1. | Von den in Anlage 1 (I. und II.) dargestellten grundsätzlichen Zielsetzungen des Programms „Kinderfreundliches Stuttgart“, die insbesondere benachteiligten Kindern eine gelingende Bildungsbiographie eröffnen soll, wird zustimmend Kenntnis genommen. | |
2. | Der Anpassung der Einkommensgrenze für die Bonuscard-Bezieher wird zugestimmt. Die Einkommensschwelle für die einzelnen Haushaltstypen wird auf der Basis der tatsächlichen Wohnkosten der Stuttgarter SGB II-Leistungsempfänger und der aktuellen Regelsätze mit einem „Schwellenhaushaltszuschlag“ neu ermittelt. Die Einkommensgrenze soll künftig regelmäßig alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden (vgl. Anlage 2, Punkt 1). | |
| Finanzielle Auswirkungen bei einer Umsetzung
ab Januar 2009:
Geschätzte jährliche zusätzliche | |
| Haushaltsbelastung in Höhe von | rd. 270.000 Euro |
| im Haushaltsplan des Sozialamtes
Im Haushalt des Sozialamtes sind davon 230.000 Euro bereits vorhanden.
Durch die Ausweitung des Berechtigtenkreises erhöhen sich die Beträge der nachfolgend genannten Maßnahmen nochmals um 14,2%.
| |
3. | Der Gebührenbefreiung für Kindertagesbetreuung für Kinder aus Familien mit Bonuscard-Berechtigung wird zugestimmt. Bei freien Trägern erfolgt eine Erstattung entsprechend der bisherigen Regelung auf der Basis der städtischen Gebührensatzung (vgl. Anlage 2, Punkt 2 a). Gebührenbefreiung für Kinder von 0- bis unter 12 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Horten:
Geschätzte jährliche zusätzliche Haushaltsbelastung in Höhe von rd. 615.000 Euro. | |
| Finanzielle Auswirkungen bei einer Umsetzung
ab Februar 2009: | |
| Mindereinnahmen (städtischer Träger)
Mehrausgaben (freie Träger)
| rd. 348.000 Euro
rd. 267.000 Euro |
4. | Der Gebührenbefreiung für bonuscardberechtigte Kinder in der Verlässlichen Grundschule und in der Außerschulischen Bildung und Betreuung wird zugestimmt:
Geschätzte jährliche Haushaltsbelastung bei der Verlässlichen Grundschule in Höhe von rd. 110.000 Euro, bei der Außerschulischen Bildung und Betreuung in Höhe von rund 3.400 Euro (vgl. Anlage 2, Punkt 2 b). | |
| Finanzielle Auswirkungen bei einer Umsetzung
ab Februar 2009 (Schulhalbjahr): | |
| Mindereinnahmen
| rd. 113.400 Euro |
5. | Der Bewilligung der Mittel für eine Erstausstattung für Schulanfänger aus Familien mit Bonuscard-Berechtigung in Höhe von 100,00 Euro pro Kind sowie den Umsetzungsvorschlägen für dieses und für die kommenden Schuljahre wird zugestimmt, soweit der Bund diese Leistung nicht finanziert (vgl. Anlage 2, Punkt 3). | |
| Finanzielle Auswirkungen:
Geschätzte jährliche Haushaltsbelastung | |
| ab 2008
Mehrausgaben
| rd. 95.000 Euro |
6. | Der Bereitstellung eines frei verfügbaren Budgets für die städtischen allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in Höhe von 50,00 Euro je bonuscard-berechtigtem Kind pro Schuljahr wird zugestimmt (vgl. Anlage 2, Punkt 4) | |
| Geschätzte Haushaltsbelastung in Höhe von rd. 375.000 Euro pro Schuljahr | |
| Finanzielle Auswirkungen bei einer Umsetzung
ab Januar 2009: | |
| Mehrausgaben | rd. 375.000 Euro
|
7. | Von der Absicht der Verwaltung, das Ein-Euro-Essen für Kinder mit Bonuscard oder vergleichbaren Sozialleistungen auf alle allgemein bildenden Schulen, Sonderschulen und Sonderschulkindergärten in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart, die ein Mittagessenanbieten, auszuweiten wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage 2, Punkt 5 sowie gesonderte Vorlage GRDrs 603/2008).
