Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS
GRDrs 1004/2008
Stuttgart,
02/25/2009



Neubau eines Speisebereichs am Königin-Charlotte-Gymnasium



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.03.2009
31.03.2009
01.04.2009



Beschlußantrag:

1. Von der Situation der Mittagessensversorgung am Königin-Charlotte-Gymnasium in Stuttgart Möhringen durch ehrenamtliche „Kochmütter und Kochväter“ wird Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit, die Bedingungen der Mittagessensversorgung dauerhaft zu verbessern, wird anerkannt.

2. Dem Raumprogramm für die Erstellung eines neuen Speisebereichs samt Kochküche mit einer Programmfläche von 210 m² und voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,45 Mio. € wird zugestimmt.

3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 3 HOAI (Genehmigungsplanung) beauftragt. Die Freigabe bis Leistungsphase 7 HOAI und Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung erfolgt mit der Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushalt 2010/2011.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2008/09 hat der Gemeinderat Planungsmittel i. H. v. 100.000 € zur Neuplanung des Speisebereichs des Königin-Charlotte-Gymnasium Stgt.-Möhringen zur Verfügung gestellt (s. a. GRDrs 1069/2007.

Der heutige Speisebereich umfasst inkl. Schulküche und Lager lediglich 85 m² und war zu Beginn des ehrenamtlichen Engagements der Eltern für rd. 30 Mittagessen pro Tag konzipiert. Heute können im Schichtbetrieb maximal 160 Mittagessen ausgegeben werden. Bedingt durch die durchgängige Einführung des achtjährigen Gymnasiums hat das Wochenstundenpensum der Schülerinnen und Schüler nochmals zugenommen. Diese Entwicklung wird dazu führen, dass noch mehr Schüler ganztägig an der Schule sind.

Als Folge wird eine weitere deutliche Zunahme der Essenszahlen auf 250 bis 300 Essen pro Tag erwartet. Mit den bestehenden Möglichkeiten kann dieser Bedarf nicht mehr gedeckt werden. Angesichts der schlechten Bedingungen für die ehrenamtlich Tätigen Kocheltern in der bestehenden Küche und im zu kleinen Speisebereich besteht die Gefahr, dass das ehrenamtliche Engagement der Eltern nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Die Verwaltung hat mehrere Alternativen zur Verbesserung der Situation geprüft. Als einzig wirtschaftliche Lösung verbleibt die Möglichkeit einen neuen Speisebereich mit Kochküche in einem Pavillon baulich zu errichten. Der Einbau eines Speisebereichs in die bestehende Aula ist angesichts der hohen Kosten (im Wesentlichen für den Brandschutz) und des verbleibenden Kostenrisikos keine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Der heutige Speisebereich soll als Folge einen dringend benötigten Schülerarbeitsbereich umgebaut werden.


Finanzielle Auswirkungen

Nach einer vom Hochbauamt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durchgeführten groben Kostenermittlung ist für die Erstellung des Pavillons mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,45 Mio. € zu rechnen. Diese Kosten verteilen sich wie folgt:

· Gesamtbaukosten für den Neubau Speisebereich i. H. v. 1,28 Mio. €. (inkl. Baupreisprognose 1 %/Jahr) bis zu einer Fertigstellung bis Ende 2011.
· Einrichtungskosten für den Speisebereich i. H. v. 90.000 €.
· Für den im Anschluss notwendigen Umbau des alten Speisebereichs in eine Schülerarbeitsbücherei entstehen Kosten i. H. v. 50.000 € für Umbau und 30.000 € für Ausstattung.

Aus dem Förderprogramm des Landes „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagesschulen (CdB) sind Zuschüsse in Höhe von rd. 180.000 € möglich.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Dr. Susanne EisenmannDirk Thürnau
BürgermeisterinBürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung, Anlage 1
Grundriss des Speisebereichs, Anlage 2
Lageplan, Anlage 3

Anlage 1 zur GRDrs 1004/2008

Ausführliche Begründung


1. Ausgangsituation:
In den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2008/09 hat der Gemeinderat Planungsmittel in Höhe von 100.000 € zur Neuplanung des Speisebereichs des Königin-Charlotte-Gymnasiums Stuttgart-Möhringen zur Verfügung gestellt (siehe auch GRDrs 1069/2007.

Der heutige Speisebereich umfasst inkl. Schulküche und Lager lediglich 85 m² und war zu Beginn des ehrenamtlichen Engagements der Eltern für rd. 30 Mittagessen pro Tag konzipiert. Heute können im Schichtbetrieb maximal 160 Mittagessen ausgegeben werden. Sowohl im Kochbereich als auch im Essbereich sind die Kapazitäten erschöpft. Darüber hinaus sind hygienische Vorgaben (z. Bsp. Trennung rein und unrein) nicht eingehalten.


