Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 168/2007
Stuttgart,
02/27/2008


Unterhaltsvorschusskasse (UVK)
Entwicklungsbericht 2007




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich12.03.2008

Bericht:


Im Rahmen der GRDrs 821/2004 Benchmarking Unterhaltsvorschusskasse (UVK) wurde beschlossen, über die Entwicklung der dort verabschiedeten Maßnahmen zu berichten.

Seit dem 01.04.2004 verteilen sich die Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Baden-Württemberg je zu einem Drittel auf Bund, Land und Stadt- und Landkreise. Vor der Gesetzesänderung war eine Beteiligung der Stadt- und Landkreise nicht gegeben. Die Verwaltung nahm die Gesetzesänderung zum Anlass, mit anderen Stadt- und Landkreisen ein Benchmarking durchzuführen. In der Folge wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2006 mit Blick auf die zu erwartende Refinanzierung 2,0 Stellen geschaffen, die vorrangig bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eingesetzt werden. Auf Grund der Schaffung dieser Stellen konnte die Aufgabenerledigung bei der UVK verbessert und die Rückholquote weiter gesteigert werden.

Die bislang testweise Unterstützung der UVK durch die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei im Bereich Forderungseinzug stellt eine große Hilfe für die UVK dar. So konnten neben der Steigerung der Rückholquote auch viele Fälle auf Grund von nicht realisierbaren Forderungen abgeschlossen werden.

Eine von der Stadtkämmerei und dem Jugendamt durchgeführte Endauswertung hat ergeben, dass sich die Vorgehensweise bewährt hat und die bislang testweise Unterstützung durch die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei in eine regelmäßige Aufgabenwahrnehmung übergehen soll.

Eine Übertragung der Geltendmachung offener Forderungen an Dritte wurde von dem Ministerium für Arbeit und Soziales kritisch hinterfragt und auf der Basis der derzeitigen Rechtsgrundlage nicht empfohlen (vgl. Anlage 2). Der Landesdatenschutzbeauftragte empfiehlt gegenwärtig ebenfalls keine Übertragung des Forderungseinzuges auf Dritte.

Aus diesen Gründen soll derzeit die Geltendmachung offener Forderungen nicht auf Dritte übertragen werden.

Weitere Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Aufbau- und Ablauforganisation wurden aufgegriffen und umgesetzt. Diese haben sich bewährt und sollen beibehalten werden.

Trotz der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen konnte die UVK mit den vorhandenen Stellen (einschließlich den 2,0 zum Stellenplan 2006 geschaffenen) die ihr obliegenden Aufgaben, insbesondere in der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, nicht im vollen Umfang wahrnehmen. Deshalb wurde zum Stellenplan 2008/2009 eine weitere Stelle geschaffen. Von dieser Stelle werden 2/3 bei der UVK und 1/3 bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei angesiedelt.

Um künftig eine differenziertere Fallanalyse, insbesondere bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, durchführen zu können, sollen auch unter Einbezug des benutzten EDV-Systems weitere Merkmale erfasst werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können die bisherigen Erfahrungswerte mit konkreteren Daten untermauern.

Beteiligte Stellen

Die Referat AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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GRDrs 821/2004




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin





Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Stellungnahme vom Ministerium für Arbeit und Soziales
Anlage 3: Stellungnahme Datenschutzbeauftragter
Anlage 4: Ergebnis Pilotprojekt der Stadt Hamburg zur Übertragung offener Fragen.an externe Dritte




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Vorlage1682007.pdf