Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 2105-04
GRDrs 511/2001
Stuttgart,
07/04/2001



Grundschule Birkach, Moosheimer Straße 11, Erweiterungsbau
Baubeschluß




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2001
18.07.2001



Beschlußantrag:
  1. Dem Erweiterungsbau der Grundschule Birkach in Stuttgart-Birkach, Moosheimer Straße 11, nach den Plänen der freien Architekten Humbeck und Partner, Stuttgart - Leipzig vom 20.03.2001 und
    dem Kostenanschlag vom 02. Mai 2001 mit
    Gesamtbaukosten von
1.378.000 DM
704.560 €
    Kosten der Ausstattung
40.000 DM
20.452 €
    Kosten für Lehrmittel
5.000 DM
2.556 €
    somit Gesamtkosten von
1.423.000 DM
727.568 €
2. Der Gesamtaufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt zu decken:

2001beiAHSt.
    2.2100.9410.000.0310
Bau
650.000 DM
332.340 €
2002beiAHSt.
    2.2100.9350.000.0310
Einrichtung
40.000 DM
20.452 €
2002beiAHSt.
    2.2100.9352.000.0310
Lehrmittel
5.000 DM
2.556 €
2002beiAHSt.
    2.2100.9410.000.0310
Bau
728.000 DM
372.220 €



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dem Raumprogrammbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 6.10.1999 (Niederschrift Nr. 423) und dem Vorplanungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.11.2000 (Niederschrift Nr. 537) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Deckung des Raumbedarfs an der Grundschule Birkach durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
1,423,000.00 DM
Laufende Aufwendungen
159,200.00 DM
Objektbezogene Einnahmen
217,000.00 DM
Laufende Erträge
6,500.00 DM
Von der Stadt zu tragen
1,206,000.00 DM
Folgelasten
152,700.00 DM
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
78,000.00 DM
1.345.000,00 DM


Beteiligte Stellen

Die Referate T und USO haben die Vorlage mitgezeichnet. Das Referat F hat im Mitzeichnungsverfahren gebeten, detailliert den Raumbedarf und die Erhöhung der Gesamtbaukosten zu begründen. Die entsprechenden Erläuterungen sind in der ausführlichen Begründung aufgenommen worden.




Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen


  1. Ausführliche Begründung
  2. Kostenanschlag
  3. Baubeschreibung
  4. Raumprogramm/Flächenvergleich
  5. Energiedaten
Anlage 1 zur GRDrs 511/2001

Ausführliche Begründung:

Schülerentwicklung/Raumbedarf

Das aus dem Stadtteil Birkach resultierende Schüleraufkommen der Grundschule Birkach wird sich nach der voraussichtlichen Entwicklung im Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2005/2006 dreizügig (maximal 11 Klassen) entwickeln. Die Grundschule Birkach bietet daneben ein umfangreiches Betreuungsangebot an, welches auch hinsichtlich der Betreuungszeit weit über das reguläre vormittägliche Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule hinausgeht und praktisch einem Ganztages-Hortangebot gleichkommt. Im laufenden Schuljahr 2000/2001 werden 100 Kinder in insgesamt 5 Gruppen betreut.

Die Grundschule Birkach verfügt über einen Schulraumbestand von 12 Klassen- und 2 Mehrzweckräumen. Im Rahmen der für die Schule langfristig konzipierten Dreizügigkeit besteht in Bezug auf die reine Unterrichtsversorgung ein vom Oberschulamt Stuttgart anerkannter Fehlbedarf im Allgemeinen Unterrichtsbereich (2 Kursräume) sowie im Informationsbereich. Darüber hinaus ist zur Umsetzung der von der Stadt Stuttgart beschlossenen Konzeption für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (vgl. Grundsatzbeschluss, GRDrs 277/1996) vom 24. Juni 1996 und den weiteren Beschlüssen des Gemeinderats vom 23.03.2000 (GRDrs. 594/1999), vom 29.06.2000 (GRDrs. 480/2000) sowie vom 21.06.2001 (GRDrs. 483/2001) das hierfür notwendige Raumangebot sicherzustellen, das im Fall der Grundschule Birkach bislang nur unzureichend umgesetzt wurde.
Ziel der Schulverwaltung ist es, durch Schaffung von Schulraum im Allgemeinen Unterrichtsbereich die beengte Raumsituation der Betreuungsangebote zu verbessern. Anstelle der beiden nach dem Modellraumprogramm des Landes fehlenden Kursräume a 36 m² werden zwei vollwertige Unterrichtsräume a 60 m² geschaffen.

