Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1176/2002
Stuttgart,



Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
19.02.2003
20.02.2003



Beschlußantrag:
  1. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage muss vom bedarfsorientierten Betreuungsangebot im Bereich der "Verlässlichen Grundschule" abgewichen werden. Im Schuljahr 2003/2004 wird die Zahl der Gruppen auf dem jetzigen Stand eingefroren.
  2. Von dem Zuschussverfahren für das seit dem Schuljahr 2002/03 vom Land Baden Württemberg geförderten "Angebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung" an Grundschulen wird Kenntnis genommen. Eine Ausweitung des städtischen Angebots mit zusätzlichem Ressourcenbedarf wird nicht vorgesehen.
  3. Das Entgelt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird mit Wirkung vom 01.09.2003 auf 0,70 Euro pro Betreuungsstunde mit der üblichen Geschwisterermäßigung festgelegt.


Begründung:


Kein weiterer bedarfsorientierter Ausbau des Angebots

In den letzten Jahren konnten die Betreuungsgruppen im Rahmen der verlässlichen Grundschule bedarfsorientiert ausgebaut werden. Derzeit werden rd. 3.500 Grundschulkinder in insgesamt 203 Gruppen betreut. Der Zuschussbedarf ist auf mittlerweile 2.381.900 Euro gestiegen.

Im vergangenen Jahr hat sich die Haushaltssituation drastisch verschlechtert. Dies hat zur Folge, dass ab dem kommenden Schuljahr die Zahl der Gruppen auf dem jetzigen Stand begrenzt werden muss. Die Entscheidung zur Abkehr vom bedarfsorientierten Ausbau muss frühzeitig getroffen werden, weil dies den Eltern bereits bei der Grundschulanmeldung im März d.J. mitgeteilt werden muss. Gleichzeitig wird in diesem Fall auf eine Bedarfsabfrage verzichtet, weil dies Ansprüche und Bedürfnisse weckt. Da jede Grundschule eine oder mehrere Betreuungsgruppen hat, ist das Angebot flächendeckend sichergestellt.

Bei weiter stark steigender Nachfrage (Neueinschulungen) müssten jedoch bei der Vergabe freier Plätze soziale Kriterien für eine Warteliste festgelegt werden:


Nachmittagsbetreuung an Grundschulen

Am 24.07.02 (GRDrs. 478/2002) beschloss der Gemeinderat das ursprünglich auf höchstens drei Jahre befristete Angebot der Stadt, die Betreuung in den bestehenden Gruppen im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten (über den ursprünglich vom Land als zuschussfähig festgelegten Zeitkorridor hinaus), aufgrund der Ausdehnung des Zeitkorridors auf 6 Stunden ab dem Schuljahr 2002/03 aufzuheben. Auch diese Betreuungsstunden werden inzwischen vom Land gefördert. Nun können auch konkrete Aussagen zur Förderpraxis gemacht werden:

Seit dem Schuljahr 2002/03 fördert das Weiterentwicklungskonzept des Landes neben Horten auch "Angebote einer flexiblen Nachmittagsbetreuung" mit einem Betrag von 275,08 Euro pro Jahreswochenstunde Betreuung. Dies entspricht 30 % der pauschalierten Personalkosten (im Zeitkorridor von 6 Stunden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule beträgt der Fördersatz 458,12 Euro pro Jahreswochenstunde). Die Gewährung dieser Fördermittel wird - im Gegensatz zum Hort - nicht von einer bestimmten Mindestzahl an Betreuungsstunden pro Schultag bzw. Woche abhängig gemacht.

Die Ausweitung des Betreuungsangebot in den Nachmittag stellt keine Massnahme der Jugendhilfe dar, sondern es handelt sich auch dabei um eine Einrichtung der Schule. Aufgrund ihres geringen zeitlichen Umfangs wird diese Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule als Jugendfreizeiteinrichtung definiert und unterliegt nicht einer Betriebserlaubnispflicht nach dem Sozialgesetzbuch.

Im Rahmen dieser flexiblen Nachmittagsbetreuung an Grundschulen werden demnach nun auch die Ausweitung und die Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule nach dem Zeitkorridor von 6 Stunden gefördert. Dies war bislang nicht der Fall. Auf Anregung des Städtetags Baden-Württemberg werden in der Antragstellung der Zuschüsse hier gesonderte Gruppen geltend gemacht. Nach der Bedarfsabfrage im Frühjahr 2002 ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf am Nachmittag noch erhöhen wird.

Wie bei den Betreuungsgruppen, ist auch hier aufgrund der finanziellen Situation der Stadtverwaltung eine Ausweitung nur im Rahmen der bereits genehmigten Stellen und Sachmittel möglich.


Entgeltfestsetzung

Das derzeitige Entgelt beträgt rund 0,69 Euro/Betreuungsstunde. Die zu entrichtenden Beträge werden auf volle 0,70 Euro pro Betreuungsstunde (Erhöhung um 1,4%) geglättet. Dies entspricht der Einnahmenerhöhung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 (GRDrs. 999/2002). Die ab dem 01.09.03 geltenden Entgeltpreise sind der Anlage 1 zur GRDrs. 1176/2002 zu entnehmen.

Mit dieser Euroglättung erzielt die Stadt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 9.000 Euro.

Beteiligte Stellen

Referate A und F haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen