Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1315/2009
Stuttgart,
11/27/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Stuttgarter Musikschule;
Schüler mit auswärtigem Wohnsitz und Abbau von drei Stellen
AB 4102630 - Kostenstelle 41506050


Beantwortung / Stellungnahme


Die Darstellung gemäß HHVorlage GRDrs 1142/2009 soll gemäß Auftrag aus 1. Lesung ergänzt werden.

Kinder mit auswärtigem Wohnsitz als Schüler der Stuttgarter Musikschule

Insgesamt nehmen derzeit 93 auswärtige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von derzeit rund 4.600 Schülern am Unterricht der Stuttgarter Musikschule teil. Dies entspricht 2 % aller Schüler.

Grundsätzlich ist zu vermerken, dass Kinder und Jugendliche mit auswärtigem Wohnsitz bereits seit Jahren nur unter eingeschränkten Bedingungen das Unterrichtsangebot der Stuttgarter Musikschule wahrnehmen dürfen. So muss eine überdurchschnittliche Begabung für ein Instrumental- oder Vokalfach nachgewiesen werden und der auswärtige Schüler muss sich trotz weiter entferntem Wohnsitz über das normale Maß hinaus in das Ensemble- und Orchesterwesen der Musikschule einbringen.

Familien mit auswärtigem Wohnsitz kommen nicht in den Genuss der Familien- bzw. BonusCard-Ermäßigungen und müssen so unabhängig vom Familieneinkommen die volle Unterrichtsgebühr bezahlen.

Von den insgesamt 93 auswärtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen 30 am Unterricht der Elementaren Musikpädagogik und an Hochschulvorbereitungskursen teil. Beide Kurse sind Unterrichtseinheiten, die auch ohne Teilnahme der „Auswärtigen“ angeboten werden. Auswärtige tragen hier durch die Zahlung der Gebühren zu einem höheren Kostendeckungsgrad bei.

8 Teilnehmer sind Schülerinnen und Schüler der Studienvorbereitenden Klasse und 14 Kinder und Jugendliche „Anwärter“ auf diese Begabtenförderung. Sie wurden aufgrund ihrer musikalischen Hochbegabung in die Musikschule aufgenommen und tragen so entscheidend zum Renommee der Stuttgarter Musikschule bei. Vielfach finden diese Kinder kein entsprechendes Angebot vor Ort in ihrer Heimatgemeinde und sind somit auf den Studienvorbereitenden Ausbildungsunterricht der Stuttgarter Musikschule angewiesen.

8 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer allgemein bildenden Schule Stuttgarts im instrumentalen Gruppenunterricht im Bildungskooperationsunterrichtsbereich zwischen der Musikschule und der allgemein bildenden Schule, eingeschrieben.

Lediglich 33 auswärtige Kinder und Jugendliche (0,71% der Gesamtschülerzahl) sind im „normalen“ instrumentalen und vokalen Einzelunterricht eingetragen. Davon erhalten 16 Kinder und Jugendliche Unterricht in so genannten „Mangelinstrumenten“ (Harfe, Oboe, Fagott, Horn, Komposition, Gambe, Jazz-Trompete, Jazz-Piano, Jazz-Posaune). Diese Unterrichtsfächer werden meist in ihren jeweiligen Wohnorten nicht angeboten. Zudem tragen diese Anmeldungen auswärtiger Kinder und Jugendlicher zu einer 100 %-igen Auslastung der Unterrichtsdeputate der Musikschullehrkräfte dieser „Orchideenfächer“ und damit zu einem höheren Kostendeckungsgrad der Stuttgarter Musikschule bei.

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegenüber einem Auswärtigenzuschlag innerhalb einer öffentlichen Gebührensatzung Bedenken (vergleiche hierzu Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 27.08.1992 – 2 S 909/90). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Auswärtigeneigenschaft der Musikschulbenutzer als sachlich nicht begründet und als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip angesehen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass einer äußerst geringen Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit auswärtigem Wohnsitz die Teilnahme am Unterricht an der Stuttgarter Musikschule ermöglicht wird. Diesen Kindern sollte aus o.g. Gründen weiterhin der Unterricht ohne Erweiterung der bereits ergriffenen Zulassungseinschränkungen ermöglicht werden. Die Stuttgarter Musikschule hat auch aufgrund ihrer Größe, - sie ist derzeit die größte Musikschule in Baden-Württemberg -, eine vielfältige Unterrichtsangebotspalette, die kleinere Gemeinden im Umland für ihre Kinder und Jugendlichen nicht vorhalten können und sollte damit auch der überregionalen Verantwortung der musikalisch-kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen nachkommen.


Abbau von drei Stellen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung

Die Stuttgarter Musikschule kann den Abbau von drei Stellen nur sukzessive erbringen. Stellen im Bereich der Elementaren Musikpädagogik sollen gemäß den Beratungen in der ersten Lesung nicht abgebaut werden, da von einer solchen Streichung sehr viele Schüler und auch Kooperationen betroffen wären.

Im Mai 2011 scheidet der einzige Fagottlehrer aus. Diese Stelle muss zwingend wiederbesetzt werden, da die für dieses Fach eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler nicht auf andere Lehrer verteilt werden können. Außerdem wären durch einen fehlenden Nachwuchs im Bereich Fagott der gesamte Ensemble- und Orchesterbereich der Stuttgarter Musikschule gefährdet. Diese Stelle ist für die Musikschule daher systemrelevant.

Der Abbau der Stellen soll möglichst zeitnah im Rahmen der Fluktuation erfolgen. Absehbar ist, dass zum 01.08.2010 1,5 Stellen in den Fächern Trompete und Klavier abgebaut werden können.








Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Auftrag aus 1. Lesung
458/2009 SPD Ziff 1
HH-Vorlage 1142/2009





Dr. Susanne Eisenmann



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