Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 3100-01
GRDrs 53/2008
Stuttgart,
07/04/2008



Mobilitäts-Erlebniszentrum Stuttgart
hier: Betreiberauswahl und weiteres Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.07.2008
16.07.2008
17.07.2008



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt nimmt zustimmend Kenntnis vom Votum des Beirats Mobilitäts-Erlebniszentrum am 5. Juni 2008, die Hamburger Petri & Tiemann GmbH als bevorzugten Bieter für das geplante Mobilitäts-Erlebniszentrum an der Mercedesstraße mit der weiteren Entwicklung des Projekts und dem künftigen Betrieb des MEZ entsprechend den unterlegten Eckpunkten eines Betreibervertrags zu beauftragen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den in Eckpunkten vorliegenden Betreibervertrag rechtsverbindlich abzuschließen, sobald die noch offenen Detailfragen ausverhandelt sind. Die Eckpunkte künftiger Kooperationsverträge mit der Stuttgarter Straßenbahnen AG und Stuttgarter Historische Straßenbahnen e.V. (SSB/SHB) und Planetarium sind Bestandteile dieser Eckpunkte und werden im Einzelnen noch ausformuliert.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Realisierung des Neubaus an der Mercedesstraße ein VOF-Verfahren mit integriertem begrenzt-offenen Wettbewerb nach GRW vorzubereiten und dazu eine europaweite Präqualifikation durchzuführen. Die Auslobung im Einzelnen ist im Herbst 2008 durch Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Besitzgesellschaft als 100 %-ige Tochter der Stadt vorzubereiten. Diese Besitzgesellschaft soll den Neubau des MEZ (25 Mio. € Baukosten inkl. Planung) und des Planetariums (5 Mio. € städtischer Investitions-Zuschuss) finanzieren. Im Wege einer Kapitalherabsetzung wird das gezeichnete Kapital der SVV GmbH um 25 Mio. € herabgesetzt. Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SVV GmbH alle dazu notwendigen Erklärungen abzugeben. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirtschaftsunternehmen Gespräche zur Bildung eines Kuratoriums aufzunehmen mit dem Ziel, die Finanzierung der Ausstattung des Mobilitäts-Erlebniszentrums entsprechend der Konzeption vom November 2006 sicherzustellen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Jugendverkehrsschule in der oberen Halle des ehemaligen Straßenbahndepots planerisch, baulich und hinsichtlich der Finanzierung vorzubereiten.

7. Für die Durchführung des Architekturwettbewerbs sowie die Honorare im Zusammenhang mit der weiteren Vertrags- und Konzeptentwicklung werden insgesamt 800.000 € zur Verfügung gestellt, die nach Gründung der Besitzgesellschaft von dieser zu erstatten sind.

Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Verwaltungshaushalt 2007 bei AHSt. 1.3100.6210.000 - Planung Science Center - außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Diese Mehrausgabe wird gedeckt durch Sperrung von Mitteln in gleicher Höhe bei AHSt. 1.9140.8500000, Deckungsreserve.


Begründung:


1. Räumliche Konzeption

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat am 19. Juli 2007 die Zielsetzung und Konzeption eines „Mobilitäts-Erlebniszentrums Stuttgart“ (MEZ) zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine detaillierte Konzeption zur Besitz- und Betreiberstruktur sowie zur Finanzierung zu erstellen. Darüber hinaus sollte ein Betreiberwettbewerb durchgeführt werden.

Mit dem Mobilitäts-Erlebniszentrum (MEZ) wird im „Neckarpark Stuttgart“ ein weiterer Ort für die Attraktivierung des gesamten Gebietes geschaffen. Hier entsteht eines der attraktivsten und besucherstärksten Freizeit- und Sportzentren Europas. Genannt seien nur die Hanns-Martin-Schleyer-Halle, die Porsche-Arena, das Carl-Benz-Center, das Gottlieb-Daimler-Stadion und die neue Mercedes-Benz-Welt. Beim Cannstatter Bahnhof, Ecke Kegelen-/Elwertstraße ist für Ende 2008 der Baubeginn des Jugend- und Familienhotels vorgesehen.

1. Im Zentrum des MEZ steht ein Neubau an der Mercedesstraße mit ca. 8.000 m² Fläche, der Veranstaltungsräume und Ausstellungsflächen für das MEZ, ein Restaurant und einen Ausstellungs-Shop beherbergen sowie das Planetarium integrieren soll.

2. Die untere Halle des Straßenbahndepots wird als Schaudepot für historische Straßenbahnen genutzt. Die Einrichtung einer Schauwerkstatt in einen bestehenden Anbau der unteren Halle ist geplant. Die bisherigen Anbauten an die untere Halle (Kantine und ehemalige Fahrschule) werden teilweise abgebrochen.

3. Durch den Gleisanschluss ist aus der oberen Halle heraus ein Betrieb mit historischen Straßenbahnen möglich, der von SSB / SHB e.V. durchgeführt wird.


4. Jugendverkehrsschule

2. Betreiber des MEZ

a) Auswahlverfahren

Das MEZ soll ein kultureller Lern- und Erlebnisort sein, um die historische und zukünftige Entwicklung der Mobilität einem breiten Publikum erlebbar zu machen. Die Mobilität soll dabei als unveränderbares Kernthema im Mittelpunkt des Erlebniszentrums stehen.

Das MEZ hat den pädagogischen Anspruch, naturwissenschaftliche und technische Phänomene durch eigenes Erleben „begreifbar" zu machen und damit Neugierde, Motivation und ein positives Lernklima für Naturwissenschaften insbesondere bei Schülern („verlängertes Klassenzimmer") erlebnisorientiert zu wecken.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat auf der Grundlage einer Markterkundung die Konzeptplanung und den Betrieb eines Mobilitäts-Erlebniszentrums in Stuttgart nach den Bestimmungen der VOL/A europaweit ausgeschrieben. Der Beirat Mobilitäts-Erlebniszentrum hat sich in seiner Sitzung vom 5. Juni 2008 unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien für die Konzeption (Inhalt und Betrieb) der Hamburger Petri & Tiemann GmbH (P & T) und der Hamburger Agentur Missall, Gies + Partner ausgesprochen.


Konzeption

Die Konzeption von P & T verspricht, im geplanten MEZ den geforderten pädagogischen Anspruch zu realisieren. Der Beirat Mobilitäts-Erlebniszentrum sieht bei diesem Konzept auch die gute Chance, dass sich bei der Planung und Einrichtung etwa von Experimentierstationen vor allem auch Firmen aus der Region Stuttgart und Forschungseinrichtungen (z.B. Informationszentrum des Sofia-Projekts der Universität Stuttgart) beteiligen können.

Überzeugen konnte P & T insbesondere mit der von der Landeshauptstadt erwarteten betrieblichen Qualität, und hier v.a. mit dem deutlich stärkeren Einsatz von pädagogischem Personal. Unter anderem die höheren Business Plan-Ansätze für die notwendigen Reattraktivierungen lassen zudem eine höhere wirtschaftliche Nachhaltigkeit erwarten.


Wirtschaftliche Perspektiven

P & T bietet für die Landeshauptstadt auch gute wirtschaftliche Perspektiven: Angeboten wird ein Fest-Pachtzins in Höhe von jährlich 250.000 € netto, der unabhängig von der tatsächlichen Besucherzahl anfällt. Ab 400.001 Eintritt zahlenden Besuchern pro Kalenderjahr wird zusätzlich ein Ergebnis-Pachtzins von EUR 1,75 netto pro weiteren Besucher angeboten.

Es ist von Anfang an unser Ziel gewesen, dass die Stadt keinen Zuschuss für den laufenden Betrieb des MEZ gibt.

· Eine ausreichend hohe Pachtzahlung ist zur Sicherstellung der Liquidität der Besitzgesellschaft notwendig. · Eine ausreichend hohe Pachtzahlung ist auch notwendig, um den Vorsteuerabzug aus den Investitionskosten geltend machen zu können.
Die laufenden Aufwendungen der Besitzgesellschaft (ohne Abschreibungen) werden auf 300.000 € pro Jahr geschätzt. Eine Pacht, die deutlich unter diesem Betrag liegt, wäre ein starkes Indiz für die fehlende Unternehmereigenschaft und würde wegen des dann nicht möglichen Vorsteuerabzugs zu Mehrkosten bei den Investitionen von rd. 4,75 Mio. € führen.

Nach Einschätzung unserer Kämmerei und von Steuerexperten kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Pachtangebot von P & T in Höhe von 250.000 € sowie einer geschätzten Pacht des Planetariums in Höhe von 100.000 € (s. Ziff. 3 c), d.h. insgesamt mindestens 350.000 €, den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug Genüge getan wird.


b) Betreibervertrag

Auf der Grundlage des Votums des Beirats wird mit P & T ein Vertragsentwurf erarbeitet, der die weitere Zusammenarbeit regelt und auf Eckpunkten basiert (Anlage 4), die aus unserer Auslobung und dem Angebot von P & T heraus entwickelt wurden.

Wir wollen dabei schrittweise vorgehen:

· Zunächst wird die weitere Projekt- und Konzeptplanung mit P & T definiert.

