Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 858/2003
Stuttgart,
09/08/2003


Haushaltssicherungskonzept 2002
Einfrieren von Zuschüssen und Zuweisungen




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.09.2003
24.09.2003

Bericht:


In der Sitzung des Reform- und Strukturausschusses vom 16.07.2003 und des Verwaltungsausschusses vom 23.07.2003 wurde eine differenzierte Darstellung der eingefrorenen Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich des Kulturamtes gewünscht (vgl. DR-Drucksache Nr.: 675/2003).

Alle Zuschussleistungen, die das Kulturamt gewährt und die vom Haushaltssicherungskonzept “Einfrieren von Zuschüssen und Zuweisungen” betroffen sind, sind im Deckungsring “Eigene Veranstaltungen und Fördermaßnahmen” zusammengefasst, der von der Abteilung 41-9 Kulturarbeit bewirtschaftet wird. (Ausnahme “Jugend musiziert”, das mit unverändert 8.200 € im Unterabschnitt der Musikschule veranschlagt ist).

In diesem Deckungsring sind die vorgesehenen Zuschussbeträge detailliert aufgelistet. Auf der Basis des Ansatzes 2003 wird das amtsinterne Budget für 2004 und 2005 vorgegeben. Innerhalb dieser Vorgabe werden anhand der jeweiligen Entwicklung die Zuschussbeträge im einzelnen festgesetzt.

Der Entwurf des Deckungsringes für 2004/2005 (Stand: 14.08.2003) ist beigefügt (Anlage). Er enthält, wie vom Reform- und Strukturausschuss gewünscht, für das “Kulturamt eine differenzierte Darstellung der eingefrorenen Zuweisungen und Zuschüsse”. Durch Umschichtungen aus dem Veranstaltungsbereich (z.B. Mittel des Kulturmarkts für die Förderung des Pop-Büros) und etliche Sondereinflüsse (z.B. zusätzliche Budgetmittel für die Förderung des Jungen Ensembles Stuttgart - JES) ergeben sich unabhängig vom Einfrieren der Zuschusssumme wesentliche Änderungen der Budgetsumme von 2003 nach 2004 und 2005. In der Spalte “Bemerkungen” sind die Abweichungen vom Ansatz 2003 und ihre Ursache gekennzeichnet und erläutert. Auf Seite 3 des Deckblatts der Anlage ist die Herleitung der Budgets 2004 und 2005 aus dem Ansatz 2003 dargestellt.

Für die betroffenen Einrichtungen bedeutet ein “Einfrieren des Zuschusses” de facto eine Verringerung ihres Budgets, da die Preissteigerung nicht ausgeglichen werden kann. Gerade bei Institutionen, die in hohem Maße vom städtischen Zuschuss abhängig sind und bei solchen, die fest angestelltes Personal bezahlen müssen, kann dies zu Problemen führen.

Bei “Anerkennungsbeträgen” hat das Stagnieren des Zuschusses geringere Auswirkungen. Soweit möglich haben wir versucht, bei der Aufstellung des Haushaltsplanes durch Umschichtungen Härten zu vermeiden. Wie mehrfach dargestellt, ist die Flexibilität trotz der insgesamt relativ hohen Budgetsumme jedoch gering, da viele Mittel in institutioneller Förderung gebunden sind. Durch die Umsetzung der bei der institutionellen Theaterförderung nicht mehr benötigten Mittel für Projektförderung wurde in diesem Bereich erstmals ein größerer Freiraum geschaffen.

Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
Reform- und Strukturausschuss vom 16.07.2003 und Verwaltungsausschuss vom 23.07.2003 (GRDrs. Nr.:675/2003): Differenzierte Darstellung der eingefrorenen Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich des Kulturamts




Dr. Iris Jana Magdowski




Anlage 1: Deckungsring Förderbereich