2. Das ehrenamtliche Engagement der Kocheltern:
Das ehrenamtliche Engagament der Eltern besteht bereits seit 1992. Derzeit sind über 80 Eltern (meist Mütter aber auch Väter) in der Schulküche engagiert. Täglich sind 3 bis 6 Köche und Helfer in der Küche aktiv. Je nach Möglichkeit kommt so jede Köchin/jeder Koch ein Mal pro Monat zum Einsatz. Ein Management-Team kümmert sich um Planung, Einkauf, Koordination, Kasse etc. Eine Lehrerin sorgt für die Kommunikation zwischen Küche und Schule und informiert z. B. die Köche bei Stundenplanänderungen.

Das Essen ist abwechslungsreich und wird von den rund 20 Kochteams in echter 'Hausfrauenart' hergestellt. Abhängig von der Art des Essens gibt es eine Vorspeise (z.B. Suppe) und meist auch einen Nachtisch. Dazu werden jeden Tag 2-3 Kuchen von den Eltern gestiftet, die man anstatt (oder zusätzlich zum) Nachtisch aussuchen kann. Gegen Durst gibt's kostenlos Mineralwasser.

Die Schulküche hat nicht alleine den Zweck, den Mittagspausenhunger zu bekämpfen. Hier treffen sich zwanglos und frei vom Unterrichtsstress die Lehrer/innen, Schüler/innen und die kochenden Eltern. Hier „ist und isst“ man zusammen und spricht auch über persönliche Dinge. Die kochenden Mütter und Väter bekommen einen Eindruck, wie die Schule 'in Betrieb' aussieht. Um dieses hervorragende ehrenamtliche Engagement auf Dauer aufrechterhalten zu können, müssen die räumlichen, sächlichen und hygienischen Bedingungen der Ehrenamtlichen dringend verbessert werden. Von Seiten der Elternschaft wurde bereits mehrfach dargelegt, dass unter den gegebenen Umständen das Engagement der Eltern gefährdet ist.


3. Bedarf
Bedingt durch die durchgängige Einführung des achtjährigen Gymnasiums hat das Wochenstundenpensum der Schülerinnen und Schüler nochmals zugenommen. In den meisten Klassen findet Unterricht an zwei oder mehr Nachmittagen statt. Das Land hat aufgrund anhaltender Kritik an der Mehrbelastung der Schüler mit der „Qualitätsoffensive Gymnasium“ unter anderem mit der Einführung einer Hausaufgabenbetreuung ab dem Schuljahr 2009/10 an allen Gymnasien reagiert. Die Hausaufgabenbetreuung wird voraussichtlich gut nachgefragt werden. Diese Entwicklung wird dazu führen, dass noch mehr Schüler ganztägig an der Schule sind. Als Folge wird eine weitere deutliche Zunahme der Essenszahlenauf 250 bis 300 Essen pro Tag erwartet.

Mit den bestehenden Möglichkeiten kann dieser Bedarf nicht mehr gedeckt werden. Zur Aufrechterhaltung des ehrenamtlichen Engagements der Eltern muss die räumliche Situation dringend verbessert werden.


4. Verbesserungsmöglichkeiten:
Verbesserung am jetzigen Standort:
Die Verwaltung hat mehrere Alternativen zur Verbesserung der Situation geprüft:
Zunächst wurde untersucht, ob der Speisebereich an seinem jetzigen Standort optimiert werden kann. Dies scheidet allein deshalb aus, weil der derzeitige Speisenbereich, der im 1. OG untergebracht ist, extrem schlecht zugänglich ist und ein Aufzug nicht zur Verfügung steht. Die vorhandene Raumstruktur schließt darüber hinaus eine sinnvolle Vergrößerung des heutigen Speisebereichs aus.

Einbau eines Speisebereichs in die sog. Kicker-Aula:
Als Untersuchungsergebnis hat das vom Hochbauamt beauftrage Architekturbüro festgestellt, dass der Aufwand für die Einrichtung der Schulmensa in der bestehenden Aula und dem angrenzenden Treppenraum unverhältnismäßig hoch wäre.

Diese Feststellung resultiert im Wesentlichen aus Brandschutzforderungen, die sich aus der Versammlungsstättenverordnung ergeben. Insbesondere die Herstellung der feuerbeständigen Abschlüsse und der erforderlichen Entrauchung sind mit erheblichen Kosten verbunden. Ein erhebliches Kostenrisiko würde dennoch verbleiben.

