Kinder pro Jahrgang), so dass strukturell zur Zeit rund 250 Plätze allein für den "internen" Bedarf fehlen. Hervorzuheben ist ferner der deutlich wachsende Bedarf an Schulkindbetreuungsplätzen generell und der starke Zuwachs von entsprechenden Betreuungsangeboten insbesondere in altersgemischten Gruppen. Vor allem in den neuen Kindertagesstätten hat sich dieses Angebot als die flexibelste Reaktionsform auf die dynamische Nachfrage-Entwicklung insbesondere in den Neubaugebieten erwiesen. Als neue Angebotsform wird “Hort an der Schule” nach den Erfahrungen in Riedenberg ausgebaut (vergl. GRDrs 836/2002). Allerdings gibt es hier erhebliche Umsetzungsprobleme wegen fehlender Raumressourcen in den Schulgebäuden.

zu 3:

Die Verantwortung für die Umsetzung der im Hortkonzept 2000drei genannten Qualitätsziele obliegt den Einrichtungs- und den Bereichsleitungen. Diese Ziele sollen im Zusammenhang mit einem für den gesamten städtischen Kitabereich gültigen Qualitätsentwicklungsprozess umgesetzt werden.

zu 4:

Ausgehend von der bereits seit Jahren feststellbaren Konzentration der Betreuung auf die Altersgruppe der Grundschulkinder (im Vergleich zu einem früher höheren Anteil auch älterer Schulkinder) soll das unter Ziffer 4 der Anlage entwickelte Übergangskonzept auch Kindern beim Wechsel in weiterführende Schulen einen sicheren Übergang in Form einer Teilzeitbetreuung ermöglichen. Dies entspricht auch einem deutlich artikulierten Elternbedarf. Die Umsetzung dieses Übergangskonzeptes wird zusätzliche Platzressourcen für eingeschulte Kinder schaffen. Mit dem Konzept ist eine Ergänzung der 2001 beschlossenen Gebührenregelung erforderlich.

zu 5:

Um seitens des Landesjugendamts eine Betriebserlaubnis für 35 altersgemischte Gruppen zu erhalten, in denen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2001 die Platzzahl von 15 auf 18 Plätzen erhöht wurde, wurde im Juli 2001 eine Vereinbarung mit dem Landesjugendamt abgeschlossen, welche auch eine Reduzierung der Hortgruppengrößen auf die Regelgröße von 20 Plätzen pro Gruppe spätestens zum 1.9.2003 vorsieht. Im Zusammenhang mit dem beiliegenden Übergangskonzept und der anhaltenden Nachfrage nach Hortplätzen soll ein Platzabbau zum 1.9.2003 an gesicherten Standorten in der Gesamthöhe von 330 Plätzen vermieden werden. Einer Modifizierung der 2001er Vereinbarung wird seitens des Landesjugendamtes allerdings nur zugestimmt, wenn die Personalausstattung im Zweitkräftebereich (zur Zeit jeweils 25 Wochenstunden-Arbeitsverträge) entsprechend angepasst wird (siehe Modellrechnung unter Ziffer 5 des Hortkonzeptes 2003). Dem erforderlichen Stellenmehrbedarf in Höhe von 6,3 Stellen stehen entsprechende Stellenstreichungen gegenüber. Die konkrete Umsetzung erfolgt zum Stellenplan 2004/2005.

Beteiligte Stellen

Die Referate A und F haben der Vorlage zugestimmt.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

2

Anlage 1: Hort-Konzept 2000drei
Anlage 2: Übergangskonzept für ältere Hortkinder Gebührenregelung