· Der spätere Betrieb des MEZ wird in allen Facetten geregelt.

· Und schließlich bestimmt der Vertrag auch das Pachtverhältnis mit P & T hinsichtlich der Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten und Exponate des MEZ mit der Betriebsverpflichtung.

Die Vertragslaufzeit soll auf zunächst 10 Jahre festgelegt werden, Verlängerungen sind einvernehmlich möglich. Der Betriebsteil des Betreibervertrags soll erst dann wirksam werden, wenn der vorgesehene Architektenwettbewerb (s. Ziff. 3) erfolgreich abgeschlossen und die Finanzierung der Exponate und Themeninseln durch Sponsoren gesichert ist. Außerdem muss ein detailliert ausgearbeitetes inhaltliches und pädagogisches Konzept in Fortentwicklung des bisherigen Angebots von P & T vorliegen. Dazu gehört auch die künftige Namensgebung für das MEZ, die einvernehmlich zwischen Besitzgesellschaft und Betreiber abgestimmt werden soll. P & T haben bislang den Arbeitstitel „avanti“ gewählt. Der Arbeitstitel „Mobilitäts-Erlebniszentrum“ muss auf jeden Fall ersetzt werden. Schließlich müssen die zwischen P & T und der SSB/SHB sowie dem Planetarium abzuschließenden Verträge unter Dach und Fach sein.

Die wesentlichen Inhalte dieses Vertrags wurden bereits einvernehmlich formuliert, es sind lediglich noch einige Details auszuverhandeln. Daher schlage ich vor, dass mich der Gemeinderat auf der Grundlage der vorliegenden Eckpunkte ermächtigt, mit Herrn Dr. Petri nach der gesetzlichen Einwendungsfrist gegen die Betreiberauswahl den endgültig ausverhandelten Betreibervertrag zu unterzeichnen.


3. Weiteres Vorgehen

a) Architektenwettbewerb für Neubau und Planetarium

Als Verfahren soll ein VOF-Verhandlungsverfahren mit integriertem, begrenzt offenem Architektenwettbewerb nach GRW durchgeführt werden. Für ein solches Verfahren ist es notwendig, dass eine europaweite Ausschreibung im Sinne einer Präqualifikation erfolgt, wie dies bereits bei der Auslobung für die Betreibersuche im vergangenen Jahr der Fall war. Für diese Phase sollten wir die Sommerpause nutzen, sodass wir im Oktober diesen Jahres den Beschluss zur Auslobung eines Architekturwettbewerbs im UTA herbeiführen können.

Es ist vorgesehen, dass von der Stadt Stuttgart 8 Büros im Teilnehmerfeld gesetzt werden. Aus den anderen Bewerbungen werden 16 Architekturbüros hinzugenommen, die die Aufgabe bearbeiten. Die Bewertung dieser 24 Architekturbüros erfolgt auf anonymen Wettbewerbsentwürfen, die auf Basis einer definierten Aufgabenstellung (Auslobung) erarbeitet werden. Diese Entwürfe werden nach der Vorprüfung durch ein noch zu bestimmendes Preisgericht beurteilt. Der Preisträger soll dann mit weiteren Planungsphasen beauftragt werden.

Hierzu hat P & T sein Nutzungs-, Flächen- und Planungs-Konzept bis zum 1. September 2008 so weiter zu entwickeln, dass es Grundlage des Architektenwettbewerbs wird.

Die Zeitachse im Einzelnen:

1. August bis 10. September 2008:europaweite Ausschreibung im Sinne einer Präqualifikation
Ende September 2008:Auswahl der 16 Büros
15. Oktober: Beschluss UTA zur Auslobung
Weihnachten:Abgabe
Anfang Januar 2009: Vorprüfung
Ende Januar 2009: Preisgericht
Frühjahr 2010:Baubeginn
Frühjahr 2011:Baufertigstellung, Inneneinrichtung
Sommer 2011: Geplante Eröffnung
Mit der Durchführung des Wettbewerbs soll die Firma Drees & Sommer beauftragt werden.

Zur Realisierung des Mobilitäts-Erlebnis-Zentrums ist es notwendig, das bestehende Planungsrecht in den Quartieren zwischen der Elwertstraße, Daimlerstraße und Mercedesstraße zu ändern. Das bestehende Planungsrecht (Baustaffel aus dem Jahr 1935, Gemeinbedarfsfläche und Gewerbefläche aus dem Jahr 1966) ist nicht geeignet, um die vorgesehene Planung baurechtlich zu genehmigen. Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs wird Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans sein.

