Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9150
GRDrs 1357/2009
Stuttgart,
11/30/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Kreditfinanzierung eines Sonderprogramms Sanierungen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen i.H. von 150 Mio. EUR

Beantwortung / Stellungnahme

1. Kreditaufnahme

Die im Antrag Nr. 684/2009 genannten Mehreinnahmen von 13,7 Mio. EUR aus der zusätzlichen Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 470 auf 520 vH, die als Zins und Tilgung für ein Annuitätendarlehen zur Verfügung stehen sollen, ermöglichen die Aufnahme eines Darlehens von 150 Mio. EUR, das bei einem Zinssatz von rd. 4,5 % in annähernd 15 Jahren getilgt sein wird.

Wenn das Investitionsvolumen und somit die Kreditsumme weiterhin 150 Mio. EUR betragen soll und die genannten 13,7 Mio. EUR für den Schuldendienst zur Verfügung stehen, verlängert sich bei dem im Antrag genannten Zinssatz von 4,5 % die Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung auf rd. 16 Jahre.

Ein Zinssatz von 4,0 % wäre aus heutiger Sicht für die angedachte Konstruktion erreichbar. Da die Mittel aber voraussichtlich über einen Zeitraum von mehreren Jahren abfließen und dementsprechend die Kredite aufgenommen werden, kann der Zinssatz zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme auch höher oder niedriger sein. Außerdem verschiebt sich der Zeitpunkt bis zu einer vollständigen Rückzahlung, wenn die Kredite in Tranchen verteilt über mehrere Jahre aufgenommen werden. Die beigefügten Tabellen (Anlagen 1 und 2) zeigen dies auf. Eine Sicherung des gesamten Kreditvolumens zum heutigen Zeitpunkt (Forward) ist in Anbetracht der aktuellen Zinskurve ungünstig, zumal der Mittelabfluss nicht genau prognostiziert werden kann.



2. Abgrenzung Erhaltungsaufwand/aktivierungsfähige Investitionsmaßnahmen

Die Einschätzung, dass laut den Finanzbehörden bei Sanierung von Gebäuden dann von einer Werterhöhung ausgegangen wird, wenn der Sanierungsaufwand innerhalb von drei Jahren 15 % des Gesamtgebäudewerts überschreitet, ist für die beantragten Sanierungsmaßnahmen nicht anwendbar, weil sich diese Regelung nur auf Sanierungen bezieht, die innerhalb von drei Jahren nach der
Anschaffung getätigt werden (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juli 2003).

Die Schulgebäude wurden in der Regel nicht in den vergangenen drei Jahren angeschafft, sondern sind bereits seit Jahrzehnten im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. vor Jahrzehnten erstellt worden.

Die Landeshauptstadt hat vorrangig die länderspezifischen Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht anzuwenden, so auch für die Beurteilung, ob es sich um Herstellungskosten handelt. In Baden-Württemberg wird nicht nach dem investierenden Kaufmann gefragt, sondern es werden in dem aktuell erarbeiteten landeseinheitlichen Leitfaden Bilanzierung Empfehlungen für die Kommunen gegeben. Dabei wird aber nur teilweise auf die handels- und steuerrechtlichen Regelungen zurückgegriffen.

Bei den Sanierungsmaßnahmen an Schulen wird vielmehr zu prüfen sein, ob die Maßnahme eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung bedeutet.

Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12. September 2001, IX R 39/97) ist immer dann von einer wesentlichen Verbesserung auszugehen, wenn die Einrichtungen, die den Nutzwert eines Gebäudes wesentlich bestimmen, nicht nur in zeitgemäßer Form durch die Baumaßnahmen ersetzt werden, sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Komfort des Gebäudes wesentlich verbessert wird. Soweit lediglich substanzerhaltende Baumaßnahmen anfallen, führen diese nicht zu Herstellungskosten, sondern zu Erhaltungsaufwendungen.
AfA-Lexikon; Nachträgliche Herstellungsarbeiten, nachträgliche Herstellungskosten; Geiermann; Rdnr. 12

Zu den Einrichtungen, die den Nutzwert des Gebäudes wesentlich bestimmen gehören nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12.09.2001, IX R 39/97)




Vorliegende Anträge/Anfragen

Nrn. 364/2009 und 684/2009 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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