Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 367/2009
Stuttgart,
06/29/2009


Institutionelle Förderung Knabenchor collegium iuvenum Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
06.10.2009
07.10.2009

Bericht:


Der Knabenchor collegium iuvenum Stuttgart, der zu den führenden Knabenchören in Stuttgart gehört, feiert 2009 sein 20-jähriges Jubiläum. Das collegium iuvenum Stuttgart versteht sich nicht als normaler Kinderchor sondern als gestufte Chorschule, in der ergänzend zur Erziehung im Elternhaus und Schule pädagogische Arbeit geleistet wird.

Derzeit erhält der Chor eine institutionelle Förderung seitens der Stadt Stuttgart in Höhe von jährlich 31.300 €. Der Chor beantragt eine Erhöhung der Förderung auf 80.000 € im Jahr 2010 und 100.000 € im Jahr 2011. Konkret würde dies eine Erhöhung um 48.700 € im Jahr 2010 und 68.700 € im Jahr 2011 bedeuten. Seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde der Knabenchor collegium iuvenum Stuttgart bislang nicht gefördert. Geplant, aber noch nicht beschlossen, ist eine Förderung des Chores durch das MWK ab dem Jahr 2009 in Höhe von maximal 20.000 €. Eine dreijährige Förderung durch die Landesstiftung Baden-Württemberg für das Projekt „Sprecherziehung“ läuft mit diesem Jahr aus.

Die gesamte Finanzierung des Knabenchors geschieht über dessen Förderverein. Der Verein ist als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Er vermittelt musische Bildung seit nahezu 20 Jahren konstant und mit wachsendem Erfolg. Die Zahl der Chormitglieder ist in den letzten Jahren um 30 % auf 140 gestiegen, die Zahl der Veranstaltungen wuchs um die Hälfte.

Der Antrag auf Erhöhung der Förderung wird wie folgt begründet: Der derzeitige Chorleiter, Friedemann Der Keck, der den Chor seit 18 Jahren leitet, wird seine weitgehend ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich 2010 beenden. Seine Nachfolge soll – wie auch in anderen Chören dieser Art - eine hauptamtliche Kraft antreten. Dasselbe gilt für die Geschäftsführung, die bisher durch geringfügig Beschäftigte (tlw. Honorarbasis) erfolgt. Die Kapazität reicht schon heute nicht aus – ohne die ehrenamtliche Mitarbeit von Eltern und Freunden wäre die Arbeit nicht zu bewältigen. Die Kulturverwaltung unterstützt aufgrund der anstehenden personellen Veränderungen beim Knabenchor collegium iuvenum Stuttgart eine Erhöhung der Förderung.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Susanne Eisenmann




Anlage 1: Mittelfristige Finanzplanung



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