Für eine Erfolg versprechende Sponsorenansprache halte ich es für dringend notwendig, dass wir das MEZ im Sommer 2011 eröffnen können, wenn die Feierlichkeiten zum 125jährigen Jubiläum der Erfindung des Automobils auf dem Höhepunkt sind. Dieses Zeitziel macht es notwendig, den Architektenwettbewerb so rasch wie möglich in die Wege zu leiten, um zeitnah den notwendigen Bebauungsplan, die weiteren Planungen des MEZ sowie die Bauausführung umzusetzen.


b) Gründung einer Besitzgesellschaft

Es besteht die Absicht, eine Besitzgesellschaft zu gründen, die Eigentümer des MEZ ist und dieses an den Betreiber verpachtet. Die steuer- und gesellschaftsrechtlichen Fragen wurden in Zusammenarbeit mit der SSB, der SVV und externer Beratung untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Gründung einer städtischen Tochtergesellschaft als MEZ-Besitzgesellschaft die beste Alternative darstellt.

Spätestens vor einem endgültigen Beschluss des Gemeinderats zum Bau von MEZ und Planetarium muss die Besitzgesellschaft des MEZ förmlich gegründet sein, die mit den erforderlichen Mitteln für die Baukosten auszustatten ist und die bis dahin von der Landeshauptstadt vorab getragenen Kosten zu erstatten hat.


Neubau an der Mercedesstraße

Die Grundstücke zwischen Mercedesstraße und Veielbrunnenweg, auf denen das MEZ errichtet werden soll, sind derzeit im Besitz der SSB AG. Die Landeshauptstadt wird diese Grundstücke von der SSB AG erwerben und zugunsten der Besitzgesellschaft ein Erbbaurecht zu vergünstigten Konditionen bestellen. Der Neubau soll unter Hinzuziehung einer externen Projektsteuerung erstellt werden. Die Besitzgesellschaft wird dazu von der Landeshauptstadt mit den erforderlichen Mitteln in Höhe der Baukosten (für das MEZ ohne Planetariumskuppel insgesamt 25 Mio. €) ausgestattet.

Die Finanzierung erfolgt durch eine Kapitalherabsetzung bei der SVV GmbH. Möglich wird dies durch die gute Kapitalausstattung der SVV. Im Jahr 2006 ergab sich durch den Verkauf des Hochhauses Freiberg eine außerordentliche Einnahme in Höhe von 11,3 Mio. €. Daneben entstand bei den Spezialfonds mit einem ursprünglichen Wert von 550 Mio. € durch geringere Fondsentnahmen und gute Renditen ein Fondsvermögen per 31.12.2007 in Höhe von 623,5 Mio. €. Nach der Kapitalherabsetzung beträgt das gezeichnete Kapital der SVV GmbH 20 Mio. €. Die Kapitalrücklage und die anderen Gewinnrücklagen der SVV in Höhe von zusammen 662,8 Mio. € sind davon nicht betroffen. Die SSB-Verluste können weiterhin aus dem Fondsvermögen gedeckt werden.

Die Aufnahme von Krediten wird nicht notwendig. Die Aufsichtsräte von SSB und SVV wurden über die Planungen bereits informiert und sind in das weitere Procedere eingebunden.


Bau des Planetariums

Die Besitzgesellschaft ist ebenfalls verantwortlich für den Bau des Planetariums. Zur Finanzierung der anteiligen Baukosten inkl. der notwendigen Ausstattung erhält die MEZ-Besitzgesellschaft einen Investitions-Zuschuss der Landeshauptstadt in Höhe von 5 Mio. €. Eine eigentumsmäßige Abtrennung des Bauteils „Planetarium“ ist bei dieser Konzeption mit einer 100%igen städtischen Gesellschaft als Eigentümerin nicht erforderlich. Ausreichend ist die Einräumung eines langfristigen Nutzungsrechts.


c) Betrieb des Planetariums

Den Betrieb des Planetariums soll wie bisher die Landeshauptstadt (Kulturamt/Planetarium) übernehmen. Er soll unabhängig vom Betrieb des Erlebniszentrums erfolgen. Vom Betreiber des Mobilitäts-Erlebniszentrums wird, im Sinne eines Center-Managements, eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Planetariums gefordert. Synergien entstehen bei der Nutzung der Vortragsräume, von Eingangsbereich, Ticketing, Kasse, Cafeteria, Labors, Marketing. Dies ist in einem Kooperationsvertrag bis zum Herbst 2008 abschließend zu regeln, der derzeit im Dialog mit P & T formuliert wird (vgl. „Eckpunkte“ Anlage 5).

