Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
192
6a
VerhandlungDrucksache:
324/2003
GZ:
A, F 9002-04
Sitzungstermin: 05/07/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang, BM Murawski
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe wu
Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2002
Reduzierung der Personalausstattung im Bereich der Verwaltungsabteilungen der Ämter
Maßnahme II. 4

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und des Finanz- und Beteiligungsreferats vom 10.04.2003, GRDrs 324/2003.

Gegenüber StR Kanzleiter (SPD) trägt BM Murawski vor, er sage, wie im Übrigen bereits im Reform- und Strukturausschuss geschehen, heute nochmals zu, dass der Organisationsentwicklungsprozess mit einem entsprechenden Personal- entwicklungsprozess verbunden werde. Die Abteilung 10-3 des Haupt- und Personalamtes habe die Priorität bei der Personalentwicklung darauf zu legen, die Umsetzungen im Zuge der Konsolidierungsbeschlüsse zu begleiten. Dabei handle es sich um die zunächst wichtigste Personalentwicklungsaufgabe. Dies gelte nicht nur für diesen, sondern auch für alle vergleichbaren Beschlüsse. Am Beispiel des Stadtmessungsamtes könne gesehen werden, dass ein Prozess gewollt werde, mit dessen Hilfe einerseits die Konsolidierungsbeschlüsse möglichst schnell erreicht würden und andererseits im guten Einvernehmen mit der Mitarbeiterschaft für die die betroffenen Stellen eine andere Verwendung in der Stadtverwaltung gefunden werde. Angestrebt werde, nicht nur die Effekte der natürlichen Fluktuation abzuwarten.

Derzeit, so anschließend StR Kanzleiter, würden ja von den betroffenen Mitarbeitern/-innen keine "unsinnigen" Aufgaben wahrgenommen. Daher sei zu klären, welche Aufgaben künftig von welcher Stelle abgedeckt würden bzw. welche Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden könnten. Damit müsse man sich kritisch auseinander setzen und es müsse auch der Beschluss des Gemeinderates berücksichtigt werden, dass keine Minderung der Leistungsqualität der Verwaltung insgesamt eintreten solle.

Dies aufgreifend versichert BM Murawski, die Mitarbeiter/-innen, welche das verwaltungsinterne Benchmarking durchgeführt hätten, hätten dabei sehr wohl die Aufgaben (als Grundlage für dieses Benchmarking) überprüft. Im Detail spricht der Bürgermeister dabei folgende Fragestellungen an:

- Welche Aufgaben werden in den Verwaltungsabteilungen erfüllt?
- Welche Unterschiedlichkeiten ergeben sich evtl. aufgrund von Besonderheiten?

Sicherlich werde über weite Strecken neben einer Veränderung der Organisation eine Leistungsverdichtung hin zu der Leistungsdichte des zugrunde gelegten Benchmarks innerhalb der Verwaltung erfolgen. Die entsprechend leistungsfähigste Verwaltungsabteilung sei als Grundlage des Vergleichs der Verwaltungsabteilungen herangezogen worden. Wenn, nach einer Berücksichtigung von Besonderheiten, durch eine Organisationsentwicklung eine Arbeitsanpassung stattgefunden habe, sei eigentlich eine Problemlösung nur durch eine Vereinheitlichung der Leistungsdichte in den Verwaltungsabteilungen, orientiert am Vorbild, denkbar.

EBM Dr. Lang stellt unter Berücksichtigung der Beratungen des Reform- und Strukturausschusses fest: