Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
178/2007
GZ:
OB 9007-01
Sitzungstermin: 23.05.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Zusammenführung der Stadtkämmerei und des Steueramts

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.05.2007, GRDrs 178/2007.


BM Murawski verweist auf die Beratung im Reform- und Strukturausschuss.

Die Zusammenlegung befürwortet StR Barg (CDU) namens seiner Fraktion. Seines Erachtens sollte ein solcher Vorgang, wenn er dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird, nicht auf 10 Jahre alten Untersuchungen, sondern auf aktuelleren Erkenntnissen basieren. Aus Sicht des Referats AK teilt der Vorsitzende mit, die Angelegenheit sei sehr sorgfältig und aktuell betrachtet worden.

Das Ziel, insgesamt 3 Stellen durch die Zusammenlegung einzusparen, bezeichnet StR Barg als nicht ambitioniert genug. Zum Stellenplan 2008 habe man mehr als 1,5 Stellenstreichungen erwartet. Zunächst einmal, so daraufhin EBM Föll, sollte die Stellenentwicklung beim Steueramt betrachtet werden. Dieses Amt verfüge derzeit über 57 Stellen. Seit 1993 seien 19 Stellen oder 25 % der damals vorhandenen Stellen abgebaut worden. Eine frühere Organisationsuntersuchung dieses Amtes habe über die sonstigen Konsolidierungsmaßnahmen hinaus zu einer Streichung von zusätzlich 6 Stellen geführt. Zur Streichung für den Stellenplan 2008 werde die mit der Zusammenlegung frei werdende Amtsleitungsstelle sowie die Stelle des entsprechenden Vorzimmers vorgeschlagen. Darüber hinaus solle der Synergieeffekt durch die Zusammenlegung untersucht werden. Dieser Untersuchung im Jahr 2008 müsse es überlassen werden, ob über die weiteren vorgesehenen 1,5 Stellen hinaus Streichungspotenziale vorhanden seien.

Da die Stadtkämmerei derzeit sehr stark mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 belastet ist, äußert er die Bitte, diese Organisationsuntersuchung erst im Jahr 2008 durchzuführen. Weiter betont er, im Interesse der Landeshauptstadt liege es, über eine leistungsfähige Steuerverwaltung und hier insbesondere über eine leistungsfähige Gewerbesteuerabteilung zu verfügen. Dort werde in erheblichem Umfang die Einnahmeseite der Stadt bestimmt. Die Einnahmen stünden u. a. im Zusammenhang damit, wie intensiv das heutige Steueramt selbst Betriebsprüfungen begleite; nicht alle Fragen würden von den Betriebsprüfungen des Finanzamtes im Interesse der Landeshauptstadt abgehandelt. Die städtischen Interessen könnten nur durch die Begleitung von Betriebsprüfungen durch städtisches Personal gewahrt werden.

Zudem erinnert der Erste Bürgermeister, erst unlängst habe es einen Fall gegeben, wo es bei der Zusammenlegung eines großen Konzerns um die Frage, wann Betriebsstätten gegründet werden, gegangen sei. Dort sei es das städtische Steueramt gewesen, welches durch Einwendungen einschließlich eines Rechtsstreites gegen den nahezu geschlossenen Widerstand aller Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik, einen anderen, für Stuttgart günstigeren Zerlegungsschlüssel, erreicht habe. Eine ähnliche Diskussion werde es im Bereich der Netzgesellschaften der Energieversorger geben. Dort trete die Frage auf, ob bereits durch die Durchleitung in einem Netz eine Betriebsstätte begründet werde. Dies sei für die Zerlegung sehr maßgeblich. Das Steueramt darauf zu reduzieren, lediglich die Messbescheide des Finanzamtes technisch umzusetzen, würde sich nachteilig auf die Einnahmen der Landeshauptstadt auswirken.

Nach erfolgter Untersuchung wolle die Verwaltung transparent darlegen, welche Effizienzmöglichkeiten, gegebenenfalls über das in der Vorlage Dargestellte hinaus, gesehen würden.

Zu Protokoll gibt StR Kanzleiter (SPD), dass zunächst 1,5 Stellen gestrichen werden und dass die Streichung von weiteren 1,5 Stellen erst dann erfolgt, wenn die zugesagte Untersuchung die Möglichkeit aufzeigt, diese zu streichen. Er betont, die Ausführungen von EBM Föll stellen ein Plädoyer für die Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt insgesamt dar.

Hinsichtlich des in der Vorlage aufgezeigten Stelleneinsparpotenzials zeigt sich StR Kugler (90/GRÜNE), welcher an Einsparungen in anderen Verwaltungsbereichen erinnert, enttäuscht. Von ihm wird angeregt, die Beschlussantragsziffer 2 "engagierter" zu formulieren. Wichtig sei, erkennen zu können, was darüber hinaus real eingespart werden könne. Die Streichung der Amtsleiterstelle und dessen Vorzimmer stelle eine Selbstverständlichkeit dar. Wenn darüber hinaus nichts realisiert würde, müsste man von einem Negativgeschäft sprechen. Sinngemäß äußert sich StR Barg.

An dieser Stelle der Aussprache erläutert BM Murawski, die Streichung der 1,5 Stellen (Amtsleitung + Vorzimmer) solle lt. Vorlage sofort vollzogen werden. Darüber hinaus kündige die Verwaltung in der Vorlage an, dass eine genauere Betrachtung folgen solle, bei der, insbesondere im Bereich der allgemeinen Verwaltung, weitere Synergieeffekte angestrebt würden. Ob dabei die Prognose von 1,5 Stellen über- oder unterschritten werden könne, werde sich zeigen.

Gegenüber den StRen Kugler und Barg führt EBM Föll an, die Zahl von 3 Stellen, welche die Verwaltung zumindest abbauen wolle, mache bei diesem kleinen Amt mehr als 5 % der Stellen aus. Von daher sei der Eindruck, dass hier ein Schutzzaun um das Steueramt und die Stadtkämmerei aufgebaut werden solle, nicht zutreffend. Sollte die angekündigte Organisationsuntersuchung zu mehr Stellen führen, werde er natürlich auch den Abbau von mehr Stellen befürworten. Ohne jetzt anderen Ämter und deren Aufgabenstellungen nahe treten zu wollen, unterscheide sich das Aufgabenfeld des heutigen Steueramtes, insbesondere der Gewerbesteuerabteilung, von diesen, da es dort um viel Geld auf der Einnahmenseite gehe.

Die 1,5 Stellen würden zum Stellenplan 2008 gestrichen. An weiteren 1,5 Stellen würden kW-Vermerke angebracht. Dort könnten die Stellenstreichungen noch nicht vollzogen werden, da es sich um besetzte Stellen handle und weil noch nicht bekannt sei, ob genau diese Stellen letztlich gestrichen werden könnten. BM Murawski werde sicherlich darauf achten, dass bei der Untersuchung exakt die gleichen Maßstäbe wie bei allen anderen Ämtern der Stadtverwaltung angewendet werden. Nach der Vorlage des Ergebnisses werde der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden haben. So vorzugehen stellt in seinen Augen eine sachgerechte und zielorientierte sowie im abschließenden Ergebnis durchaus offene Vorgehensweise dar.


BM Murawski stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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