Das Planetarium wird eine jährliche Pachtzahlung an die Besitzgesellschaft in Höhe von 100.000 € als auch einen Kostenbeitrag von 275.000 € an die Betreibergesellschaft für Energie, Reinigung, Pflege Außenbereiche, Reparaturen, Versicherungen, Marketing und Vertrieb sowie einen Personalpool leisten.

2007 haben rd. 140.000 Besucher die Sternenvorführungen des Planetariums besucht. Die Eintrittspreise liegen bei 6 € bzw. ermäßigt 4 €, insgesamt wurden rd. 625.000 € eingenommen. Der Zuschussbedarf (ohne kalkulatorische Kosten) liegt bisher bei ca. 800.000 €/Jahr.

Für den zukünftigen Betrieb im Mobilitäts- und Erlebniszentrum wird eine Verdopplung der Besucherzahl auf 280.000 bis 300.000 Personen angestrebt sowie eine deutliche Erhöhung der Eintrittspreise (derzeit angedacht sind 9 € für eine Einzelkarte).

Ziel ist ein ausgeglichenes Ergebnis für den laufenden Betrieb des Planetariums (ohne kalkulatorische Kosten). Der Zuschussbedarf soll von bisher ca. 800.000 €/Jahr auf 0 € sinken. Die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Verzinsung, Abschreibungen), die sich durch die Investition am neuen Standort (5 Mio. €, Fipo 2.3540.9880.000/0050 Investitionszuschüsse, Neubau Planetarium) künftig voraussichtlich auf insgesamt rd. 900.000 €/Jahr belaufen werden, bleiben bei dieser Berechnung allerdings außer Betracht.


d) Zusammenarbeit mit SSB/SHB e.V.

Es ist vorgesehen, dass die untere Halle mit der historischen Fahrzeugschau und mit der Schauwerkstatt im Anbau Teil des MEZ werden. Der Betreiber bietet dafür ein separates Ticket an, dessen Erlös voraussichtlich der SSB beziehungsweise dem SHB e.V. zufließt. Auch dies ist in einem Vertrag bis zum Herbst 2008 abschließend im Einzelnen zu regeln, der derzeit im Dialog mit P & T und unter Beachtung steuerlicher und anderer wirtschaftlicher Aspekte formuliert wird (vgl. Eckpunkte Anlage 6).


e) Gründung eines Kuratoriums für das MEZ

Auf der Grundlage des Betreiberkonzepts ist es uns in absehbarer Zeit möglich, auf die Wirtschaft der Landeshauptstadt und der Region Stuttgart zuzugehen, um ein Kuratorium zu bilden, das die Ausstattung des Mobilitäts-Erlebniszentrums finanzieren und die weitere Arbeit begleiten soll. P & T wird die Konzeption für eine Erfolg versprechende Sponsorenansprache entwickeln.


4. Kosten für die nächsten Schritte

· Architektenwettbewerb:
300.000 €
· Vertrags- und Konzeptverhandlungen mit dem Betreiber:
60.000 €

(inkl. externe juristische Beratung durch die Kanzlei Menold Bezler bis zum Abschluss der Verhandlungen mit P & T sowie Unterstützung bei der Abfassung der Kooperationsverträge zwischen Planetarium bzw. SSB / SHB e.V. und P & T: Zeitaufwand von insgesamt 15 bis 20 Tagen; sollte die konkurrierende Bietergemeinschaft AWC vergaberechtlich das Verhandlungsergebnis anfechten, erhöht sich dieser Aufwand um voraussichtlich weitere 5 Tage)
· Juristische Unterstützung bei der Gründung einer Besitzgesellschaft:
60.000 €
· Projektbetreuung durch Drees & Sommer:
240.000 €
· Begleitung durch Petri & Tiemann lt. Angebot:
140.000 €

Diese Aufwendungen in Höhe von 800.000 € brutto sind bereits Teil der vorgesehenen Planungskosten für den Neubau des MEZ in Höhe von 5 Mio. €.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, StU, KBS und RSO haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 226/2008 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 226/2008 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Schema Konstruktion MEZ
Anlage 2: Lageplan des MEZ
Anlage 3: Skizze Projekt Jugendverkehrsschule in der oberen Halle
Anlage 4: Eckpunkte des Betreibervertrags
Anlage 5: Eckpunkte einer Kooperationsvereinbarung mit dem Planetarium
Anlage 6: Eckpunkte einer Kooperationsvereinbarung mit der SSB/SHB
Anlage 7: Vorschlag Raumprogramm
Anlage 8: Personalbedarf Vollzeit / Pädagogisches Personal
Anlage 9:Eintrittspreisgestaltung





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