Städtebau/Entwurfskonzept
Der Erweiterungsbau wird zwischen der Grundschule und der Gymnastikhalle errichtet. Das Gebäude ist eingeschossig, mit extensiv begrünten Dach geplant. Um die Aktivitäten und Präsentationen der Schüler zu verbessern, wird die Foyerfläche vergrössert. Die zwei Klassen mit Ost/West Orientierung werden von dem Haupteingang der Schule erschlossen. Aus schulorganisatorischen Gründen befindet sich zwischen den Klassenräumen eine Teeküche. Gleichzeitig mit dem Erweiterungsbau ist die Verlegung des Schulgartens notwendig.

Baurecht/Planungsrecht
Die Planung entspricht dem Bebauungsplan Törlesäckerstraße / Osumstraße 1989 Nr. 57. Der Bauantrag wurde im April 2001 eingereicht, die Baugenehmigung wird im August 2001 erwartet.


Termine
Unter der Voraussetzung des rechtzeitigen Baubeschlusses, im Juli, ist aus technischer Sicht der Baubeginn Ende August möglich.
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 9 Monate (August 2001 bis Mai 2002).

Kosten
Der Kostenanschlag vom 02. Mai 2001 mit 1.423.000 DM Gesamtkosten basiert auf den Massenermittlungen mit Einheitspreisen. Dabei hat sich eine kleinere Veränderung bei den Gesamtbaukosten in Bezug auf die Prognose seit dem Vorplanungsbeschluss ergeben.
Die Erhöhung um 19.000 DM sind in den Nebenkosten angefallen. Aufgrund der Kapazitätsengpässe im Hochbauamt wurde dieses Projekt an Freie Architekten vergeben, dadurch fallen erhöhte Kosten für die Projektsteuerung durch das Hochbauamt an. Die Gesamtkosten haben sich jedoch gegenüber der Kostenschätzung der Vorplanung nicht verändert.

Wirtschaftlichkeit
Kostenkennwerte

      1 m² NGF bezogen auf Bauwerkskosten
4366 DM
      1 m³ BRI bezogen auf Bauwerkskosten
888 DM


1 m² NGF bezogen auf Gesamtbaukosten 6231 DM
1 m³ BRI bezogen auf Gesamtbaukosten 1267 DM
Die Kosten für das Vorhaben liegen im oberen Bereich vergleichbarer Werte, da es sich beim Erweiterungsbau um eine sehr kleine Baumaßnahme handelt.

Folgelasten
Für das Vorhaben muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Objekte ermittelter Folgelasten gerechnet werden:

Folgeausgaben:

Zusätzliche Personalausgaben entstehen nicht.

      Betriebs- und Sachausgaben
38.100 DM
      Abschreibungen
42.700 DM
      Verzinsung des Anlagekapitals
78.400 DM
      Summe Folgeausgaben:
159.200 DM
      Folgeeinnahmen:
      Auflösung von Zuwendungen
6.500 DM
      Summe Folgeeinnahmen
6.500 DM
      Folgelasten jährlich
152.700 DM

Das sind ca. 10,7 % der Gesamtkosten.

Zuschuss des Landes
Vom Land ist aus Mitteln zur Förderung des Schulhausbaus ein Zuschuss in Höhe von 217.000 DM zu erwarten.