Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 636/2005
Stuttgart,
07/14/2005



Vereinsheim des Liederkranzes Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.09.2005
21.09.2005



Beschlußantrag:

1. Der Liederkranz Bad Cannstatt erhält für Sanierungsarbeiten an seinem Vereinsheim einen Baukostenzuschuss von 5.600 €.

2. Der Aufwand wird gedeckt aus Mitteln des Vermögenshaushalts 2004 bei Fipo. 2.3320.9882.000-0050 –Theater, Konzerte, Musikpflege; Investitionszuschüsse für Vereinsheime.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Vereinsheim des Liederkranzes Bad Cannstatt ist zur Erhaltung der Bausubstanz eine neue Deckung des Daches, verbunden mit Flaschnerarbeiten, dringend erforderlich. Weiterhin soll der Fassadenanstrich erneuert werden.

Gemäß der Richtlinien zur Förderung von Vereinsheimen im Kulturbereich (Baumaßnahmen und Ausstattung) erhält der Liederkranz Bad Cannstatt eine Baukostenzuschuss von maximal 5.600 €.


Finanzielle Auswirkungen

Die für den beantragten Zuschuss erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der im Beschlussantrag genannten Haushaltsstelle zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 636/2005


Ausführliche Begründung:


Der Liederkranz Bad Cannstatt betreibt im Sigmund-Lindauer-Weg 24 auf einem städtischen Grundstück sein Vereinsheim. Das Vereinsheim wurde im Jahr 1954 gebaut und nach einem Brand im Jahr 1968 renoviert. Es besteht aus Gastraum und Nebenzimmer, es dient den Chorproben, Vereinssitzungen und verschiedenen Veranstaltungen wie Faschingsveranstaltung, Maifeier, Hocketse, Weihnachtsfeier und Geburtstagsfeiern. Die Gaststätte ist verpachtet und öffentlich zugänglich. In den letzten Jahren angefallene Sanierungsmaßnahmen wurden vom Verein überwiegend allein getragen. Lediglich für die Erneuerung der Fenster erhielt der Verein im Sommer 2004 einen städtischen Zuschuss von 1.800 € (ca. 25 %).

Da das Dach undicht ist, sind Dachdecker- und Flaschnerarbeiten unumgänglich. Zur Erhaltung der Bausubstanz ist außerdem ein neuer Fassadenanstrich erforderlich. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. 22.200 € (brutto). Das Hochbauamt hat die Kostenberechnung geprüft und für plausibel angesehen.

Der Liederkranz Bad Cannstatt hat keine jugendlichen Mitglieder, so dass nur ein Fördersatz von 25 % in Frage kommt.

Legt man gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinsheimen im Kulturbereich (Baumaßnahmen und Ausstattung), GRDrs. 776/2001 und 453/2003, den Fördersatz von 25% der zuschussfähigen Kosten von rd. 22.200 € zugrunde, erhält der Liederkranz Bad Cannstatt für die Sanierung des Daches und der Fassade des Vereinsheims einen Baukostenzuschuss von höchstens 5.600 € (aufgerundet).

Der Verwaltungsausschuss hat sich bei Baukostenzuschüssen für Vereinsheime im Kulturbereich auch bei Zuschussbeträgen unterhalb der Grenzen der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung in jedem Einzelfall vorbehalten.


Finanzierung

Der Liederkranz Bad Cannstatt e. V. hat die erforderlichen Mittel für die Modernisierungsarbeiten an Dach und Fassade des Vereinsheims über die Jahre zum größten Teil angespart. Neben unentgeltlichen Eigenleistungen der Vereinsmitglieder ist gegebenenfalls eine Kreditaufnahme geplant. (Komplettmodernisierungen der Vereinsheime sind für kleinere Vereine aus finanziellen Gründen in der Regel nicht machbar. Die Arbeiten werden nach Dringlichkeit durchgeführt.)