Finanzielle Auswirkungen bei einer Umsetzung ab Januar 2009:
Mehrausgaben | rd. 200.000 Euro
|
8. | Der veränderten Verteilungssystematik für das Budget für Kindertagseinrichtungen in Höhe von 100 Euro je bonuscard-berechtigtem Kind pro Kindergartenjahr wird zugestimmt (vgl. Anlage 2, Punkt 6).
Für Kindertageseinrichtungen und Horte geschätzte jährliche Haushaltsbelastung ab 2009:
Die Mittel sind im Haushalt des Jugendamts bereits vorhanden.
| rd. 475.400 Euro |
9. | Dem Aufbau einer Internet-Plattform für Schulen und Kindertagesstätten, um den Bürgern zielgerichtete Unterstützungs- und Spendenangebote zu ermöglichen, wird zugestimmt (vgl. Anlage 2, Punkt 7).
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10. | Der Umsetzung des Projekts der städtischen Musikschule Stuttgart „Stark duch Musik“ für die Dauer von zunächst drei Jahren ab Oktober 2008 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“. (s. Anlage 2, Punkt 8) | |
| Finanzielle Auswirkungen:
Neben jährlichen Personalkosten von rd. 50.000 Euro entstehen einmalig 20.000 Euro für Instrumentenbedarf usw; insgesamt müssen 170.000 Euro verteilt über drei Jahre bereitgestellt werden. | |
| Ein Landeszuschuss von rd. 15.000 Euro (10 % der Personalkosten) ist zu erwarten.
| 155.000 Euro |
11. | Von der Konzeption „Motorische Förderung von Kindern im Rahmen der Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ wird Kenntnis genommen. (s. Anlage 2, Punkt 9)
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12. | Der in Anlage 1 (III.) vorgeschlagenen zentralen und dezentralen Arbeitsstruktur zur weiteren Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Kinder in Stuttgart wird zugestimmt.
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13. | Von der Absicht, durch den Aufbau eines Monitoringsystems für die Planung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen die notwendigen Informationsgrundlagen zu schaffen, wird Kenntnis genommen (Anlage 1, IV.). Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage.
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14. | Von der Übersicht über die laufenden Aufwendungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche/Familien wird Kenntnis genommen (Anlage 5). | |
15. | Von der Übersicht über die Empfehlungen der Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz Kinderarmut sowie der Anträge der Gemeinderatsfraktionen zur Armutsprävention und den Stellungnahmen der Verwaltung wird Kenntnis genommen (Anlage 4).
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16. | Den durch die o. g. Beschlüsse entstehenden Mindereinnahmen von insgesamt 527.400 Euro im Jahr 2009 sowie den Mehrausgaben von 95.000 Euro im Jahr 2008 und 1.935.400 Euro im Jahr 2009 wird zugestimmt.
Die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben werden wie folgt zugelassen:
Im Jahr 2008:
im HH des Sozialamtes i. H. v. 95.000 Euro
Im Jahr 2009:
im HH des Schulverw.amtes i. H. v. 657.000 Euro
im HH des Kulturamtes i. H. v. 52.000 Euro
im HH des Sozialamtes i. H. v. 378.400 Euro
im HH des Jugendamtes i. H. v. 848.000 Euro
Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln:
Im Jahr 2008:
bei 1.4988.7801.000 (Bonuscard) i. H. v. 95.000 Euro
Im Jahr 2009:
bei 1.4988.7801.000 (Bonuscard) i. H. v. 230.000 Euro
in den UA 4640/4648 i. H. v. 659.000 Euro
(Kindertageseinrichtungen)
bei 1.4988.7180.000 i. H. v. 52.000 Euro
(Projektmittelfonds)
im UA 9110 (Zinsausgaben) i. H. v. 994.400 Euro
Die Verwaltung wird ermächtigt, dies soweit als nötig weiter zu konkretisieren und die Mittel entsprechend umzusetzen. | |