Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Finanz- und Beteiligungsreferat

Gz: A, F 9002-04
GRDrs 190/2003
Stuttgart,
03/11/2003



Haushaltssicherungskonzept 2002 - GRDrs 999/2002
Befristung von Stellen mit KW-Vermerk
Maßnahmen Nr. II 10




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.03.2003
26.03.2003



Beschlußantrag:

Der Streichung von 11 Stellen zum Stellenplan 2004 und der Anbringung einer zeitlichen Befristung zum 31.12.2004 an 13,5 Stellen, sowie zum 31.12.2005 an 4,5 Stellen, die bisher einen zeitlich unbefristeten Vermerk ”Stelle fällt künftig weg” (KW-Vermerk) haben, wird entsprechend der Darstellung in der Anlage zugestimmt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2002 im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Haushaltssicherung (GRDrs 999/2002) mehrere Zielbeschlüsse gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende April 2003 zu den gefassten Zielbeschlüssen jeweils eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.

Das Haushaltssicherungskonzept 2002 sieht vor, an mindestens 20 Stellen, die bisher den zeitlich unbefristeten Vermerk “Stelle fällt künftig weg” (KW-Vermerk) haben, eine Befristung zum 31.12.2004 anzubringen.


Die Situation von Stellen mit einem KW-Vermerk stellt sich für die Stadtverwaltung zum Stellenplan 2003 wie folgt dar:


KW-Stellen insgesamt164,00
davon befristet durch GR- Beschlüsse11,25
Kw-Stellen ohne Befristung:52,75


Der Gemeinderat hat mit der GRDrs 999/2002 am 5.12.2002 den Zielbeschluss gefasst, eine Befristung der Stellen mit unbefristetem KW-Vermerk zum 31.12.04 an mindestens 20 Stellen anzubringen.

Die Anbringung des KW-Vermerks und damit der Wegfall der einzelnen Stelle war in der Regel auf das Ergebnis einer Organisationsuntersuchung, einer Änderung der Organisation bzw. auf den Wegfall oder Rückgang von Aufgaben zurückzuführen. In der Vergangenheit konnte aus den verschiedensten Gründen der Abbau bis heute noch nicht realisiert werden. Die Festsetzung einer Befristung ermöglicht, den Abbau konsequenter als bisher weiterzuverfolgen.

Der v.g. Zielbeschluss wird insofern umgesetzt, dass von den in der Anlage aufgeführten Stellen bereits 11 Stellen zum Stellenplan 2004 gestrichen werden können und bei 13,5 Stellen die Befristung zum 31.12.2004 sowie an 4,5 Stellen zum 31.12.2005 angebracht wird.

Die Streichung von 11 Stellen zum Stellenplan 2004 wurde dadurch möglich, dass diese Stellen überraschend frei wurden. Außerdem konnte bei 4,5 Stellen die Befristung zum 31.12.2005 erreicht werden.

Die Inhaber/-innen von 8,5 Stellen mit zeitlich unbefristetem KW-Vermerk erreichen spätestens zum 31.12.2008 die gesetzliche Altersgrenze, so dass der Abbau auch dieser Stellen, nach Freiwerden, vollzogen werden kann. Insgesamt verbleiben dann noch 15,25 Stellen mit zeitlich unbefristetem KW-Vermerk. Auch in diesen Fällen wird die Verwaltung den zeitnahen Vollzug des Stellenabbaus sicherstellen.


Die zeitliche Befristung der KW-Stellen und der damit verbundene Abbau dieser Stellen hat nach heutigen Erkenntnissen keine Arbeitsverdichtung und damit auch keine Hebung der Arbeitsleistung bei den Mitarbeiter(n)/-innen in den betroffenen Bereichen zur Folge. Ein Beteiligungstatbestand nach dem Landespersonalvertretungsgesetz B-W ist nicht gegeben. Beim Vollzug des Stellenabbaus wird die zuständige örtliche Personalvertretung jeweils im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit eingeschaltet."

Beteiligte Stellen

Der Gesamtpersonalrat wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtzeitig über die Vorstellungen der Verwaltung informiert.





Klaus-Peter MurawskiDr. Klaus Lang
BürgermeisterErster Bürgermeister


Anlagen