Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A (10-5)
GRDrs 142/2003
Ergänzungen unterstrichen
Stuttgart,
02/27/2003


Konsequenzen der Tarifverhandlungen 2003



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Verwaltungsausschuß
Einbringung
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
öffentlich
19.02.2003
12.03.2003

Bericht:


Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst wurden trotz der schwierigen Ausgangslage durch die sogenannte "Schlichtung" am 9. Januar 2003 abgeschlossen. Damit konnte im letzten Augenblick ein bundesweiter Arbeitskampf mit erheblichen Auswirkungen auf die Kommunen und kommunalen Betriebe, mithin auf die Bürgerinnen und Bürger, verhindert werden. Die linearen Steigerungen betragen zum 01.01.2003 bzw. 01.04.2003 2,4 % sowie zum 01.01.2004 und 01.05.2004 jeweils 1 %. Daneben wurden Einmalzahlungen im Monat März 2003 mit 7,5 %, jedoch maximal 185 € und im Monat November 2004 mit 50 € vereinbart. Für diese finanziellen hohen Auswirkungen sind Kompensationen erforderlich.

Die Auswirkungen des Tarifabschlusses nach der Berechnung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind in der Anlage in der oberen Tabelle dargestellt und unterscheiden nach jährlicher Haushaltsauswirkung und Dauerbetrachtung. In der unteren Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen auf den Stadthaushalt mit den Auswirkungen auf die Angestellten und Arbeiter dargestellt. Eine Berechnung für den Beamtenbereich ist wegen fehlender Grundlagen nicht möglich.

Schon im Vorfeld der Tarifverhandlungen haben die Vertreter des Bundes, der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und der VKA erklärt, dass die Forderung der Gewerkschaft die wirtschaftliche Situation des Landes und die bekanntlich sehr angespannte Situation der öffentlichen Haushalte und den Wettbewerbsdruck der öffentlichen Unternehmen verkennt. Die kritische Situation der öffentlichen Haushalte spräche eher für eine Nullrunde. Außerdem haben die öffentlichen Arbeitgeber bereits Anfang 2002 mit ihrem Beitrag zur Sanierung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine Vorleistung als zusätzliche dauerhafte Belastung erbracht. Die Finanzkrise der Städte ist so dramatisch, dass viele Städte nicht wissen, wie sie die Tarifsteigerung finanzieren sollen. Schon im Rahmen der Verwaltungsreform erfolgte bisher eine erhebliche Effizenzsteigerung. Der Tarifabschluss führt bei vielen Städten deshalb zu weiteren Sparmaßnahmen etwa bei den kommunalen Investitionen oder den Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Arbeitgeber hatten deutlich gemacht, dass überhöhte Abschlüsse zu Lasten der Beschäftigten gehen werden, das sie zu einer entsprechenden Stellenstreichung führen müssen. Diese Konsequenzen hat die Gewerkschaft ver.di somit zu verantworten.

Als eine dauerhafte Kompensation wurde im Tarifabschluss die Streichung des sogenannten Arbeitszeitverkürzungstages (AZV-Tag) vereinbart, was von der Stadt in eine personelle Einsparung umzusetzen ist. Nach dieser tariflichen Bestimmung wurden die Beschäftigten an einem Tag im Kalenderjahr von der Arbeit freigestellt. Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch auf die Beamten übertragen wird. Der Wegfall des AZV-Tages bei Beamten, Angestellten und Arbeitern bedeutet den Abbau von ca. 40 Stellen bei den Ämtern der Stadtverwaltung. Die VKA hat eine Entlastungswirkung von 0,45 % berechnet. Dies bedeutet für den Stadthaushalt: 0,45 % X 360 Mio. € bereinigter Aktivaufwand = 1,6 Mio. €. Diese Summe dividiert durch die durchschnittlichen Einsparungen einer Stellenstreichung (Aktivaufwand) von 40.000 € ergibt 40 Stellenstreichungen. Die Sparquote beim einzelnen Amt errechnet sich analog aus der vorhandenen Stellenzahl mit 0,45 %. Ergebnisse unter 0,1 Stellenstreichungen ergeben sich nur bei Ämtern mit weniger als 22,5 Stellen; dies ist bei einigen kleineren Ämtern der Fall. Werte unter 0,1 Stellenanteilen sollen insofern außer Betracht bleiben. In der Berechnung des Stellenabbau für den AZV-Tag sind die Beamten schon berücksichtigt, weil nach Verlautbarungen des Bundes das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen werden soll.

Im Übrigen ist der Umfang und der Zeitpunkt einer Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich noch nicht klar. Die Bundesregierung wird sich erst nach Befassung des Bundesrates mit der von Berlin gewünschten Öffnungsklausel im Beamtenrecht mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes befassen. Somit wird voraussichtlich erst gegen Ende März 2003 Näheres feststehen.

Über den Tarifvertrag wurde am 09. Januar 2003 Einigung erzielt. Er wird rückwirkend zum 01. Januar 2003 in Kraft treten. Inzwischen wurde bekannt, dass die Tarifparteien in ungewöhnlicher und unverständlicher Weise aufgrund mündlicher Absichtserklärungen unter Tarifführerschaft des Bundes von einem Belassen des AZV-Tags bis einschließlich 09. Januar 2003 ausgehen. Das bedeutet: für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag fallen und den AZV-Tag bis 09. Januar 2003 in Anspruch genommen haben, bleibt es bei der Gewährung. Dieses Vorgehen des Bundesinnenministers zeigt erneut wie wichtig es ist, dass die Kommunalen Arbeitgeber die Tarifführerschaft in Zukunft übernehmen. War ein AZV-Tag für die Zeit ab 10. Januar 2003 genehmigt, aber noch nicht in Anspruch genommen, musste die Genehmigung widerrufen werden. War der AZV-Tag für die Zeit ab 10. Januar 2003 nicht genehmigt, besteht kein tarifvertraglicher Anspruch mehr.

Die Beamtinnen und Beamten haben den Anspruch auf den AZV-Tag aufgrund gesetzlicher Regelung. Deshalb kann die Inanspruchnahme dieses Tages nicht vorenthalten werden. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Landesregierung im Laufe des Jahres 2003 den Wegfall des AZV-Tages, u. U. auch rückwirkend, beschließen könnte.

Die oben dargestellten Maßnahmen zu den Auswirkungen der Tarifverhandlungen sollen erst dann vollzogen werden, wenn Inhalt und Umfang der Übertragung der Ergebnisse auf die Beamten bekannt sind.

Beteiligte Stellen








Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister





Tarifverhandlungen 2003