Extrem kostenaufwendige Baumaßnahmen wären außerdem für notwendige Schallschutzmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen an der Lüftungsanlage notwendig.

Die Aula wäre bei einem Umbau als Versammlungsstätte einzustufen. Dies würde weitere Investitionen erfordern.

Allein die Baukosten für den Umbau würden bei 1,415 Mio. € ohne Baupreisprognose und Einrichtungskosten liegen. Auch nach sorgfältiger Kostenkalkulation muss mit Unvorhergesehenem gerechnet werden. Die Gefahr von Kostenüberschreitungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Einbau eins Speisebereichs in die Aula ist daher nicht wirtschaftlich. Der Neubau eines Speisenbereichs ist in jedem Fall die wirtschaftlich günstigere Lösung.

Neubau eines Speisbereichs:
Für die Realisierung eines Neubaus an der Schule wurden mehrere Varianten untersucht, die sich im Hinblick auf die voraussichtlichen Kosten nur geringfügig im Hinblick auf die unterschiedlichen Erschließungsvarianten unterscheiden.

In enger Abstimmung mit der Schulgemeinde wird deshalb vorgeschlagen, einen Pavillon für den Speisebereich im „Schulgarten“ zu errichten. Diese Lage komplettiert aus architektonischer Sicht den ursprünglichen Schulgrundriss. Weiterer wichtiger Vorteil des Standorts ist die gute Erschließung des Gebäudes sowie sehr effektive Anlieferungsmöglichkeit von Waren. Aus schulischer Sicht wird darüber hinaus die Nutzbarkeit des Gebäudes während der üblichen Unterrichtszeiten aber auch darüber hinaus sehr begrüßt.

Das Energiekonzept des Gebäudes wird mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Der Pavillon greift mit seinem westlichen Gebäudeteil mit ca. 50m² in das planungsrechtliche Pflanzgebot (Pz/Pb) ein. Im Bereich der restlichen Grünfläche sind Strauch und Baumbestände betroffen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung wird deshalb ein Freiflächengestaltungsplan mit entsprechenden Ersatzpflanzungen erstellt. Für den Neubau wird eine extensive Dachbegrünung vorgesehen.

Umbau des heutigen Speisebereichs in einen Schülerarbeitsraum
Die heutige Schülerarbeitsbücherei ist für den gewachsenen Bestand an Büchern zu klein. Eine Verlagerung in den heutigen Speisebereichs nach Neubau des Pavillons würde auch die Möglichkeit bieten, Stillarbeitsplätze sowie Computerarbeitsplätze mit Internetzugang einzurichten. Der Schülerarbeitsraum könnte darüber hinaus wirkungsvoll in die an Gymnasien anstehende Hausaufgabenbetreuung eingebunden werden.


5. Raumprogramm nach dem Landesprogramm „Chancen durch Bildung“
Basierend auf dem pädagogischen Konzept der Schule hat das Regierungspräsidium Stuttgart im November 2008 im Rahmen des Landesprogramms „Chancen durch Bildung“ für das Königin-Charlotte-Gymnasium folgendes Raumprogramm bewilligt:

1 Mensa 150 m²
1 Kochküche 60 m²

Für den Neubau des Speisebereichs ergibt sich somit eine Gesamtprogrammfläche von 210 m² zuzüglich notwendiger Nebenflächen für Lager, Personal, Müll, WC-Anlage und Garderobe und Flur.


6. Baukosten:
Nach einer vom Hochbauamt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durchgeführten groben Kostenermittlung ist für die Erstellung des Pavillons mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,45 Mio. € zu rechnen. Diese Kosten verteilen sich wie folgt:

· Gesamtbaukosten für den Neubau Speisebereich i. H. v. 1,28 Mio. €. (inkl. Baupreisprognose 1 %/Jahr) bis zu einer Fertigstellung Ende 2011.
· Einrichtungskosten für den Speisebereich i. H. v. 90.000 €.
· Für den im Anschluss notwendigen Umbau des alten Speisebereichs in eine Schülerarbeitsbücherei entstehen Kosten i. H. v. 50.000 € für Umbau und 30.000 € für Ausstattung.

Das Vorhaben wird zu den neuen Investitionen zum Doppelhaushalt 2010/2011 angemeldet.


7. Zuschüsse
Aus dem Förderprogramm des Landes „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagesschulen (CdB) sind Zuschüsse in Höhe von rd. 180.000 € möglich.


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