Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: 2100-00
GRDrs 1281/2009
Stuttgart,
12/01/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Neue Einschulungsuntersuchung - Stuttgarter Weg

Beantwortung / Stellungnahme

Mit GRDrs 438/2009 wurde dargestellt, dass die neue Einschulungsuntersuchung in jedem Fall mit zusätzlichem Mehrbedarf (personell, ggf. Sachkosten) verbunden ist. Zur Umsetzung des „Stuttgarter Wegs“ mit Untersuchung in den Kindertageseinrichtungen ist ein Mehrbedarf von 4,5 Stellen sowie Sachkosten in jährlicher Höhe von 108.000 Euro und einmalig von 43.000 Euro erforderlich.

Mit der Haushaltsvorlage GRDrs 975/2009 wurde auf die Kernpunkte des neuen Konzeptes hingewiesen, die wunschgemäß näher erläutert werden.

Das Kernstück des Stuttgarter Wegs besteht in der Einbeziehung der Eltern von Beginn an sowie im ärztlichen Beratungsgespräch, das allen Sorgeberechtigten gleich und von Beginn an zukommen soll, und dem fachlichen Austausch über bisherige Einschätzungen und Erfahrungen der pädagogischen Fachkräfte vor Ort.

Für die hohe Qualität der Umsetzung der neuen Einschulungsuntersuchung spre­chen aktuelle Anfragen von Eltern, die aus umliegenden Landkreisen nach Stuttgart zugezogen sind und ihre Kinder, obwohl sie bereits untersucht wurden, erneut in Stuttgart untersuchen las­sen möchten, da „sie gehört hätten“, dass die Beratung in Stuttgart so gut sei.

Ein qualitativ gutes Beratungsgespräch im Sinne des Konzeptes „Stuttgarter Weg“ enthält

- die Darstellung der Erkenntnisse aus der durchgeführten Untersuchung
- die Auskunft über gesundheitspräventive Bereiche wie Impfungen, Ernährung und Bewegung
- die Darstellung der möglichen Förderbedarfe und die Beratung zu möglichen Maßnah­men. Insbesondere bei dem letzten Punkt ist allerdings die Einbeziehung der pädagogischen Fachkraft, die das Kind lange betreut, sehr wichtig. Das Beratungsgespräch erhält hierüber eine höhere Qualität, ist „vollständig“.

Somit erfordert eine sachgerechte und vollständige Umsetzung des Stuttgarter Modells der neuen Einschu­lungsuntersuchung eine Untersuchung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Hierfür sprechen folgende Gesichtspunkte:

- Die Untersuchung findet in der vertrauten Umgebung der Kinder statt.
- Hierbei können bereits durch Beobachtung im spielerischen Umgang wichtige Eindrücke erfasst werden. Das Kind wird so auch in seinem sozialen Umfeld gesehen.
- Es besteht ein persönlicher Kontakt zwischen medizinischem Team und den Erzieherinnen in der Einrichtung. Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt die Beratung der Eltern und danach das Gespräch mit den Erzieherinnen.
- Mögliche notwendige pädagogische Fördermaßnahmen können also vor Ort kommuni­ziert werden, so dass die Eltern wahrnehmen, dass ihrem Kind z. B. im Rahmen des Orientierungsplanes notwendige Hilfestellung (Förderung) gewährleistet wird.
- Die Einbeziehung der Erzieherinnen ermöglicht außerdem den unmittelbaren Austausch über bisherige Einschätzungen und Erfahrungen dieser pädagogischen Fachkräfte.

Das vom Land mit dem Gesetz zur vorgezogenen neuen Einschulungsuntersuchung vorgegebene Ziel der „Gesundheitsförderung“ kann nur erreicht werden, wenn die Kooperation und Vernetzung zwischen Sorgebe­rechtigten, Erzieherinnen und den untersuchenden Ärztinnen und Ärzten optimal gelingt. Die Voraussetzungen mit den Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen sind hierfür eine entscheidende Grundlage.

Vorschlag der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung ist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen die Schaffung von 2,0 zusätzlichen Stellen (1,5 Arztstellen und 0,5 SMA-Stellen) ausreichend. Damit kann den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen werden. Entsprechend der Darstellung in der GRDrs 483/2009 setzt dies voraus, dass die Untersuchungen in den dezentralen Außenstellen des Gesundheitsamtes stattfinden. Wie in der genannten Vorlage dargestellt sollen ESU und SETK3-5 sinnvoller weise zeitlich gesondert durchgeführt werden. Ein Mehrbedarf an Sachkosten und Beschaffungen entsteht hierbei nicht.



Vorliegende Anträge/Anfragen

410/2009, 473/2009, 534/2009

410/2009 (CDU), 473/2009 (SPD), 534/2009 (Freie Wähler)




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin




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