Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 166/2009
Stuttgart,
03/09/2009



Entgegennahme des Angebots einer Spende,
Schenkung oder ähnlichen Zuwendung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich01.04.2009



Beschlußantrag:

Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.


Begründung:


Gemäß § 78 Abs. 4 GemO und § 6a Hauptsatzung entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Die Firma Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH und Co. KG, Hattersheimer Str. 16-42, 65719 Hofheim, vertreten durch die Heidelberger Druckmaschinen, Vertrieb Deutschland GmbH, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg, ist bereit, einen Rüttelautomat Polar RA-2 im Wert von 21.848,40 € inkl. Mehrwertsteuer, für 3 Jahre kostenlos, leihweise der Johannes-Gutenberg-Schule (Gewerbliche Schule für Drucktechnik) zur Verfügung zu stellen.

Dieser Rüttelautomat soll für Unterrichtszwecke in der Druckweiterverarbeitung eingesetzt werden und die fachpraktische Ausbildung ergänzen. Die bedruckten Blätter oder Bögen (Platinen) werden vor dem Falzarbeitsgang mit dem Rüttelautomat fixiert (zentriert). Dieser Rüttelautomat neuester Technik ist somit für den fachpraktischen Unterricht der Schule eine wertvolle Bereicherung.

Vor allem die rasch voranschreitenden Veränderungen in Wissenschaft und Technik machen eine immer häufigere Anpassung der Maschinenausstattung in den Gewerblichen Schulen notwendig, damit die Bildungsziele erreicht werden können.

Diese kostenlose Leihgabe der Firma Adolf Mohr ist somit ein wichtiger Beitrag für die Ausstattung der Schule zur Erledigung der vielschichtigen Anforderungen im fachpraktischen Unterricht.

Die Vermittlung neuester Anwendungstechniken in der Drucknachbearbeitung sind somit möglich.

Da es sich um eine kostenlose Leihgabe handelt, handelt es sich gleichzeitig um die Annahme einer Zuwendung nach § 78 (4) GemO.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maschine wird kostenlos zur Verfügung gestellt.


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1




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Vorlage1662009.pdf