Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 786/2008
Stuttgart,
11/17/2008



Mittelbewilligung für das Kulturamt, Stuttgarter Philharmoniker:
Überzahlung Landeszuschuss 2007 durch das Land




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussOffenlegungöffentlich03.12.2008



Beschlußantrag:

1. Im Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2008 wird bei der Finanzposition 1.3321.7110.000 (Rückzahlung von Zuweisungen des Landes) eine außerplan-mäßige Ausgabe in Höhe von 230.100 Euro zugelassen.

2. Die Mehrausgaben werden aus Mitteln der Deckungsreserve bei Finanzposition 1.9140.8500.000 gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß Vertrag zwischen Stadt und Land Baden-Württemberg über die gemeinsame Finanzierung der Stuttgarter Philharmoniker beteiligt sich das Land zur Hälfte an den anrechenbaren, nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben und leistet darauf Abschlagszahlungen in Höhe des Haushaltsansatzes im städtischen Haushaltsplan. Dieser beträgt für 2007 (wie auch bereits für 2006) 3.798.000 Euro. Das Land hat die sich daraus ergebenden vierteljährigen Vorauszahlungen jeweils vollständig gezahlt.

Gemäß Berechnung des Landesanteils für 2007 vom 06.10.2008, den das Rechnungs­prüfungsamt am 24.10.2008 bestätigt hat, steht der Stadt allerdings lediglich ein Landes­zuschuss in Höhe von rund 3.568.000 Euro zu. Dies liegt vor allem daran, dass die Per-sonal­ausgaben wiederum deutlich niedriger ausgefallen sind als ursprünglich geplant (vgl. GRDrs. 197/2008). Ab 2008 ist der Haushaltsansatz bereits entsprechend reduziert.

Die Zuvielzahlung für das Jahr 2007 in Höhe von 230.028,27 Euro steht dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) als Überzahlung zu.


Finanzielle Auswirkungen

Ausweislich der Abrechnung des Landeszuschusses für das Jahr 2007 für die Stuttgarter Philharmoniker hat das Land 230.028,27 Euro zuviel gezahlt. Da die Abrechnung jeweils erst nach Buchungsschluss für das alte Haushaltsjahr erstellt werden kann, kommt eine Absetzung von den Einnahmen haushaltsrechtlich nicht in Betracht. Die Zuvielzahlung ist deshalb im Folgejahr als Ausgabe zu buchen. Ein Haushaltsansatz auf der vorabdotierten Finanzposition 1.3321.7110.000 (Rückzahlung von Zuweisungen des Landes) ist nicht vorhanden. Die erforderlichen Mittel müssen aus diesem Grund außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Für die HH-Jahre ab 2008 wurde für die Stuttgarter Philharmoniker ein Zuschussbudget vereinbart. Im Zuge der Einführung dieses Budgets wurden die Personalausgaben einer detaillierten Prüfung unterzogen und die auf Basis der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre veranschlagte Summe wurde nach unten korrigiert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine




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Vorlage7862008.pdf